CashOnline: Testament: Die fünf häufigsten Irrtümer

cash-online_300_200Um das eigene Erbe zu regeln, ist ein Testament ratsam. Dieses kann Erbstreitigkeiten verhindern und den Willen des Erblassers nach dessen Tod durchsetzen. Vor der Aufsetzung eines Testaments sollten jedoch einige verbreitete Irrtümer bekannt sein.

Auf dem Jura-Portal anwalt.de warnt Rechtsanwalt Hans-Vito Baeumer von der Anwaltskanzlei Baeumer & Weisensee vor den populärsten Irrtümern zum Thema Testament: 1. Testament muss mit Notar aufgesetzt werden: Laut Baeumer zögern viele die Aufsetzung eines Testaments hinaus, um sich einen Gang zum Notar zu ersparen. Dieser sei jedoch nur in Ausnahmefällen notwendig. Zu diesen Ausnahmefällen zählen Minderjährige, wobei diese mindestens 16 Jahre alt sein müssen um überhaupt ein Testament errichten zu können, und all jene die nicht lesen können.

...Weiterlesen bei Cash.Online| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

TIAM FundResearch: Altersvorsorgedepot: Diese Anbieter stehen schon in den Startlöchern

Die Zertifizierung von staatlich geförderten Altersvorsorgedepots privater Anbieter beginnt erst im Herbst. Doch die Branche arbeitet bereits an passenden Lösungen. Der Countdown läuft: In gut fünf Monaten, am 1. Januar 2027, soll die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland neu starten. Die Riester-Rente, seit Jahren mehr Auslaufmodell als Verkaufsschlager, weicht dem Altersvorsorgedepot – einem Produkt ohne …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert