Fondsverschmelzung UBS Fonds

ffb_300_200.jpg UBS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 13. November 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

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Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
UBS (Lux) Bond Fund – JPY P-dist 972144 UBS (Lux) Bond Fund – Global (CHF) A1W55D

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB fand bereits statt.
Die letzte Rückgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 24. Oktober 2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche
Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §167 KAGB werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

UBS Fund Management (Luxembourg) S.A.
Geschäftssitz: 33A avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Registre de Commerce et des Sociétés: Luxemburg B 154.210
(die «Verwaltungsgesellschaft»)
Mitteilung an die Anteilinhaber von UBS (Lux) Bond Fund – JPY und
UBS (Lux) Bond Fund – Global (CHF) (die «Anteilinhaber»)
Die Verwaltungsgesellschaft von UBS (Lux) Bond Fund möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis
setzen, den Teilfonds UBS (Lux) Bond Fund – JPY (der «übertragende Teilfonds») mit Wirkung vom 13.
November 2013 (der «Tag des Inkrafttretens») mit dem Teilfonds UBS (Lux) Bond Fund – Global (CHF) (der
«übernehmende Teilfonds») (beide gemeinsam als die «Teilfonds» bezeichnet) zu verschmelzen.
Da die Nettovermögenswerte des übertragenden Teilfonds auf ein Niveau gefallen sind, das eine
wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des Teilfonds nicht mehr länger ermöglicht, ist es nach Ansicht des
Verwaltungsrates im besten Interesse der Anteilinhaber, den übertragenden Teilfonds mit dem
übernehmendem Teilfonds gemäss Artikel 12 des Verwaltungsreglements zu verschmelzen.
Die Verschmelzung erfolgt auf Basis des Nettoinventarwerts je Anteil per 12. November 2013 (Cut-off-
Zeit: 16.00 Uhr MEZ) (das «Referenzdatum»). Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds dem übernehmenden Teilfonds
zugerechnet. Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird am Tag des Inkrafttretens auf der
Grundlage des Umtauschverhältnisses berechnet, das dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden
Teilfonds am Referenzdatum verglichen mit dem Erstausgabepreis der entsprechenden übernehmenden
Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds entspricht. Die Verschmelzung bringt für die Anteilinhaber
folgende Veränderungen mit sich:
UBS (Lux) Bond Fund – JPY UBS (Lux) Bond Fund – Global (CHF)
Anteilklassen des
übertragenden
Teilfonds
P-acc (ISIN: LU0035348555)
P-dist (ISIN: LU0035347821)
F-acc (ISIN: LU0415173524)
(JPY hedged) P-acc (ISIN: LU0817644254)
(JPY hedged) P-dist (ISIN: LU0817644841)
(JPY hedged) F-acc (ISIN: LU0960680261)
Maximale Gebühr
p. a.
P-Klassen: 0.900%
F-Klassen: 0.340%
P-Klassen: 1.140%
F-Klassen: 0.320%
Referenzwährung des
Teilfonds
JPY CHF
Laufende Gebühren
gemäss den
wesentlichen
Informationen für
den Anleger («KII»)
P-acc: 0.97%
P-dist: 0.98%
F-acc: 0.40%
(JPY hedged) P-acc: noch nicht verfügbar
(JPY hedged) P-dist: noch nicht verfügbar
(JPY hedged) F-acc: noch nicht verfügbar
Risiko- und
Ertragsprofil («SRRI»)
gemäss KII
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Der übertragende Teilfonds investiert mindestens zwei Drittel seines Vermögens weltweit in Schuld- und
Forderungspapiere, die von internationalen oder supranationalen Organisationen, dem öffentlichen
Sektor, gemischtwirtschaftlichen oder privaten Kreditnehmern begeben werden und auf JPY lauten bzw.
über eine Option auf den JPY verfügen. Im Gegensatz hierzu investiert der übernehmende Teilfonds
mindestens zwei Drittel seines Vermögens weltweit in Schuld- und Forderungspapiere, die von
internationalen oder supranationalen Organisationen, dem öffentlichen Sektor, gemischtwirtschaftlichen
oder privaten Kreditnehmern begeben werden und auf CHF abgesichert werden. Die Währung des
übernehmenden Teilfonds gilt als Rechnungswährung und stellt nicht notwendigerweise den
Anlageschwerpunkt dar. Die Rechnungswährung ist entsprechend auch die Währung, in der Zeichnungen
und Rücknahmen, sämtliche Ausschüttungen und die Berechnung der Wertentwicklung erfolgen. Davon
abgesehen haben beide Teilfonds die gleiche Anlagepolitik. Da vor dem Tag des Inkrafttretens unter
Umständen ein beträchtlicher Bestandteil seines Vermögens verkauft und in liquide Mittel investiert wird,
kann die Zusammenlegung die Zusammensetzung des Portfolios des übertragenden Teilfonds wesentlich
beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden auf den übertragenden Teilfonds beschränkt
sein und vor dem Tag des Inkrafttretens vorgenommen. Weitere Merkmale des Teilfonds wie die
Handelshäufigkeit, Cut-off-Zeit und Ausschüttungspolitik bleiben unverändert. Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass das Risiko von Wechselkursschwankungen der
Referenzwährung der Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds, welche ihnen mit Inkrafttreten der
Verschmelzung zugewiesen wird, gegen die Rechnungswährung des übernehmenden Teilfonds
abgesichert ist. Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller
Transaktionskosten) in Verbindung mit dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und
haben keine Auswirkung auf den übertragenden oder den übernehmenden Teilfonds.
Für Anteilinhaber des übertragenden und übernehmenden Teilfonds, die der Verschmelzung
nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile kostenlos bis zum 31. Oktober 2013 (Cut-off-
Zeit: 16.00 MEZ) möglich. Der übertragende Teilfonds wird anschliessend für Rücknahmen
geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Teilfonds eine Abweichung von dessen
Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des Portfolios an die Anlagepolitik des
übernehmenden Teilfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 3. November 2013 in
Kraft und ist bindend für alle Anteilinhaber, die keine Rücknahme ihrer Anteile beantragt
haben.
Seit dem 26. September 2013 wurden keine Anteile des übertragenden Teilfonds mehr ausgegeben. Am
Tag der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds in das Register der
Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds eingetragen.
Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in
Artikel 71 (1), Punkt a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame
Anlagen vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden. Ein Exemplar
dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds auf Anfrage und innerhalb eines angemessenen
Zeitraums vor der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird ein unabhängiger
Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag
der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, gemäss den Bestimmungen von Artikel 71 (1),
lit. c), Klausel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Ein
Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds auf Anfrage kostenlos zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds nahegelegt, die KII für den
übernehmenden Teilfonds zu lesen; diese sind online verfügbar unter www.ubs.com/funds. Anteilinhaber,
die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden.
Beachten Sie bitte ausserdem, dass Anleger für ihre Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise
steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich
bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG,
Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgesellschaft, Luxemburg, den 27. September 2013
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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