CashOnline: EuGH stärkt Informationsansprüche gegen die Bafin

cash-online_300_200

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Grundsatzurteil (Az. C-15/16) die Auskunftsrechte von Anlegern gegenüber der Finanzaufsicht Bafin gestärkt. Vorausgegangen war ein von der Kanzlei Tilp gegen die Bafin erstrittener Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4. November 2015 (Az. 7 C 4.14). In dem zugrunde liegenden Fall begehrt ein Anleger Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Bafin über deren Ermittlungsergebnisse in einem Fall von Kapitalanlagebetrug.

Der EuGH beantwortet die Vorlagefragen des BVerwG in zentralen Punkten entgegen der Auffassung des Generalanwalts und der Bafin. Diese kann sich demnach nicht ohne inhaltliche und zeitliche Beschränkungen auf das in Artikel 54 der Mifid-Richtlinie geregelte Berufsgeheimnis bezüglich der von ihr überwachten Finanzunternehmen berufen. “Die Ausführungen des EuGH sind aus Sicht von geschädigten Anlegern, die von der Finanzaufsicht Informationen begehren, zu begrüßen.

...Weiterlesen bei Cash.Online | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

TIAM FundResearch: Goldpreis stürzt ab: Das sind die Gründe

Der Goldpreis ist in den vergangenen Handelstagen deutlich gefallen. Höhere Energiepreise, steigende Inflationserwartungen und eine straffere Geldpolitik setzen das Edelmetall unter Druck. Gleichzeitig zwingt die angespannte Marktsituation viele Investoren, Gold als kurzfristige Liquiditätsquelle zu nutzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert