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CashOnline: Testament: Die fünf häufigsten Irrtümer

Um das eigene Erbe zu regeln, ist ein Testament ratsam. Dieses kann Erbstreitigkeiten verhindern und den Willen des Erblassers nach dessen Tod durchsetzen. Vor der Aufsetzung eines Testaments sollten jedoch einige verbreitete Irrtümer bekannt sein. Auf dem Jura-Portal anwalt.de warnt Rechtsanwalt Hans-Vito Baeumer von der Anwaltskanzlei Baeumer & Weisensee vor den populärsten Irrtümern zum Thema Testament: 1. Testament muss mit Notar aufgesetzt werden: Laut Baeumer zögern viele die Aufsetzung eines Testaments hinaus, um sich einen Gang zum Notar zu ersparen. …

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