Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Axxion S.A.

teaser_logo_ffb_300_200Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
PEH EMPIRE 988006 LU0086120648
PEH STRATEGIE FLEXIBEL 988008 LU0086124129
PEH Renten EvoPro P A0MLGV LU0291408713
PEH Inflation Linked Bonds Flexibel P A1CVE1 LU0498681468

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft.

Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

 

HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.

PEH SICAV
Société d’Investissement à Capital Variable
15, rue de Flaxweiler – L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxembourg B 61128

Mitteilung an die Aktionäre der PEH SICAV mit dem Teilfonds
PEH SICAV – PEH EMPIRE
(ISIN Aktienklasse P: LU0086120648; ISIN Aktienklasse F: LU0385490817)
PEH SICAV – PEH STRATEGIE FLEXIBEL
(ISIN Aktienklasse P: LU0086124129; ISIN Aktienklasse I: LU0451530025)
PEH SICAV – PEH Renten EvoPro
(ISIN AK P: LU0291408713; ISIN AK PA: LU0485983406; ISIN AK VR: LU0343003991;
ISIN AK VR2: LU0432813052;)
PEH SICAV – PEH Inflation Linked Bonds Flexibel
(ISIN Aktienklasse P: LU0498681468; ISIN Aktienklasse A: LU1159219598)

Wir möchten die Aktionäre hiermit über folgende Änderungen informieren, die am 06. Juli 2017 in Kraft treten werden:
1. Der Ausgabepreis ist zukünftig innerhalb von drei (ehemals zwei) Bankarbeitstagen in Luxemburg nach dem entsprechenden Bewertungstag zahlbar.Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt zukünftig innerhalb von drei (ehemals zwei) Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag.

2. Es wird klargestellt, dass, sofern anwendbar, den Teilfonds im Rahmen aller anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben u.a. Kosten für die Bearbeitung von Quellensteuerrückforderungsverfahren und fondsspezifische Reports belastet werden können.

3. Den Teilfonds können zukünftig, sofern anwendbar, generelle Betriebskosten; Kosten für die Aktionäre bestimmte Veröffentlichungen; Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen; Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, einschließlich Kosten der Anmeldungen zur Registrierung oder der schriftlichen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Börsen (einschließlich örtlichen Wertpapierhändlervereinigungen), welche im Zusammenhang mit der Investmentgesellschaft oder dem Anbieten ihrer Aktien vorgenommen werden müssen; sowie Druck- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; belastet werden.

4. Es wird klargestellt, dass Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu veröffentlicht werden. Darüber hinaus
werden in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch auf der elektronischen Plattform „Recueil électronique des sociétés et associations” (www.rcsl.lu) offengelegt und im „Tageblatt“ sowie falls erforderlich in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert.

Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Informationen werden in den jeweils erforderlichen Medien eines jeden Vertriebslandes veröffentlicht.
Aktionäre, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Aktien kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.

Grevenmacher, im Juni 2017 / Der Verwaltungsrat

Siehe auch

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