Citywire: BaFin ändert Antrag auf Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen

teaser_logo_citywire_300_200Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ändert die Beantragung zur Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbank. Wertpapierhandelsunternehmen oder –handelsbanken müssen ab dem 3. Januar 2018 die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1943 beachten, wenn sie einen Erlaubnisantrag stellen. § 32 Absatz 1 Satz 2 KWG in Verbindung mit § 14 AnzV gelten für sie nicht mehr. Konkret bedeutet dies, dass der der Antrag nicht mehr, wie bisher möglich, formlos schriftlich gestellt werden kann. Der Erlaubnisantrag ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt einzureichen.

...Weiterlesen bei Citywire | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: Nasdaq will Aktienhandel auf 23 Stunden ausweiten

Die Nasdaq will den Aktienhandel nahezu rund um die Uhr ermöglichen. Mit einer zusätzlichen nächtlichen Handelssitzung reagiert die US-Börse auf die wachsende Nachfrage internationaler Investoren nach flexibleren Handelszeiten. Die Nasdaq, die zweitgrößte Börse der USA, hat bei der Aufsichtsbehörde SEC beantragt, den Handel an ihren Aktienhandelsplätzen an Werktagen auf bis zu 23 Stunden auszuweiten. Das …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert