FondsVerschmelzung von Hauck & Aufhäuser Fonds

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  Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 16. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
TRYCON CI Global Futures Fund HAIG B A0MLAV TRYCON Basic Invest HAIG B HAFX28
TRYCON CI Global Futures Fund HAIG B I A0MLAX TRYCON Basic Invest HAIG B HAFX28

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 05. November 2014 stattfinden. Die letzte Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 05. Dezember 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.

Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.

MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER FONDS / TEILFONDS TRYCON CI GLOBAL FUTURES FUND HAIG (SONDERVERMÖGEN GEMÄß TEIL II DES GESETZTES VOM 17. DEZEMBER 2010) ANTEILKLASSE B (ISIN: LU0290628543) ANTEILKLASSE B I (ISIN LU0290628899) ANTEILKLASSE D (ISIN: LU0800583063) UND TUNGSTEN TRYCON BASIC INVEST HAIG (SONDERVERMÖGEN GEMÄß TEIL I DES GESETZTES VOM 17. DEZEMBER 2010) ANTEILKLASSE B (ISIN: LU0451958135) ANTEILKLASSE C (ISIN: LU0451958309) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Depotbank, folgende Änderungen beschlossen: Verschmelzung Der Fonds TRYCON GLOBAL FUTURES FUND HAIG (übertragender Fonds) wird aus geschäftsstrategischen und wirtschaftlichen Gründen im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Fonds TUNGSTEN TRYCON BASIC INVEST HAIG (übernehmender Fonds) verschmolzen. Durch die geplante Verschmelzung wird die Anteilklasse B und B I des übertragenden Teilfonds mit der Anteilklasse B des übernehmenden Fonds fusioniert Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 17 des aktuell gültigen Verwaltungsreglements des übertragenden Fonds und Artikel 13 des übernehmenden Fonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 16. Dezember 2014 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung vom 15. Dezember 2014. Die Anlagepolitik des übernehmenden Fonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung.

Die Anlagepolitik des übertragenden und übernehmenden Fonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: TUNGSTEN TRYCON BASIC INVEST HAIG Übernehmender Fonds TRYCON CI GLOBAL FUTURES FUND HAIG Übertragender Fonds Der Tungsten TRYCON Basic Invest HAIG strebt als Anlageziel eine kontinuierliche Wertsteigerung an, unabhängig von der Stärke und Richtung der Kursbewegungen an den internationalen Kapitalmärkten. Das Ziel ist die Erwirtschaftung absoluter Anlageergebnisse aus Erträgen und Wertänderungen sowohl in steigenden als auch in fallenden Aktien- und Anleihenmärkten.

Zu diesem Zweck investiert der Fonds Tungsten TRYCON Basic Invest HAIG weltweit in börsennotierte Financial-Futures und deren Optionen in z. B.

nachfolgend beschriebene Märkte und Underlyings: Der TRYCON GLOBAL FUTURES FUND HAIG strebt eine möglichst kontinuierlichen Wertsteigerung an, unabhängig von der Stärke und Richtung der Kursbewegungen an den internationalen Kapital- und Rohstoffmärkten. Das Ziel ist die Erwirtschaftung absoluter Anlageergebnisse aus Erträgen und Wertveränderungen sowohl in steigenden als auch in fallenden Märkten.

Zu diesem Zweck investiert der Fonds TRYCON CI Global Futures Fund HAIG weltweit in börsennotierte Financial- und Commodity Futures und deren Optionen in z. B. nachfolgend beschriebene Märkte und Underlyings: Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Bondmärkte: Euro-Bobl, Euro-Bund, Euro-Schatz, US T-Notes, Euribor; Aktienindizes: DAX, Russel 2000, Nasdaq 100, SMI, DJ Euro Stoxx 50, S & P 500, Nikkei 225, Hang Seng; Währungen: EUR/USD, USD/JPY, USD/AUD, USD/CAD, EUR/JPY; Für den Fonds dürfen Einlagen im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. f) des Verwaltungsreglements gehalten sowie Geldmarktinstrumente im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. des Verwaltungsreglements sowie Zertifikate, welche die Wertentwicklung von Rohstoffindices und Rohstoffpreisen oder anderen erlaubten Basiswerten (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ – amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden, erworben werden.

Unbeschadet der vorstehenden Regelung kann der Fonds vorübergehend bis zu 100 % seines Netto- Fondsvermögens in flüssigen Mittel halten und in ähnlichen Vermögenswerten anlegen.

Der Fonds kann daneben Positionen in Wertpapieren (Aktien, Anleihen usw.) der oben beschriebenen Märkte einnehmen.

Darüber hinaus darf der Fonds in sonstige zulässige Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investieren.

Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements können bis max. 10 % des Netto-Fondsvermögens erworben werden.

Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Fonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatbestandteilen sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6 des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten.

Bondmärkte: Euro-Bobl, Euro-Bund, Euro-Schatz, US T-Notes, Euribor; Aktienindizes: DAX, Russel 2000, Nasdaq 100, SMI, DJ Euro Stoxx 50, S & P 500, Nikkei 225, Hang Seng; Währungen: EUR/USD, USD/JPY, USD/AUD, USD/CAD, EUR/JPY; Edelmetalle: Gold, Silber, Kupfer, Platinum, Palladium; Energie: Crude Oil, Gasoline, Brent Crude, Heating Oil, Natural Gas; Rohstoffe: Cotton, Coffee, Corn, Soybeans, Sugar, Live Cattle, Lean Hogs Dabei wird berücksichtigt, dass nicht mehr als 5% des Netto-Fondsvermögens als Margin-Verpflichtung für eine der oben genannten Positionen hinterlegt wird.

Der Fonds kann daneben Positionen in Wertpapieren (Aktien, Anleihen usw.) der oben beschriebenen Märkte einnehmen.

Der Fonds darf vorübergehend und je nach Einschätzung der Marktlage seine Vermögenswerte bis zu 100 % in Form von flüssigen Mitteln und in ähnlichen Vermögenswerten halten.

Maximal bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investiert werden.

Die Anlagerichtlinien des Fonds TRYCON CI Global Futures Fund HAIG unterliegen zusätzlichen Restriktionen, die über die im Verwaltungsreglement in Artikel 4 geregelten allgemeinen Anlegerichtlinien für Teil II Fonds, die gemäss Rundschreiben CSSF 02/80 vom 5. Dezember 2002 verwaltet werden, hinaus gehen, um das Risiko zu reduzieren.

Die Kostenstruktur des übertragenden und übernehmenden Fonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: Wesentliche Kostenelemente der Anteilklasse B des TUNGSTEN TRYCON BASIC INVEST HAIG Wesentliche Kostenelemente der Anteilklasse B und B I des TRYCON CI Global Futures Fund HAIG1 Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): Anteilklasse B bis zu 5% Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des Fondsvermögens: Anteilklasse B bis zu 5 % 1 Die Anteilklasse D (ISIN: LU0290628543) ist inaktiv.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Anteilklasse B I bis zu 3 % Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Fondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 0,30 % p.a.

Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Fondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 2,50 % p.a.

Anteilklasse B I bis zu 1,80 % p.a.

Anlageberatungsvergütung: Keine.

Anlageberatungsvergütung: Wird aus der Verwaltungsvergütung gezahlt.

Depotbank-und Zahlstellenvergütung (in % des Netto-Fondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 0,08 % p.a.

Depotbank-und Zahlstellenvergütung: (in % des Netto-Fondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 0,08 % p.a.

Anteilklasse B I bis zu 0,08 % p.a.

Fondsmanagementvergütung: (in % des Netto-Fondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 1,80 % p.a.

Fondsmanagementvergütung: Keine.

Performance Fee ( zugunsten des Fondsmanagers) : Anteilklasse B bis zu 20% des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes pro Anteil Performance Fee ( zugunsten der Verwaltungsgesellschaft): Anteilklasse B bis zu 20% des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes pro Anteil Anteilklasse B I bis zu 20% des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes pro Anteil Mindestanlage: Anteiklasse B: EUR 1.000 Mindestanlage: Anteilklasse B: EUR 1.000 Anteilklasse B I: EUR 75.000 Ertragsverwendung: Anteilklasse B: Ausschüttung Ertragsverwendung: Anteilklasse B: Thesaurierung Anteilklasse B I: Thesaurierung Risiko- und Ertragsprofil: Anteilklasse B: 4 Risiko- und Ertragsprofil: Findet keine Anwendung.

Laufende Kosten: Anteilklasse B: 3,09 % Laufende Kosten: Findet keine Anwendung.

Die Anleger des übertragenden Fonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden. Da die Performance Fee bis zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die zukünftig anfallen wird.

Im Zuge der Verschmelzung werden alle Vermögenswerte der übertragenden Teilfonds verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden („Cash-Fusion“).

Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch den Fondsmanager schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden.

Den Anlegern des übertragenden Fonds wird empfohlen, sich über den übernehmenden Fonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik „Fondsinformationen“ (www.haig.lu/page/fondsinfo) abrufbar.

Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Zeichnungen für den übertragenden Fonds, die bis zum 07. November 12:00 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt.

Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 09. Dezember 2014 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Fonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Fonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Fonds zurückzugeben.

Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 15. Dezember 2014 statt. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 16. Dezember 2014.

Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Fonds „TRYCON CI Global Futures Fund HAIG“ steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Die Anteilinhaber werden darüber informiert, dass mit der Verschmelzung der übertragende Fonds erlischt, da es sich um einen Monofonds handelt.

Der gültige Verkaufsprospekt des übernehmenden Fonds sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Luxemburg im Oktober 2014 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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