Tagesarchiv

FondsProfessionell: Strafzins-Ärger: Landgericht fällt spektakuläres Urteil

SJB | Korschenbroich, 16.11.2021. Das Landgericht Berlin hat einer Bank in einem Urteil “Verwahrentgelte” auf Giro- und Tagesgeldkonten untersagt. Sollte der Richterspruch Bestand haben, steht der Branche neuer Ärger in Form von Rückzahlungen sowie Reputationsschäden ins Haus. Im Dauerstreit um Negativzinsen auf Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten hat das Landgericht Berlin ein überraschendes Urteil gefällt. Es hat der Sparda-Bank Berlin verboten, euphemistisch auch “Verwahrentgelt” genannte Strafzinsen zu verlangen.

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Die Welt: Geldentwertung: Weit unter null – für deutsche Sparer beginnt die Zeit der grossen Verluste

SJB | Korschenbroich, 02.09.2021. Die Kombination von Negativzins und immer höheren Guthaben hat dazu geführt, dass die Verzinsung von Bankguthaben inzwischen rechnerisch unter null liegt. Der wahre Verlust ist sogar noch viel größer. Die Bundesbürger erleiden gerade einen historischen Kaufkraftverlust. Das Wort „Habenzinsen“ wird wohl bald aus dem deutschen Wortschatz verschwinden. Zinsen zahlen, ja. Aber Zinsen auf Guthaben?

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FondsProfessionell: Strafzinsen für Sparer steuerlich nicht absetzbar

  Wer ein “Verwahrentgelt” für Bankeinlagen zahlt, kann diese Belastung nicht steuerlich geltend machen. Das Bundesfinanzministerium sieht solche Kosten bereits mit dem Sparerpauschbetrag ausreichend berücksichtigt. mmer mehr Bankkunden müssen als “Verwahrentgelte” etikettierte Strafzinsen für Guthaben berappen. Manch einer mag sich fragen, ob sich diese Kosten eigentlich von der Steuer absetzen lassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit dem Thema befasst und ist zu einem für Sparer unangenehmen Schluss gelangt: Nein, Strafzinsen sind nicht steuerlich absetzbar.

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FondsProfessionell: Strafzins durch die Hintertür? BGH pfeift Banken zurück

Der Bundesgerichtshof hat Banken in einem Urteil abgewatscht. Sie dürfen geänderte Geschäftsbedingungen nicht einfach in Kraft setzen, nur weil Kunden diese stillschweigend akzeptieren. Der Richterspruch könnte auch Auswirkungen auf die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April ein überraschendes Urteil (Az.: XI ZR 26/20) gefällt, das große Auswirkungen auf für den Bankensektor haben wird – auch, was die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” oder “Einlagengebühren” betrifft, da die Geldhäuser diese nicht länger ohne Weiteres einfordern können.

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FondsProfessionell: Strafzins wird Standard, zeigen Bundesbank-Daten

Negative Zinsen sind entgegen offizieller Beteuerungen längst keine Seltenheit mehr, sondern verbreiteter als gedacht – auch unter Privatkunden. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Deutschen Bundesbank. Kunden der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck waren sicher nicht erfreut über diese Nachricht. Seit dem 1. Oktober belastet das Institut alle Tagesgeld-Guthaben mit einem “Verwahrentgelt” von 0,5 Prozent – und zwar schon ab dem ersten Cent und nicht erst bei Summen ab 100.000 Euro aufwärts, wie bei den meisten Wettbewerbern ansonsten üblich.

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Xing: Für Girokonto und Tagesgeld: Sparkasse verlangt Strafzinsen

Dafür, dass sie für ihr Geld Zinsen zahlen sollen, anstatt welche zu bekommen, zeigen Sparer kein Verständnis. Dennoch kündigt die größte deutsche Sparkasse ein Verwahrentgelt an. 0,4 Prozent will das Geldinstitut künftig von betuchten Kunden kassieren. Lange sah es so aus, als ob die Geldinstitute Strafzinsen für das Ersparte von Privatkunden auf jeden Fall vermeiden wollen. Diese Zeiten scheinen nun vorbei – zumindest für wohlhabende Sparer, die bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) ihr Geld für sich arbeiten lassen wollen. Dies …

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