Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der AXA

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
AXA WFII – Continental European Opportunities
Equities A
971795 LU0011972741
AXA WFII – Far East Equities A (auss.) 971796 LU0011972311
AXA WFII – Global Masters Equities A (auss.) 971791 LU0011972584
AXA WFII – North American Equities A (auss.) 971794 LU0011972238

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.


Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

AXA World Funds II
(die „Sicav“)
Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital (Société d’Investissement à
Capital Variable)
Eingetragener Firmensitz: 49, avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg Handelsregister: Luxemburg, B-27.526
13. November 2015
BITTE BEACHTEN SIE DRINGEND DIESES WICHTIGE DOKUMENT.
IM ZWEIFEL SOLLTEN SIE FACHKUNDIGE BERATUNG IN ANSPRUCH NEHMEN
Sehr geehrte Anteilseigner,
wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Verwaltungsrat der Sicav (der „Verwaltungsrat“) beschlossen hat, den Prospekt und/oder die Anhänge bestimmter Teilfonds an verschiedenen Stellen zu ändern. Dies dient der besseren Wahrung Ihrer Interessen.
Wenn Sie wissen möchten, ob die Teilfonds, an denen Sie Anteile halten, von diesen Änderungen betroffen sind, verweisen wir Sie auf die jeweils unten genannten Teilfonds.
I. Umwandlung in einen Feeder-Fonds
II. Änderung des Anlageverwalters und des Unteranlageverwalters
III. Änderung und Klarstellung des „Anlageziels“
IV. Änderung und/oder Klarstellung der „Anlagepolitik“
V. Beschreibung eines neuen Risikofaktors im Abschnitt „Besondere Risikoerwägungen“
VI. Erhöhung der von der Sicav an die Depotstelle zu zahlenden Gebühren
VII. Performance der Teilfonds (außer AWF II – European Opportunities Equities)
VIII. Sonstige Änderungen des Prospekts
* * *
I. Umwandlung in einen Feeder-Fonds
? AXA World Funds II – Continental European Opportunities Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anhang des Teilfonds dahingehend geändert, dass dieser vom 14. Dezember 2015 an Feeder-Fonds von AXA WORLD FUNDS – Framlington Europe Opportunities (der Master-Teilfonds) ist. Dies erfolgt im Einklang mit dem neuen Unterabschnitt im allgemeinen Teil des Prospekts „Anlagebeschränkungen – G. Master/Feeder-Struktur“.
Das bedeutet, dass der Teilfonds dauerhaft mindestens 85% seiner Vermögenswerte in den Master- Teilfonds investieren muss. Der Master-Teilfonds ist ein Teilfonds von AXA World Funds, eine in Luxemburg ansässige Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital (société d’investissement à capital variable), gegründet gemäß Teil I des OGA-Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (das „Gesetz von 2010“).
Nach der Genehmigung der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) darf AWF II – European Opportunities Equities in Einheiten von AWF – Framlington Europe Opportunities investieren.
Anlageziele, Analagepolitik, Risikoprofil und Risikofaktoren des Teilfonds, die im Anhang und weiter unten genannt werden, stimmen daher mit denen des Master-Teilfonds überein.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats finden Sie in folgender vergleichenden Tabelle die wichtigsten Informationen zum Feeder-Fonds vor seiner Umwandlung in einen Feeder-Fonds und zum Master-Teilfonds.

Von der Sicav zu zahlende Gebühren
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird klargestellt, dass anfallende Managementgebühren nur auf Ebene des Teilfonds berechnet werden, nicht auf Ebene des Master-Teilfonds und die Managementgebühren höchstens 1,50% des Nettoinventarwerts betragen.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Unterabschnitt „Vom Unternehmen an die Depot-, Register-, Domizil-, Verwaltungs- und Zahlstelle zu zahlende Gebühren“ dahingehend geändert, dass ein Absatz über Gebühren hinzugefügt wird, die auf Ebene des Master-Teilfonds fällig werden. Diesbezüglich betragen die vom Master-Teilfonds zu zahlenden jährlichen Depotgebühren höchstens 0,020% der verwahrten Vermögenswerte, sie werden berechnet auf Grundlage seines Nettovermögenswerts, der jeden Monat am letzten Bewertungstag bestimmt wird. Darüber hinaus erhält die Depotstelle des Master- Teilfonds für jede Transaktion die üblichen Bankgebühren. Die vom Master-Teilfonds an die Register-, Domizil- und Zahlstelle sowie den Gesellschaftsvertreter zu zahlenden jährlichen Gebühren betragen höchstens 0,075%.
o Performance des Teilfonds
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats soll die voraussichtliche Performance des Teilfonds je nach Höhe der Investitionen in den Master-Teilfonds weitgehend im Einklang stehen mit der des Master- Teilfonds, ungeachtet zusätzlicher Fondskosten auf Ebene des Teilfonds, die sich auf dessen Performance auswirken.
o Verfügbare Unterlagen und Wohlverhaltensregeln
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird dem Anhang des Teilfonds der neue Abschnitt „10 Zur Ansicht verfügbare Unterlagen“ hinzugefügt. Darin wird darauf hingewiesen, dass neben den im Hauptteil des Prospekts genannten zur Ansicht verfügbaren Unterlagen folgende Unterlagen an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten am eingetragenen Firmensitz der Sicav kostenlos zur Ansicht zur Verfügung stehen:
(i) der Prospekt von AXA World Funds und das Produktinformationsblatt (KIID) des Master- Teilfonds;
(ii) der letzte Jahres- und Halbjahresbericht von AXA World Funds;
(iii) die von der Verwaltungsgesellschaft übernommenen internen Wohlverhaltensregeln, die gewährleisten, dass AXA World Funds der Sicav alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt, die erforderlich sind, damit die Sicav die im Gesetz von 2010 festgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats wird präzisiert, dass Anleger weitere Informationen zu AXA World Funds auf der Website www.axa-im-international.com erhalten.
Schließlich beschloss der Verwaltungsrat, den Anhang des Teilfonds um den neuen Abschnitt „11. Zusammenfassung der unter Punkt 10. erwähnten internen Wohlverhaltensregeln“ zu ergänzen, der folgende Informationen enthält:
– der Teilfonds investiert in Anteilsklassen des Master-Teilfonds, für die AXA IM ein Verfahren festgelegt hat, mit dem vermieden wird, dass Managementgebühren der von einem Unternehmen von AXA IM verwalteten Zielfonds doppelt berechnet werden;
– der Kalender sowie Buchungs- und Abrechnungszeitraum des Teilfonds sind mit denen des Master-Teilfonds abgestimmt;
– auf Ebene des Master-Teilfonds werden keine Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umwandlungsgebühren einbehalten;
– der Teilfonds und der Master-Teilfonds haben dieselben Vertreter und unterstützenden Aufgabenbereiche, dies erleichtert den Informationsaustausch;
– die Verwaltungsgesellschaft informiert Anteilseigner des Teilfonds und des Master-Teilfonds rechtzeitig über Mitteilungen, dies gewährleistet, dass sie den gleichen Informationsstand haben.
o Steuerliche Auswirkungen
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anhang des Teilfonds um den neuen Abschnitt „12. Steuerliche Auswirkungen“ ergänzt, um zu präzisieren, dass eine Investition in den Master-Teilfonds keine besonderen steuerlichen Auswirkungen in Luxemburg hat.
o Namensänderung des Teilfonds
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Name des Teilfonds durch die Umwandlung in einen Feeder-Fonds von AXA WORLD FUNDS – Framlington Europe Opportunities geändert und lautet ab dem 14. Dezember 2015 „AXA WORLD FUNDS II – EUROPEAN OPPORTUNITIES EQUITIES“.
Die oben erwähnte Umwandlung tritt am 14. Dezember 2015 in Kraft.
Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Umwandlung, können bis zum 14. Dezember 2015 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
II. Änderung des Anlageverwalters und des Unteranlageverwalters
? AXA World Funds II – Far East Equities
Der Verwaltungsrat nimmt die Entscheidung der Verwaltungsgesellschaft zur Kenntnis, den derzeitigen Anlageverwalter (AXA Rosenberg Investment Management Asia Pacific Limited (Hong Kong)) zu ersetzen durch AXA Rosenberg Investment Management Limited. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anhang entsprechend geändert.
Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird erwähnt, dass zum 30. Juni 2015 alle Aktivitäten von AXA Rosenberg Investment Management Limited an AXA Investment Managers UK Ltd. übertragen wurden.
Schließlich nimmt der Verwaltungsrat zur Kenntnis, dass der Anlageverwalter seine Aufgaben im Zusammenhang mit allen asiatischen Wertpapieren, einschließlich japanischer Wertpapiere, an den Unteranlageverwalter AXA Investment Managers Asia (Singapore) Ltd. delegiert. AXA Rosenberg Investment Management Ltd (Tokyo) ist nicht mehr als Unteranlageverwalter des Teilfonds tätig.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? AXA World Funds II – Global Masters Equities
Der Verwaltungsrat nimmt die Entscheidung der Verwaltungsgesellschaft zur Kenntnis, den derzeitigen Anlageverwalter (AXA Rosenberg Investment Management Ltd. (LLC)) zu ersetzen durch AXA Rosenberg Investment Management Limited. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anhang entsprechend geändert.
Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird erwähnt, dass zum 30. Juni 2015 alle Aktivitäten von AXA Rosenberg Investment Management Limited an AXA Investment Managers UK Ltd. übertragen wurden.
Schließlich nimmt der Verwaltungsrat zur Kenntnis, dass der Anlageverwalter seine Investmentaufgaben im Zusammenhang mit (i) allen asiatischen Wertpapieren an AXA Investment Managers Asia (Singapore) Ltd und (ii) allen US-Wertpapieren an AXA Rosenberg Investment Management LLC delegiert.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? AXA World Funds II – North American Equities
Der Verwaltungsrat nimmt die Entscheidung der Verwaltungsgesellschaft zur Kenntnis, den derzeitigen Anlageverwalter (AXA Rosenberg Investment Management Ltd. (LLC)) zu ersetzen durch AXA Rosenberg Investment Management Limited. Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anhang entsprechend geändert.
Schließlich beschloss der Verwaltungsrat, zu erwähnen, dass zum 30. Juni 2015 alle Aktivitäten von AXA Rosenberg Investment Management Limited an AXA Investment Managers UK Ltd. übertragen wurden.
Nach einem weiteren Beschluss des Verwaltungsrats wird der Anlageverwalter seine Investmentaufgaben im Zusammenhang mit allen US-Wertpapieren an AXA Rosenberg Investment Management LLC delegieren.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
III. Änderung und Klarstellung des „Anlageziels“
? AXA World Funds II – Far East Equities
? AXA World Funds II – Global Masters Equities
? AXA World Funds II – North American Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden die Anlageziele der Teilfonds dahingehend präzisiert, Anlegern in der Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds eine eindeutig strukturierte Auswahl des Rendite- Risiko-Profils zu bieten.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? AXA World Funds II – Far East Equities
Ungeachtet dessen und nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats darf der oben genannte Teilfonds Derivate zu Absicherungszwecken einsetzen.
Diese Änderung tritt am Donnerstag, 14. Dezember 2015 in Kraft.
Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 14. Dezember 2015 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
IV. Änderung und/oder Klarstellung der „Anlagepolitik“
? AXA World Funds II – Far East Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Anlagepolitik des Teilfonds dahingehend präzisiert, dass für die Bewertung der Portfolio-Unternehmen Bottom-up-Fundamentaldaten mit technologischen Aspekten kombiniert werden.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats wird erwähnt, dass (i) der Schwerpunkt des Portfolios auf Dividendenpapieren liegt, die der Anlageverwalter als unterbewertet erachtet und die vorwiegend auf regulierten Märkten der Region Asien-Pazifik gehandelt werden und (ii) für Investitionen des Teilfonds in Dividendenpapiere im Wesentlichen der Einsatz eigener quantitativer Aktienselektionsmodelle vorgesehen ist.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? AXA World Funds II – Global Masters Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Anlagepolitik des Teilfonds dahingehend präzisiert, dass für die Bewertung der Portfolio-Unternehmen Bottom-up-Fundamentaldaten mit technologischen Aspekten kombiniert werden.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats werden die Sätze gestrichen, nach denen der Anlageverwalter sich um die Identifizierung von Unternehmen mit potenziell dominierender Branchenstellung bemüht. Außerdem wird erwähnt, dass der Teilfonds hauptsächlich aus multinationalen Unternehmen besteht, deren Bewertungen und zukünftigen Ertragsprofile als attraktiv gelten, anstelle eines konzentrierten Portfolios aus multinationalen Unternehmen, die dazu in der Lage sind, überdurchschnittliche Kapitalrenditen zu erzielen.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? AXA World Funds II – North American Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Anlagepolitik des Teilfonds dahingehend präzisiert, dass für die Bewertung der Portfolio-Unternehmen Bottom-up-Fundamentaldaten mit technologischen Aspekten kombiniert werden.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats beschränken sich Investitionen in außerhalb der USA ansässige Unternehmen nicht mehr nur auf Kanada und Mexiko (bis zu 15% des Nettoinventarwerts des Teilfonds). Der Verwaltungsrat änderte daraufhin den entsprechenden Abschnitt der Anlagepolitik.
Schließlich beschloss der Verwaltungsrat die Klarstellung, dass das Portfolio im Wesentlichen aus einerAuswahl der üblicherweise 500 größten US-Unternehmen nach ihrem Börsenwert besteht, ohne hierauf beschränkt zu sein.
Diese Änderung tritt am 14. Dezember 2015 in Kraft.
Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit der oben im zweiten Absatz erwähnten Änderung, können bis zum 14. Dezember 2015 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
V. Beschreibung eines neuen Risikofaktors und Streichung eines Risikofaktors im Abschnitt „Besondere Risikoerwägungen“
? AXA World Funds II – Far East Equities
? AXA World Funds II – Global Masters Equities
? AXA World Funds II – North American Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird ein neuer Unterabschnitt hinzugefügt über eine besondere Risikoerwägung bezüglich Methode und Model.
? AXA World Funds II – North American Equities
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Unterabschnitt gestrichen, in dem es um das Risiko von Investitionen in Schwellenmärkten geht, da dies für die Anlagepolitik des Teilfonds irrelevant ist.
VI. Erhöhung der von der Sicav an die Depotstelle zu zahlenden Gebühren
? AXA World Funds II – Far East Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden Anleger darauf aufmerksam gemacht, dass sich die maximalen jährlichen Depotgebühren gemäß der Gebührenvereinbarung mit der Depotstelle von 0,092% auf 0,15% erhöhen.
Diese Änderung tritt am Donnerstag, 14. Dezember 2015 in Kraft.
Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 14. Dezember 2015 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
VII. Performance des Teilfonds
? AXA World Funds II – Far East Equities
? AXA World Funds II – Global Masters Equities
? AXA World Funds II – North American Equities
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird die Performancetabelle gestrichen, stattdessen wird gemäß dem Gesetz von 2010 darauf hingewiesen, dass das entsprechende Produktinformationsblatt (KIID) die Performance des Teilfonds enthält.
VIII. Sonstige Änderungen des Prospekts
? Anlageziele und Anlagepolitik
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird klargestellt, dass die Sicav zur Erreichung ihrer Managementziele Derivate auf Aktien und aktienähnliche Wertpapiere einsetzen kann.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? Risikoerwägungen
Der Verwaltungsrat nutzte die Gelegenheit für eine Klarstellung des Abschnitts „Allgemeine Risikoerwägungen“. Hiervon betroffen sind insbesondere folgende Unterabschnitte: „5. Devisen- /Währungsrisiko auf Portfolioebene“, „6. Devisen-/Währungsrisiko auf Anteilklassenebene“ und „7. Kreditrisiken“.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats wird der neue Unterabschnitt „14. Politisches, regulatorisches und wirtschaftliches Risiko und Konvertierungsrisiko“ hinzugefügt.
? Anlagebeschränkungen
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats werden gemäß dem Gesetz von 2010 folgende Unterabschnitte hinzugefügt: „G. Master-Feeder-Struktur“ und „H. Investition eines Teilfonds in einen oder mehrere andere Teilfonds“.
? Anteile
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Abschnitt „Anteile“ des Prospekts geändert, um bestimmte Anteilklassen der Sicav aufzulisten und zu präzisieren, wo man Informationen erhält über Anteilklassen, die an der Luxemburger Börse oder an anderen Börsen notiert sind.
Nach weiterem Beschluss des Verwaltungsrats wird der Unterabschnitt „Anteilklassen“ dahingehend geändert, dass der Verwaltungsrat im Sinne wirtschaftlicher Effizienz und Rationalisierung beschließen kann, die mit Anteilklassen verbundenen Bezugsrechte zu ändern und sie in andere vorhandene Anteilklassen aufzunehmen und Anteile der jeweiligen Klassen als Anteile anderer Klassen auszuweisen, wenn das Nettovermögen von Anteilklassen eines Teilfonds einen vom Verwaltungsrat als Untergrenze festgelegten Wert unterschreitet oder dieser nicht erreicht wird. Ein derartiger Beschluss gilt vorbehaltlich des Rechts der entsprechenden Anleger, eine kostenlose Rücknahme ihrer Anteile zu beantragen oder soweit möglich die Umwandlung dieser Anteile in Anteile anderer Klassen desselben Teilfonds bzw. in Anteile derselben oder anderer Klassen anderer Teilfonds.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? Bewertung
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats erhält die Verwaltungsgesellschaft die Möglichkeit, bei Anteilklassen verschiedener Teilfonds einen fluktuierenden Preismechanismus anzuwenden, um die Interessen der vorhandenen Anteilseigner eines Teilfonds oder einer Anteilklasse zu schützen.
Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilseignern eines Teilfonds oder einer Anteilklasse können mitunter zu einer Verwässerung des Vermögens führen, wenn sie zu einem Preis erfolgen, der nicht unbedingt die tatsächlichen Handelskosten oder andere Kosten wiedergibt, die beim Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten durch den Anlageverwalter entstehen, um Nettozeichnungen oder Nettorücknahmen aufzunehmen. Zur Berücksichtigung veranschlagter Handelskosten und anderer Kosten legt die Verwaltungsgesellschaft eine Preisanpassung von höchstens 2% des Nettoinventarwerts fest.

Diese Änderung tritt am Donnerstag, 14. Dezember 2015 in Kraft.
Anteilseigner, die nicht einverstanden sind mit dieser Änderung, können bis zum 14. Dezember 2015 die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
Der Verwaltungsrat nutzte die Gelegenheit, um dem dritten Absatz dieses Abschnitts den Einzug (9) hinzuzufügen. Er präzisiert die Bewertungsregeln, die für Einheiten von OGAW und/oder OGA gelten, in welche die Sicav investieren kann.
Schließlich beschloss der Verwaltungsrat, die Bestimmung des Nettoinventarwerts eines Teilfonds und damit auch die Ausgabe, den Rückkauf und den Umtausch von Einheiten dieses Teilfonds in folgenden Fällen vorübergehend auszusetzen: (i) bei Suspendierung der Berechnung des Nettoinventarwerts bzw. der Ausgabe-, Rücknahme- oder Umwandlungsrechte der Investmentfonds, in die der Teilfonds investiert und (ii) bei Suspendierung der Berechnung des Nettoinventarwerts bzw. der Ausgabe-, Rücknahme- oder Umwandlungsrechte auf Ebene eines Master-Fonds, in die der Teilfonds in seiner Funktion als Feeder- Fonds dieses Master-Fonds investiert.
? Rücknahmeerlös
Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats wird dieser Unterabschnitt des Abschnitts „Umwandlung und Rücknahme von Anteilen“ dahingehend geändert, dass die Sicav den Rücknahmeerlös bei einem Antrag des Anteilseigners unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften und im Interesse aller Anteilseigner als Sachleistung auszahlen kann.
Diese Änderung tritt am 14. November 2015 in Kraft.
? Aktualisierung von Informationen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, folgende Informationen im Prospekt zu aktualisieren:
? die im Glossar aufgeführten Begriffsbestimmungen;
? die Begriffe „Depotbank“ und „Gemeinschaftsrecht“ werden ersetzt durch „Depotstelle“ und „EURecht“;
? die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Sicav und der Verwaltungsgesellschaft;
? die Angaben zu den Geschäftsführern der Sicav;
? die Angaben zu den Anlageverwaltern und Unteranlageverwaltern sowie zu den Rechtsberatern;
? der Abschnitt „Allgemeine Informationen“, insbesondere die Angaben zur Verwaltungsgesellschaft und
den Anlageverwaltern sowie die Liste der verfügbaren Unterlagen;
? der Abschnitt „Besteuerung in Luxemburg“;
? Tippfehler und Editionsprobleme.
* * *
Den gemäß diesem Schreiben geänderten Prospekt erhalten Sie am eingetragenen Firmensitz der Sicav oder kontaktieren Sie uns online unter www.axa-im.com.
Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der Deutschen Informationsstellen AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Im MediaPark 8a, D-50670 Köln kostenlos und in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Christophe Coquema
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sicav

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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