Private Banking: Stiftungsgründung,Teil zwei: „Stiftungen brauchen nicht zwingend ein zweites Gremium“

sjb_blog_privatebanking_300_200_IEine Stiftung ins Leben zu rufen, ist nicht banal. Nachdem die ersten Vorüberlegungen erfolgreich abgeschlossen wurden, geht es ans Eingemachte. Rechtsform, Gremienstruktur und Ausstattung sind nur einige relevante Aspekte des ganzen Unterfangens.

Der erste Teil „Was bei der Gründung einer Stiftung zu beachten ist“ hat sich mit den Vorbereitungen für eine Stiftungsgründung gekümmert: Um eine Stiftung sinnvoll gründen zu können, ist es elementar, die aufgezeigten und weiteren Punkte intensiv zu beleuchten. Ohne die Bestandteile einer Beratung hat man schließlich keinen „business case“ für die künftige Stiftung. Und eben auch nicht die Kerninformationen, die es für eine Satzungserstellung braucht.

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Kevin Thozet, Mitglied des Investment-Komitees bei Carmignac, erwartet eine weitere Zinserhöhung der EZB um 25 Basispunkte auf 2,50 Prozent. Während die Märkte bereits ein Zinsniveau von 3 Prozent einpreisen, hält Carmignac diese Erwartung für überzogen und sieht Chancen am kurzen Ende der Euro-Zinskurve.

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