Verschmelzung von Fonds der BNP Paribas

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BNP Paribas hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 08. Januar 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Parvest Money Market Euro LU0107067851 Parvest Short Term Euro C LU0083138064
Parvest Money Market USD LU0107067182 Parvest Short Term Dollar C LU0012186622
Parvest Step 80 World Emerging (EUR) C LU0456548261 Parvest Step 90 Euro C LU0154361405

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 23. Dezember 2015 gekauft und zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne
in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung
und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Da die Vermögenswerte der Klassen auf ein Niveau gesunken sind, das eine effiziente Verwaltung nicht mehr zulässt, und um im Interesse der Anteilinhaber zu handeln, beschließt der Verwaltungsrat der Luxemburger OGAW PARVEST (die Gesellschaft) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 32 der Satzung der Gesellschaft sowie Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (das Gesetz) betreffend OGA, den eingebrachten Teilfonds und seine Klassen ohne Liquidation aufzulösen, indem alle ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den aufnehmenden Teilfonds und seine Klassen überführt werden. Im Gegenzug erhalten die Anteilinhaber neue Anteile des aufnehmenden Teilfonds und seiner Klassen gemäß Artikel 1, Punkt 20), a) des Gesetzes, wie nachfolgend beschrieben:
Die Zusammenlegung wird am Freitag, dem 8. Januar 2016 (Handelstag für Aufträge) wirksam.
Zu diesem Datum werden Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds und seiner Klassen dementsprechend Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds und seiner Klassen.
Der eingebrachte Teilfonds „STEP 80 World Emerging“ wird ab dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung nicht mehr existieren.
Die eingebrachten Klassen „N-CAP“ und „Privilege-DIS“ der Teilfonds „Money Market Euro“ und „Money Market USD“ werden ab dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung nicht mehr existieren. Die Teilfonds „Money Market Euro“ und „Money Market USD“ bleiben weiter bestehen, wobei ihre aktiven Klassen nicht von dieser Zusammenlegung betroffen sind.

Keine Vertriebsgebühr oder Rücknahmeabschläge in der aufnehmenden Klasse, jedoch ein Ausgabeaufschlag von maximal 3 %
(2) Inhaber von Anteilen, die die Zahlung einer jährlichen Dividende anstreben, erhalten Anteile, die ihre Erträge zur Wiederanlage einbehalten.
Die Anzahl an Anteilen, die die Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds erhalten, wird durch Multiplikation der Anzahl der von ihnen an den eingebrachten Anteilsklassen gehaltenen Anteile mit der Umtauschquote berechnet.
Die Umtauschquoten werden am Freitag, dem 8. Januar 2016 durch Division des Nettoinventarwerts (NIW) pro Anteil der eingebrachten Klassen am Freitag, dem 8. Januar 2016 durch den entsprechenden NIW pro Anteil der aufnehmenden Klassen am Freitag, dem 8. Januar 2016 auf der Grundlage der Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte am Donnerstag, dem
7. Januar 2016 berechnet.
Die Kriterien, die am Datum der Berechnung der Umtauschquote zur Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls Verbindlichkeiten herangezogen werden, sind dieselben, die zur Berechnung des NIW verwendet werden, wie im Kapitel „Nettoinventarwert“ in Buch I des Prospekts der Gesellschaft beschrieben.
Eingetragene Anteilinhaber erhalten Namensanteile.
Eigentümer von Inhaberanteilen erhalten dematerialisierte Inhaberanteile. Für den Bruchteil an Anteilen in der aufnehmenden Klasse, der über die dritte Dezimalstelle hinausgeht, wird kein Barausgleich geleistet.
Eingebrachte Klassen der Teilfonds „Money Market Euro“ und „Money Market USD“
Die letzten Anträge von Anteilen der eingebrachten Klassen werden bis zum Stichtag am Donnerstag, den 31. Dezember 2015 angenommen. Nach diesem Stichtag eingehende Aufträge werden nicht mehr angenommen.
Eingebrachter Teilfonds „STEP 80 World Emerging“
Umtausch ist nicht mehr möglich.
Die letzten Anträge werden bis zum Stichtag am Donnerstag, den 31. Dezember 2015 angenommen. Nach diesem Stichtag eingehende Aufträge werden nicht mehr angenommen.
Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds „STEP 80 World Emerging“, der eingebrachten Klassen von „Money Market Euro/USD“ und des aufnehmenden Teilfonds „STEP 90 Euro“, die die Zusammenlegung nicht akzeptieren, können bis zum Stichtag am Donnerstag, den 31. Dezember 2015 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
Um eine Verletzung der Anlagepolitik durch die Zusammenlegung zu vermeiden und im Interesse der Anleger zu handeln, muss der Portfoliomanager möglicherweise vor der Zusammenführung das Portfolio des eingebrachten Teilfonds „STEP 80 World Emerging“ zur Übereinstimmung mit der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds neu anpassen.
Anteilinhabern, deren Anteile von einer Clearingstelle gehalten werden, wird empfohlen, sich nach den spezifischen Bedingungen zu erkundigen, die für Rücknahmen und den Umtausch in diesen Teilfonds bzw. diese Anteilsklasse über diesen Vermittlertyp gelten.

Alle sonstigen Gebühren, Honorare und Aufwendungen für die eingebrachten und aufnehmenden Teilfonds sind gleich.
(1) Simulation der Entwicklung der Garantie:
In Anbetracht der Tatsache, dass die Garantie des aufnehmenden Teilfonds bei jeder Erhöhung des NIW um 10 % ausgelöst wird, wird nach der Transaktion das maximale Risiko für die Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds darin bestehen, dass der Nettoinventarwert (NIW) des aufnehmenden Teilfonds zwischen dem 16. Dezember 2015 und dem 8. Januar 2016 um 9,99 % steigt (unmittelbar unter die Auslöseschwelle von 10 %) und der garantierte Wert somit bei 90 % für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds bleibt. In diesem Fall betrüge der Schutz der Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds nach der Zusammenlegung 100,79/111,99 = 90,00 %, was höher liegt als der garantierte Wert des eingebrachten Teilfonds, d. h. 80 %.
Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit einem Überblick über zwei Szenarios, die eintreten könnten, basierend auf der Entwicklung des aufnehmenden Teilfonds zwischen dem 16. Dezember 2015 und dem 8. Januar 2016 von +2 % im ersten Fall und -2 % im zweiten Fall

Alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Zusammenlegung des Teilfonds „STEP 80 World Emerging“ werden von der Verwaltungsgesellschaft BNP Paribas Investment Partners Luxembourg getragen, mit Ausnahme der Revisionskosten, die vom eingebrachten Teilfonds getragen werden.
Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit den Klassen „Money Market Euro“ und „Money market USD“ werden von BNP Paribas Investment Partners Luxembourg, der Verwaltungsgesellschaft, getragen.
Die Zusammenlegung wird von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative, den Abschlussprüfern der Gesellschaft, validiert.
Wie bei jeder Zusammenlegung von Anlagen besteht auch hierbei das Risiko einer Beeinträchtigung der Performance.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, sich an ihren örtlichen Steuerberater bzw. ihre örtliche Steuerbehörde zu wenden, um eine Steuerberatung oder Informationen zu möglichen steuerlichen Folgen in Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung zu erhalten.
Die Zusammenlegung besitzt keine Auswirkungen für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds und der aufnehmenden Klassen.
Die Zusammenlegungsverhältnisse und der Betrag, der der zuständigen nationalen Behörde mitgeteilt wird oder der Kapitalertragsteuer von 35 % unterliegt, die zum Zeitpunkt der Zusammenlegung der Wertpapiere erhoben wird, werden auf der Website www.bnpparibas-ip.com veröffentlicht, sobald sie bekannt sind.
Der Jahres- und Halbjahresbericht und die Rechtsdokumente der Gesellschaft, die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds und die Berichte der Depotbank und des Abschlussprüfers bezüglich dieses Vorgangs sind bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für die aufnehmenden Klassen sind ebenfalls auf der Website www.bnpparibas-ip.com erhältlich und die Anteilinhaber werden darum gebeten, sich mit diesen vertraut zu machen.
Diese Mitteilung wird auch mit allen neuen Anlegern vor Bestätigung ihres Zeichnungsauftrags kommuniziert.
Erläuterungen zu Begriffen oder Ausdrücken, die in dieser Mitteilung nicht definiert werden, finden Sie im Prospekt der Gesellschaft.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte bei der deutschen Informationsstelle BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A., Zweigniederlassung Deutschland, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, kostenlos in Papierform erhältlich.
Beachten Sie, dass diese Mitteilung eine Liste aller Teilfonds und Anteilsklassen enthält, die von dieser Zusammenlegung betroffen sind. Sie bezieht sich möglicherweise auf Teilfonds und Klassen, die nicht in Ihrem Land zugelassen sind. Sie stellt keine Aufforderung zur Zeichnung dieser nicht zugelassenen Teilfonds und Anteilsklassen dar. Informationen dazu, welche Teilfonds und Klassen in Ihrem Land zugelassen sind, finden Sie auf Ihrer lokalen Website von BNP Paribas Investment Partners.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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