Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der HSBC

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Gothaer-Global 977015 DE0009770156

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.


Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Gothaer-Global
(ISIN: DE0009770156 / WKN: 977015)
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Kosten für das OGAWSondervermögen Gothaer-Global zum 01.12.2016
Die Besonderen Anlagebedingungen für das von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „ Gesellschaft“ ) verwaltete Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie Gothaer- Global (nachfolgend „ Fonds“) werden mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Bankaufsichtsbehörde geändert.
Die einzelnen Änderungen werden im Folgenden genauer beschrieben:
Durch die Einführung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (Verordnung (EU) Nr. 648/2012) gab es eine Vielzahl von Neuerungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mittels der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) sollen systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eingedämmt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivate) müssen neue Verpflichtungen erfüllt werden, die überwiegend von externen Dienstleistern gegen Entgelt erbracht werden. Sofern sich aufgrund dieser Regelungen die Verpflichtung ergibt, im Zusammenhang mit OTC-Derivaten Sicherheiten an Kontrahenten dieser Derivate oder zentrale Gegenparteien zu stellen oder von diesen zu verlangen bzw. sofern die Gesellschaft aus anderen Gründen die Besicherung des Fonds als notwendig erachtet, wird die Gesellschaft hiermit einen spezialisierten Dritten (sog. Collateral Manager) beauftragen. Um die Vergütung dieses Collateral Managers und andere dieser möglichen Entgelte dem Fonds belasten zu können, ist die Erweiterung des Kostenparagraphen notwendig. Daher wird § 10 Kosten um Absatz 2 „ Vergütungen, die an Dritte zu zahlen sind“ erweitert.
§ 1a wurde neu in die Besonderen Anlagebedingungen eingefügt und legt fest, dass Wertpapier- Darlehens- und Pensionsgeschäfte gemäß den §§ 13 und 14 der Allgemeinen Anlagebedingungen nicht abgeschlossen werden dürfen. Dadurch ergeben sich weitere Anpassungen in den §§ 2, 3 und 5 der Besonderen Anlagebedingungen. Zudem ist zukünftig der Erwerb von Total Return Swaps ausgeschlossen. §1 „ Vermögensgegenstände“ wird um den Passus erweitert, dass Total Return Swaps vom Erwerb ausgenommen werden. Diese Anpassung spiegelt sich auch in § 6 „ Derivate“ wieder.
Die nachfolgend abgedruckten „ Besonderen Anlagebedingungen“ treten zum 01.12.2016 für den Gothaer-Global in Kraft und wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.
Besondere Anlagebedingungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf
(nachstehend „Gesellschaft“ genannt) für das von der Gesellschaft verwaltete
Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
Gothaer-Global,
die nur in Verbindung mit den für dieses Sondervermögen von der Gesellschaft
aufgestellten “Allgemeinen Anlagebedingungen” (AABen) gelten.

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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