Tagesarchiv

Citywire: BaFin wird ESMA-Leitlinien bei Transaktionsmeldungen und Aufzeichnung anwenden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bezüglich der Transaktionsmeldungen, Aufzeichnung von Auftragsdaten und Synchronisierung der Uhren anwenden. Es geht konkret um die Artikel 26 und 25 der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) sowie Artikel 50 Absatz 2 der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID 2). Die ESMA-Leitlinien betreffen alle drei Vorgaben und beschreiben sowohl konkrete Geschäftsszenarien als auch die Inhalte, mit denen die Meldefelder zu befüllen seien, sowie …

Lesen Sie mehr »