CashOnline: Prospekthaftung: BaFin gibt Entwarnung – ein wenig

cash-online_300_200Die BaFin hat gegenüber Cash. zu einem BGH-Urteil Stellung genommen, das einen von ihr geprüften Fondsprospekt mit deutlichen Worten kassiert hatte und damit auch Fragen zur Rechtssicherheit aktueller Emissionen aufwirft.

Mit dem Anfang April veröffentlichten Urteil stuft der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals einen Fondsprospekt als fehlerhaft ein, der von der BaFin geprüft und gestattet worden war (III ZR 489/16). Die Richter bezeichnen den Prospekt aus dem März 2006 als “irreführend” und “widersprüchlich” und verurteilen den Treuhandkommanditisten des Fonds zum Schadenersatz. Die Bezeichnung als “Altersvorsorgefonds” und die entsprechende Darstellung im Prospekt bewertet das Gericht gar als “gezielte Desinformation”. Die Unrichtigkeit des Prospekts sei “bereits bei einer bloßen Plausibilitätsprüfung (…) ohne weiteres erkennbar” gewesen.

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