Verschmelzung von Oyster Fonds

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 Oyster Funds hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 26. Januar 2015 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
OYSTER Credit Opportunities EUR LU0435360283 Oyster European Fixed Income LU0095343264

Anteilskäufe des „abgebenden Fonds“ sind über die FFB bis zum 2. Januar 2015 möglich. Verkäufe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 9. Januar 2015 vorgenommen werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Mitteilung an die Anteilinhaber der Teilfonds OYSTER Credit Opportunities und OYSTER European Fixed Income Die Anteilinhaber des Teilfonds OYSTER – Credit Opportunities (nachfolgend der „aufzunehmende Teilfonds“) sowie die Anteilinhaber des Teilfonds OYSTER – European Fixed Income (nachfolgend der „aufnehmende Teilfonds“) werden über den Beschluss des Verwaltungsrats der SICAV informiert, den aufzunehmenden Teilfonds am 26. Januar 2015 (nachfolgend das „Datum der Zusammenlegung“) gemäß Kapitel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen mit dem aufnehmenden Teilfonds zusammenzulegen (nachfolgend die „Zusammenlegung“).

Aus Sicht des Verwaltungsrats der SICAV ist die Durchführung der Zusammenlegung mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Verwaltung im Interesse der Anteilinhaber.

  1. Beschreibung der Zusammenlegung Anteilinhaber, die nicht an der Zusammenlegung teilnehmen möchten, haben ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung die Möglichkeit, die Rücknahme ihrer Anteile am aufzunehmenden Teilfonds bzw. am aufnehmenden Teilfonds oder den Umtausch ihrer Anteile in Anteile eines anderen Teilfonds der SICAV zu beantragen. Hierbei fallen lediglich die zur Deckung der Kosten der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Ausstieg, der Rückzahlung oder Einlösung der Anteile entstehenden Gebühren an. Rücknahme- und Umtauschanträge für Anteile des aufzunehmenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds müssen am 14. Januar 2015, 12.00 Uhr Luxemburger Zeit, eingegangen sein. Die Rücknahme bzw. der Umtausch von Anteilen erfolgt gemäß den Bestimmungen im Prospekt der SICAV zu dem am jeweiligen Auftragstag gültigen Nettoinventarwert (NIW) je Anteil, der die Kosten der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Ausstieg, der Rückzahlung oder Einlösung der Anteile berücksichtigt.

Ab dem 7. Januar 2015, 12.00 Uhr Luxemburger Zeit, ist der aufzunehmende Teilfonds für Zeichnungen geschlossen.

Am Datum der Zusammenlegung werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des aufzunehmenden Teilfonds auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen und der aufzunehmende Teilfonds wird aufgelöst. Alle Anteile der Klassen des aufzunehmenden Teilfonds (die „aufzunehmenden Anteilklassen“), die nicht zurückgenommen oder umgetauscht wurden, werden am Datum der Zusammenlegung in Höhe des entsprechenden Betrages in Anteile der entsprechenden Anteilklassen (siehe Vergleichstabelle in Abschnitt 3.1 dieser Mitteilung) des aufnehmenden Teilfonds (die „aufnehmenden Anteilklassen“) eingetauscht. Die Anteilinhaber des aufzunehmenden Teilfonds werden damit Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds. Die Anzahl der Anteile der aufnehmenden Anteilklasse, welche die Anteilinhaber der aufzunehmenden Anteilklasse erhalten, entspricht der Anzahl ihrer Anteile an der aufzunehmenden Anteilklasse multipliziert mit dem jeweiligen Umtauschverhältnis. Am Datum der Zusammenlegung erlöschen alle Verpflichtungen und Pflichten des aufzunehmenden Teilfonds.

Das Umtauschverhältnis für den Tausch der Anteile der aufzunehmenden Anteilklassen in Anteile der aufnehmenden Anteilklassen wird am 26. Januar 2015 auf Basis des jeweiligen NIW vom 23.

JANUAR 2015 ermittelt. Zur Festlegung des Umtauschverhältnisses wird der NIW je Anteil der aufzunehmenden Anteilklassen durch den NIW je Anteil der aufnehmenden Anteilklassen dividiert.

Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, den aufzunehmenden Teilfonds sofort zu schließen, wenn alle seine in Umlauf befindlichen Anteile vor dem Datum der Zusammenlegung zurückgenommen wurden.

2 Aufzunehmende Anteilklassen ? Aufnehmende Anteilklassen Klasse EUR2. ISIN-Code: LU0435360283 Klasse CHF2. ISIN-Code: LU0608366042 Klasse USD2. ISIN-Code: LU0608366125 Klasse No Load EUR2. ISIN-Code: LU0435360440 ? Klasse EUR. ISIN-Code: LU0095343264 Klasse R EUR2. ISIN-Code: LU0435361091 Klasse R GBP2. ISIN-Code: LU0507010428 ? Klasse R EUR. ISIN-Code: LU0933610080 Klasse I EUR2. ISIN-Code: LU0933609744 Klasse I CHF2. ISIN-Code: LU0536297178 ? Klasse I EUR. ISIN-Code: LU0335770102 2. Auswirkung der Zusammenlegung Die Kosten der Zusammenlegung trägt Oyster Asset Management S.A.

Soweit dies möglich ist und der Markt dies zulässt, werden die meisten bzw. alle Positionen des aufzunehmenden Teilfonds vor dem Datum der Zusammenlegung verkauft, sodass das Portfolio des aufzunehmenden Teilfonds überwiegend bzw. ausschließlich aus Liquidität besteht. Durch den Verkauf der Positionen des aufzunehmenden Teilfonds sollen die Übertragung der Vermögenswerte auf den aufnehmenden Teilfonds sowie die Umsetzung der Anlagestrategie des Teilfondsmanagers des aufnehmenden Teilfonds erleichtert werden.

Der Verwaltungsrat erwartet keine wesentlichen belastenden Konsequenzen für das Portfolio bzw.

die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds.

Weitere Informationen zum aufnehmenden Teilfonds finden die Anteilinhaber im Prospekt der SICAV sowie in den Wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden Teilfonds.

Der zugelassene Abschlussprüfer der SICAV wird einen Bericht zur Zusammenlegung erstellen, der u.a. die Bestätigung der Kriterien zur Bewertung des Vermögens sowie ggf. der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Ermittlung des Umtauschverhältnisses, ggf. die Barzahlung je Anteil, die Methode der Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das endgültige Umtauschverhältnis umfasst. Auf Anfrage ist am Sitz der SICAV ein Exemplar dieses Berichts des zugelassenen Abschlussprüfers kostenlos erhältlich.

Anteilinhabern wird empfohlen, sich über Gesetze und Bestimmungen (z.B. bezüglich der steuerlichen Behandlung) zu informieren und ggf. beraten zu lassen, die infolge der Zusammenlegung für sie gelten.

  1. Vergleich aufzunehmende Einheit/aufnehmende Einheit Im Rahmen einer Analyse hat der Verwaltungsrat ermittelt, welcher Teilfonds der SICAV am besten für die Aufnahme der Vermögenswerte des aufzunehmenden Teilfonds geeignet ist. Auf dieser Basis wurde der aufnehmende Teilfonds ausgewählt.

Die nachstehenden Vergleichstabellen zeigen die wichtigsten Unterschiede zwischen den aufzunehmenden Anteilklassen und den aufnehmenden Anteilklassen bzw. zwischen dem aufzunehmenden Teilfonds und dem aufnehmenden Teilfonds: 3 3.1 Vergleichstabelle aufzunehmende Klassen/aufnehmende Klassen Die nachstehend aufgeführten Gebührensätze sind Höchstwerte.

* bezogen auf die jährliche Outperformance gegenüber dem 1M-Euribor (Bloomberg: EUR001M Index) Die weiteren zentralen Merkmale der aufzunehmenden Anteilklassen und der aufnehmenden Anteilklassen sind identisch (Ausschüttungspolitik, Mindestbetrag bei Folgezeichnungen sowie Rücknahme- und Umtauschgebühren).

Genau wie bei den vor dem Datum der Zusammenlegung zurückgenommenen oder umgetauschten Anteilen des aufzunehmenden Teilfonds wird die bis zum Datum der Zusammenlegung aufgelaufene Performancegebühr festgeschrieben und an Oyster Asset Management S.A. als Verwaltungsgesellschaft der SICAV gezahlt.

3.2 Vergleichstabelle aufzunehmender Teilfonds/aufnehmender Teilfonds Aufzunehmender Teilfonds Aufnehmender Teilfonds Bezeichnung OYSTER – Credit Opportunities OYSTER – European Fixed Income Anlegerprofil Dieser Teilfonds eignet sich besonders für Anleger, die: (i) von der Entwicklung der Anleihen und Credit- Derivate an den verschiedenen Finanzmärkten des Dieser Teilfonds eignet sich besonders für Anleger, die: (iv) von der Entwicklung der Anleihen an den verschiedenen Finanzmärkten des Anlageuniversums Aufzunehmende Anteilklassen Mindestbetrag bei Erstzeichnung Währung Absicherung des Wechselkursrisikos ? Aufnehmende Anteilklassen Mindestbetrag bei Erstzeichnung Währung Absicherung des Wechselkursrisikos EUR2 – EUR – ? EUR – EUR – CHF2 – CHF hp USD2 – USD hp No Load EUR2 – EUR – R EUR2 – EUR – R GBP2 – GBP hp ? R EUR – EUR – I EUR2 5.000.000 EUR EUR – ? I EUR 100.000 I CHF2 100.000 EUR EUR – CHF CHF hp Aufzunehmende Anteilklassen Verwaltung Performance Verkauf ? Aufnehmende Anteilklassen Verwaltung Performance Verkauf EUR2 1,75% 10% (relativ)* 3% ? EUR 0,90% – 3% CHF2 1,75% 10% (relativ)* 3% USD2 1,75% 10% (relativ)* 3% No Load EUR2 2,25% 10% (relativ)* 0% R EUR2 1,05% 10% (relativ)* 3% R GBP2 1,05% 10% ? R EUR 0,70% – 3% (relativ)* 3% I EUR2 0,90% 10% (relativ)* 3% I CHF2 0,90% 10% ? I EUR 0,55% – 3% (relativ)* 3% 4 Anlageuniversums profitieren wollen, (ii) einen Anlagehorizont von mindestens 3 Jahren verfolgen.

(iii) Anlegern wird empfohlen, nur einen Teil ihres Vermögens in diesen Teilfonds zu investieren.

profitieren wollen, (v) einen Anlagehorizont von mindestens 3 Jahren verfolgen.

(vi) Anlegern wird empfohlen, nur einen Teil ihres Vermögens in diesen Teilfonds zu investieren.

Anlagepolitik Ziel dieses Teilfonds ist es, seinen Anlegern einen langfristigen Kapitalzuwachs zu bieten. Hierzu legt er über ein Portfolio (direkt oder im Rahmen derivativer Finanzinstrumente), das sich vorrangig aus festverzinslichen Wertpapieren (einschließlich aller Arten von Anleihen, begeben von Unternehmen und Staaten) und Geldmarktinstrumenten zusammensetzt, am Rentemarkt an.

Der Teilfonds kann darüber hinaus auch in Festgelder anlegen und zusätzlich Barmittel halten. Eine solche Anlage kann an sämtlichen Märkten erfolgen und auf jede Währung lauten.

Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen kann sich der Teilfonds mit bis zu 100% seines Nettovermögens an Transaktionen auf Credit Default Swaps („CDS“), wie in Kapitel 14.2 unter „Risikofaktoren“ detailliert beschrieben, beteiligen, einschließlich Transaktionen auf CDSIndizes, Teilindizes und Indextranchen.

Hierbei kann er sowohl als Sicherungsnehmer als auch als Sicherungsgeber auftreten.

Bis zu 20% des Nettovermögens des Teilfonds können in Wandelanleihen angelegt werden.

Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in Anteile von OGAW und/oder anderen OGA investieren.

Zum Zwecke der effizienten Portfolioverwaltung sowie zu Absicherungszwecken, aber auch zur Anlage kann der Teilfonds darüber hinaus in derivative Finanzinstrumente investieren.

Zu den zulässigen derivativen Finanzinstrumenten gehören Optionen, Futures und Transaktionen auf im Freiverkehr gehandelte Derivate auf alle Arten von Finanzinstrumenten, Asset Swaps, Wertpapierpensionsgeschäfte, Reverse Repos und Total Return Swaps. Die Ziel dieses Teilfonds ist es, seinen Anlegern einen Kapitalzuwachs zu bieten. Hierzu wird das Vermögen des Fonds vorrangig in auf verschiedene europäische Währungen lautende Schuldverschreibungen investiert, die von Staaten, ihren nachgeschalteten Behörden oder von privatwirtschaftlichen Unternehmen begeben werden. Nach Abzug der Barmittel werden jederzeit mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen von Emittenten angelegt, die ihren Geschäftssitz in Europa haben.

Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in Anteile von OGAW und/oder anderen OGA investieren.

Der Teilfonds kann zusätzlich ein Engagement in Metallen aufbauen, und zwar über Anteile an „Exchangetraded Funds“ und strukturierte Produkte oder über Finanzderivate, deren Basisobjekt solche Anteile oder strukturierten Produkte sind.

Ab dem 20. November 2014 kann der Teilfonds bis zu 20% seines Nettovermögens in forderungsbesicherte Wertpapiere und in hypothekenbesicherte Wertpapiere („ABS/MBS“) investieren.

Der Teilfonds kann zum Zwecke der effizienten Portfolioverwaltung sowie zu Absicherungszwecken auch in derivative Finanzinstrumente investieren.

5 Total Return Swaps bzw.

vergleichbaren Instrumente basieren auf einzelnen Wertpapieren oder auf Indizes, deren Allokation veröffentlicht wird.

Ab dem 20. November 2014 kann der Teilfonds außerdem bis zu 20% seines Nettovermögens in forderungsbesicherte Wertpapiere und in hypothekenbesicherte Wertpapiere („ABS/MBS“) investieren.

Der Teilfonds kann sich zudem an Zinsund Devisentransaktionen beteiligen, einschließlich Devisenterminkontrakten und Währungsswaps.

Teilfondsverwalter Cairn Capital Limited Syz Asset Management (Suisse) S.A.

Orderannahmeschluss und Auftragstag „T“ ist der Auftragstag (jeder Freitag oder der nächste Geschäftstag, wenn der Freitag in Luxemburg kein Geschäftstag oder der 24. Dezember ist), der Tag der Anwendung des NIW bei den Transaktionen.

Aufträge müssen spätestens zwei Geschäftstage vor dem Auftragstag (T- 2) bis 12.00 Uhr (Luxemburger Zeit) eingehen, damit sie mit dem Nettoinventarwert von T abgewickelt werden.

„T“ ist der Auftragstag (jeder Geschäftstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember), der Tag der Anwendung des NIW bei den Transaktionen.

Aufträge müssen am Auftragstag T bis 12.00 Uhr (Luxemburger Zeit) eingehen, damit sie mit dem Nettoinventarwert von T abgewickelt werden.

Bewertungstag Innerhalb der zwei auf einen Auftragstag folgenden Geschäftstage (T+2) Berechnung des Nettoinventarwerts per T.

Der Zeichnungs- bzw.

Rücknahmebetrag ist innerhalb von vier (4) Geschäftstagen nach dem jeweiligen Auftragstag in der Berichtswährung der Anteilklasse zu zahlen.

Jeder auf einen Auftragstag folgende Geschäftstag in Luxemburg (T+1).

Berechnung des Nettoinventarwerts per T.

Der Zeichnungs- bzw.

Rücknahmebetrag ist innerhalb von drei (3) Geschäftstagen nach dem jeweiligen Auftragstag in der Berichtswährung der Anteilklasse zu zahlen.

Methode zur Messung des Gesamtrisikos Absoluter VaR Commitment-Ansatz Erwartete Höhe des Hebels Erwarteter Grad der Hebelwirkung, Methode auf Basis der Commitments mit Ausgleichsmöglichkeit: zwischen 0% und 250%.

Erwarteter Grad der Hebelwirkung, Methode auf Basis der Summe der Nominalwerte: sollte 350% bzw. 450% unter Berücksichtigung der Absicherungsmaßnahmen für auf andere als die Rechnungswährung des Teilfonds lautende Anteilklassen nicht überschreiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Werte für den Hebeleffekt jedoch übertroffen werden.

Risikofaktoren Ausfallrisiko: Risiko, dass der Kreditrisiko: Risiko, dass der 6 Kreditnehmer am Fälligkeitstermin nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Fonds nachzukommen.

Liquiditätsrisiko: Risiko, das mit der Schwierigkeit verbunden ist, auf dem Markt ein Wertpapier im Portfolio zu verkaufen, während die besten Konditionen nicht gewährleistet werden können.

Kontrahentenrisiko: Risiko, dass die Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag (wie Termineinlagen) oder der Transaktion (wie im Freihandverkehr gehandelte derivative Finanzprodukte), an der sie beteiligt ist, zu erfüllen.

Operatives Risiko: Verlustrisiko für den Fonds, das mit einem menschlichen oder technischen Versagen, einer Unangemessenheit bei internen Verfahren oder Kontrollsystemen verbunden ist.

Kreditnehmer am Fälligkeitstermin nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Fonds nachzukommen.

Liquiditätsrisiko: Risiko, das mit der Schwierigkeit verbunden ist, auf dem Markt ein Wertpapier im Portfolio zu verkaufen, während die besten Konditionen nicht gewährleistet werden können.

Kontrahentenrisiko: Risiko, dass die Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag (wie Termineinlagen) oder der Transaktion (wie im Freihandverkehr gehandelte derivative Finanzprodukte), an der sie beteiligt ist, zu erfüllen.

Spezifische Risiken, die mit dem möglichen Einsatz von Derivaten (Finanzinstrumente, deren Bewertung sich auf den Wert eines anderen Instruments stützt) verbunden sind.

Operatives Risiko: Verlustrisiko für den Fonds, das mit einem menschlichen oder technischen Versagen, einer Unangemessenheit bei internen Verfahren oder Kontrollsystemen verbunden ist.

Die übrigen zentralen Merkmale des aufzunehmenden Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds (Risiko- und Ertragsprofil sowie Berichtswährung) sind identisch.

Den Prospekt der SICAV sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden Teilfonds erhalten die Anteilinhaber der SICAV kostenlos an allen Geschäftstagen in Luxemburg zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz der SICAV sowie unter www.oysterfunds.com.

Weitere Informationen erhalten die Anteilinhaber am Sitz der SICAV unter der im Kopf dieser Mitteilung angegebenen Adresse. Auf Anfrage sind dort insbesondere ein Exemplar des Berichts des zugelassenen Abschlussprüfers der SICAV sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden Teilfonds erhältlich.

Luxemburg, den 15. Dezember 2014

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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