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Xing: Richter halten Wucherzinsen vom Finanzamt für grundgesetzwidrig

Wer dem Staat Steuern schuldet, muss sechs Prozent Zinsen zahlen. Zum ersten Mal sagt nun der Bundesfinanzhof, das sei angesichts der Niedrigzinsen „realitätsfern“ – und wirke „wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung“. Es ist ein Paukenschlag: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erstmals Zweifel an den jährlich sechs Prozent Zinsen geäußert, die die Finanzämter trotz jahrelanger Niedrigzinsphase immer noch von säumigen Steuerzahlern verlangen dürfen. Die Zinshöhe von monatlich 0,5 Prozent der Steuerschuld sei realitätsfern und unbegründet, teilte der Bundesfinanzhof in München …

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