Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Axxion S.A.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
GANADOR – Spirit Invest A A0M5V4 LU0326961637
GANADOR – Spirit Invest B A0M5V5 LU0326962445
GANADOR – Spirit VISOM R A1426K LU1311442880

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu diesen Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

 

HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Axxion S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg B-82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES GANADOR mit den Teilfonds
GANADOR – CC Multi-Asset Spezial
(ISIN: LU0294838767)
GANADOR – Ataraxia
(ISIN: LU0321869041)
GANADOR – Nova
(ISIN: LU0326960407)
GANADOR – Spirit Invest
(ISINs: LU0326961637/LU0326962445/ LU1585191510)
GANADOR – Spirit VISOM
(ISINs: LU1311442880/ LU1311443003)
GANADOR – Global Strategie
(ISIN: LU0350782826)

Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 05. März 2018 in Kraft
treten werden:
Der Verkaufsprospekt, das Verwaltungsreglement und die Anhänge des Verkaufsprospektes des Fonds wurden überarbeitet und aktualisiert, wodurch sich insbesondere die folgenden Änderungen ergeben:
a) Änderungen innerhalb der Anlagepolitiken der Teilfonds GANADOR – CC Multi-Asset Spezial, GANADOR
– Nova und GANADOR – Spirit Invest:
• Mindestens 25% des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Kapitalbeteiligungen angelegt.
Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind:
•Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind;
• Anteile an Kapitalgesellschaften, die keine Immobilien-Gesellschaften sind und die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
• Anteile an Kapitalgesellschaften, die keine Immobilien-Gesellschaften sind und die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
• Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote.

b) Änderungen innerhalb der Anlagepolitiken der Teilfonds GANADOR – Ataraxia, GANADOR – Global Strategie
und GANADOR – Spirit VISOM:
• Mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Kapitalbeteiligungen angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind:
• Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind;
• Anteile an Kapitalgesellschaften, die keine Immobilien-Gesellschaften sind und die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind;

• Anteile an Kapitalgesellschaften, die keine Immobilien-Gesellschaften sind und die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
• Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote.
c) Änderungen innerhalb des Teilfonds GANADOR – CC Multi-Asset Spezial:
• Zukünftig kann der Teilfonds bis zu 75 % Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder halten.
d) Änderungen innerhalb des Teilfonds GANADOR – Ataraxia:
• Der Teilfonds kann zukünftig je nach Marktsituation bis zu 49% Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung halten.
e) Änderungen innerhalb des Teilfonds GANADOR – Nova:
• Der Teilfonds kann zukünftig bis zu 75% Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung halten.
• Die Verwaltungsgesellschaft ist zukünftig berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt von bis zu 0,60% p.a. zu erhalten, welches bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird.
f) Änderungen innerhalb des Teilfonds GANADOR – Spirit Invest:
• Der Teilfonds kann zukünftig je nach Marktsituation bis zu 75% Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung halten.
•  Die Zentralverwaltungsstelle erhält zukünftig aus dem Vermögen des Teilfonds eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 30.000,- p.a..
g) Änderungen innerhalb des Teilfonds GANADOR – Global Strategie:
• Der Teilfonds kann zukünftig je nach Marktsituation bis zu 49% Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung halten.
h) Änderungen innerhalb des Teilfonds GANADOR – Spirit VISOM:
• Der Teilfonds kann zukünftig je nach Marktphase bis zu 49% in Liquidität in Form von Bankguthaben halten.
•  Der Teilfonds kann bis zu 49% seiner Vermögenswerte in Zertifikate investieren, unter der Bedingung, dass es sich sowohl bei den Zertifikaten als auch deren Basiswerten um Wertpapiere gemäß Art 41. (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und Artikel 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 08. Februar 2008 sowie Punkt 17 CESR /07-044 handelt. Anteilinhaber, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den jeweiligen Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.

Luxemburg, im Februar 2018 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.
Seit 01. Januar 2011 ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde).

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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