FondsProfessionell: Strafzinsen für Sparer steuerlich nicht absetzbar

 

Wer ein “Verwahrentgelt” für Bankeinlagen zahlt, kann diese Belastung nicht steuerlich geltend machen. Das Bundesfinanzministerium sieht solche Kosten bereits mit dem Sparerpauschbetrag ausreichend berücksichtigt.

mmer mehr Bankkunden müssen als “Verwahrentgelte” etikettierte Strafzinsen für Guthaben berappen. Manch einer mag sich fragen, ob sich diese Kosten eigentlich von der Steuer absetzen lassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit dem Thema befasst und ist zu einem für Sparer unangenehmen Schluss gelangt: Nein, Strafzinsen sind nicht steuerlich absetzbar.

...Weiterlesen bei FONDS professionell | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Citywire: Jan Ehrhardt zu DJE: „Es gibt keinen Machtkampf”

In einer Reihe von Interviews haben Jens und Jan Ehrhardt in den vergangenen Monaten Einblicke in das Innenleben von DJE gegeben – und wehren sich gegen den Eindruck, dass es eine Schieflage im Unternehmen gäbe. Jan Ehrhardt zeigt seinen Smartphone-Bildschirm und wischt durch die WhatsApp-Nachrichten, die er mit seinem Vater Jens Ehrhardt in letzter Zeit ausgetauscht hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert