FondsProfessionell: Strafzinsen für Sparer steuerlich nicht absetzbar

 

Wer ein “Verwahrentgelt” für Bankeinlagen zahlt, kann diese Belastung nicht steuerlich geltend machen. Das Bundesfinanzministerium sieht solche Kosten bereits mit dem Sparerpauschbetrag ausreichend berücksichtigt.

mmer mehr Bankkunden müssen als “Verwahrentgelte” etikettierte Strafzinsen für Guthaben berappen. Manch einer mag sich fragen, ob sich diese Kosten eigentlich von der Steuer absetzen lassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit dem Thema befasst und ist zu einem für Sparer unangenehmen Schluss gelangt: Nein, Strafzinsen sind nicht steuerlich absetzbar.

...Weiterlesen bei FONDS professionell | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

TIAM FundResearch: Europäische Dividendenfonds: Das sind 10 Top-Performer

Europäische Aktiengesellschaften schütten so hohe Dividenden aus wie schon lange nicht mehr. Mit den ausschüttenden Varianten erfolgreicher Dividendenfonds können Anleger zusätzlich zum Kurswachstum laufende Erträge generieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert