Verschmelzung von Universal Fonds

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

 Universal Investment hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 1. April 2015 fusionieren.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
RIV Aktieninvest Global B A0YFQ8 RIV Aktieninvest Global Anteilklasse A A0YFQ7

Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen.
Das Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB bereits eingestellt. Die Rückgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 26. März 2015 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden deshalb, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung der beiden Anteilklassen „RIV Aktieninvest Global Anteilklasse A“ (übernehmende Anteilklasse) und „RIV Aktieninvest Global Anteilklasse B“ (übertragende Anteilklasse)

des OGAW-Sondervermögens „RIV Aktieninvest Global“

Geplant ist die Zusammenlegung der beiden Anteilklassen des OGAW-Sondervermögens „RIV Aktieninvest Global“, wobei die Anteilklasse B die „übertragende“ und die Anteilklasse A die „übernehmende“ Anteilklasse sein soll.

Der Übertragungsstichtag ist der 31. März 2015. Nach Ablauf des Übertragungsstichtages, 31. März 2015, 24:00 Uhr, ist die Übertragung zum 01. April 2015 (Aufnahmetag) wirksam.

Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung

Hintergrund der Verschmelzung ist das geringe Volumen in der übertragenden Anteilklasse B. Das geringe Fondsvolumen hat zur Folge, dass trotz identischer Gebührensätze beider Anteilklassen hinsichtlich Verwaltungs-, Verwahrstellen- und Asset Manager Vergütung, die Anteilklasse B aufgrund der Fixkostenbelastung eine erhöhte Gesamtkostenquote von 1,98% gegenüber 1,84% in der Anteilklasse A (bezogen auf das letzte Geschäftsjahr) ausweist.

Vor diesem Hintergrund wurde die Anteilklasse A, die über ein deutlich höheres Anteilklassenvolumen und über eine niedrigere Gesamtkostenquote verfügt, als übernehmende Anteilklasse festgelegt.

Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger

Anleger der übertragenden Anteilklasse werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger der übernehmenden Anteilklasse.

Bei der Verschmelzung werden Anteile der Anteilklasse B (ISIN: DE000A0YFQ84) in Anteile der Anteilklasse A (ISIN: DE000A0YFQ76) umgetauscht.

Darüber hinaus ergeben sich für die Anleger der übertragenden Anteilklasse B durch die Verschmelzung keine Änderungen.

Für die Anleger der übernehmenden Anteilklasse A ergeben sich durch die Verschmelzung ebenfalls keine Änderungen Die Anleger beider Anteilklassen bleiben weiterhin in dem Fonds „RIV Aktieninvest Global“ investiert, d.h. die bisherige Anlagestrategie mitsamt des hiermit einhergehenden Risikoprofils und der Ertragschancen ändert sich für die Anleger der übertragenden und der übernehmenden Anteilklasse nicht.

Seite 2 von 2

Nachfolgend eine Übersicht über die Unterschiede der beiden Anteilklassen:

RIV Aktieninvest Global Anteilklasse B (übertragende Anteilklasse)

RIV Aktieninvest Global Anteilklasse A (übernehmende Anteilklasse)

WKN / ISIN A0YFQ8 / DE000A0YFQ84 A0YFQ7 / DE000A0YFQ76 Laufende Kosten 1,98 % p.a. 1,84 % p.a.

Ausgabeaufschlag maximal 4,50 % / derzeit 4,5 % maximal 4,50 % / derzeit 0,0 % Bei dieser Verschmelzung kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Anteilklassen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral.

Die Anteilausgabe der Anteilklasse B wird am 13. Februar 2015 eingestellt.

Wesentliche Anlegerinformationen der übernehmenden Anteilklasse

Diesen Verschmelzungsinformationen sind die wesentlichen Anlegerinformationen der übernehmenden Anteilklasse beigefügt.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert