Xing: Richter halten Wucherzinsen vom Finanzamt für grundgesetzwidrig

teaser_logo_xing_300_200Wer dem Staat Steuern schuldet, muss sechs Prozent Zinsen zahlen. Zum ersten Mal sagt nun der Bundesfinanzhof, das sei angesichts der Niedrigzinsen „realitätsfern“ – und wirke „wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung“. Es ist ein Paukenschlag: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erstmals Zweifel an den jährlich sechs Prozent Zinsen geäußert, die die Finanzämter trotz jahrelanger Niedrigzinsphase immer noch von säumigen Steuerzahlern verlangen dürfen. Die Zinshöhe von monatlich 0,5 Prozent der Steuerschuld sei realitätsfern und unbegründet, teilte der Bundesfinanzhof in München mit. Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 bestünden „schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel“ (Beschluss IX B 21/18). „Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirkt in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung“, hieß es in der Mitteilung zum Beschluss des IX. Senats unter dem Vorsitz von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff.

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