Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der BlackRock Global Funds

teaser_logo_ffb_300_200Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
BGF New Energy Fund A2 USD 630940 LU0124384867
BGF New Energy Fund E2 USD 630942 LU0124386052
BGF New Energy Fund A2 EUR A0BL87 LU0171289902
BGF New Energy Fund A4 EUR A0RFC7 LU0408221868

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu diesen Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

Geschäftssitz:
2-4, rue Eugène Ruppert
L-2453 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel +352 34 2010 4201
Fax +352 34 2010 4530
www.blackrockinternational.com

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.
Sollten Sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Kundenberater oder anderen fachkundigen Berater. BLACKROCK GLOBAL FUNDS Geschäftssitz: 2-4, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Handelsregister Luxemburg B6317

BGF New Energy Fund
ISIN: LU0171289902, LU0124384867, LU0408221868, LU0204063720, LU0331286574, LU0147411861, LU0252964944, LU0252969661, LU0827885574, LU0435534705, LU0171290074, LU0124386052, LU0534476519, LU0414947514

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
der Verwaltungsrat (die „Verwaltungsratsmitglieder“) von BlackRock Global Funds (die „Gesellschaft“) setzt Sie mit diesem Schreiben über die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Änderungen am BGF New Energy Fund (der „Fonds“) in Kenntnis. Die in diesem Schreiben aufgeführten Änderungen treten am (oder um den) 8. Dezember 2017 („Datum des Inkrafttretens“) in Kraft.

Mit diesem Schreiben werden die Anteilinhaber über die unten aufgeführten Sachverhalte in Kenntnis gesetzt. In diesem Dokument nicht definierte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Prospekt (verfügbar unter www.Blackrock.com).

Änderungen der Anlagepolitik
(a) Anlagebeschränkungen
Der Fonds legt weltweit in Unternehmen aus dem Bereich neue Energien an und insbesondere in Unternehmen, die zum Übergang zu einer auf erneuerbaren Energien basierenden, kohlenstoffarmen Wirtschaft beitragen und davon profitieren möchten. Darüber hinaus sieht das Portfoliomanagementteam von Anlagen in Unternehmen ab, die das weltweite Kohlenstoffemissionsproblem verschärfen könnten. Aktuell besteht für den Fonds keine konkrete Beschränkung für Anlagen in Unternehmen mit erheblichem Engagement in den Bereichen Kohle und Konsumgüter, Erschließung und Produktion von Öl und Gas sowie in integrierten Öl- und Gas-Unternehmen (gemeinsam die „Relevanten Sektoren“).

Da bei den Anlegern steigende Nachfrage nach der Einführung einer Beschränkung für das Engagement in den Relevanten Sektoren besteht, haben die Verwaltungsratsmitglieder beschlossen, die Anlagepolitik des Fonds zu erweitern, um formell eine Beschränkung von Anlagen in Unternehmen mit erheblichem Engagement in den Bereichen Kohle und Konsumgüter, Erschließung und Produktion von Öl und Gas sowie in integrierten Öl- und Gas-Unternehmen einzuführen.

Die Änderung hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf das Risikoprofil oder die erwartete Höhe des Leverage des Fonds.
Das Anlageziel und die Anlagepolitik des Fonds ändern sich wie im Anhang dargestellt.

(b) Anlagen in Derivaten
Infolge einer strategischen Anlageprüfung der Gesellschaft haben die Verwaltungsratsmitglieder beschlossen, den Einsatz von Derivaten im Rahmen der Anlagepolitik der einzelnen Fonds klarzustellen. Diese Klarstellung ändert das Anlageziel der Fonds nicht, aber die Fonds erhalten die Möglichkeit zum Einsatz von Derivaten für Anlagezwecke. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass diese zusätzliche Flexibilität im besten Interesse der Anteilinhaber ist, da sie zur Schaffung eines größeren Anlageuniversums beiträgt, um das Risikomanagement zu verbessern und die Wertentwicklung der Fonds zu maximieren.

Durch die Einführung dieser Möglichkeit wird dafür gesorgt, dass die Anlageeigenschaften und Positionierung der Fonds für das aktuelle Anlageumfeld und die aktuellen Erwartungen der Anteilinhaber relevant bleiben und auch weiterhin damit im Einklang stehen. Durch die Änderung kann sich das Risikoprofil des Fonds erhöhen, je nachdem, in welchem Umfang Derivate jeweils eingesetzt werden. Weitere Einzelheiten zum Risiko sind dem Synthetischen Risiko- und Ertragsindikator in den Wesentlichen Anlegerinformationen des Fonds zu entnehmen.

Zu den mit Anlagen in Derivate verbundenen Risiken gehören das Kontrahenten-/Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Bewertungsrisiko, Volatilitätsrisiko und das Risiko außerbörslicher Transaktionen. Das Leverage-Element bzw. die Leverage-Komponente eines Derivats kann zu einem Verlust führen, der erheblich höher als der in dem Derivat angelegte Betrag ist. Eine Position in Derivaten kann für die Fonds zu einem hohen Risiko erheblicher Verluste führen. Weitere Informationen zu den Risiken von Anlagen in Derivaten finden Sie im Prospekt unter „Derivate – Allgemein“ im Abschnitt „Risiken“.

Handel mit Fondsanteilen
Ab dem Stichtag kann, wenn die Anteilinhaber Anteile mit einem spezifischen Wert zeichnen oder zurückgeben, die Anzahl der Anteile, die als Ergebnis der Division des spezifischen Werts durch den geltenden Nettoinventarwert je Anteil gehandelt werden, mit bis zu vier Dezimalstellen ausgewiesen werden (anstatt zwei Dezimalstellen, wie es derzeit der Fall ist). Diese Rundung kann zu
einem Vorteil für den Fonds oder den Anteilinhaber führen. Eine Bestätigung des Nettoinventarwerts je Anteil wird für jede Transaktion auf Ihrer Abrechnung angegeben.

Kosten in Verbindung mit der Einrichtung einer Kreditlinie durch die Gesellschaft

Wie derzeit im Prospekt angegeben, müssen Fonds, die Kredite aufgenommen haben, diese einschließlich der aufgelaufenen Zinsen aus ihrem jeweiligen Vermögen zurückzahlen. Bisher wird die Administrationsgebühr von der Verwaltungsgesellschaft im Einklang mit den Bestimmungen des Prospekts zur Deckung aller bei der Gesellschaft anfallenden festen und variablen Betriebs- und
Verwaltungskosten und -aufwendungen verwendet. Somit sind alle mit der Einrichtung einer Kreditlinie verbundenen Bereitstellungsprovisionen aktuell aus der an die Verwaltungsgesellschaft gezahlten Administrationsgebühr zu begleichen.

Im Rahmen ihres Liquiditätsmanagements hat die Gesellschaft zugunsten aller Fonds eine Kreditlinie bei einer Drittbank eingerichtet. Alle mit der Einrichtung dieser Kreditlinie verbundenen Kosten (einschließlich der Rückzahlung von Krediten inklusive der aufgelaufenen Zinsen und, ab dem Stichtag, hierauf zahlbarer Bereitstellungsprovisionen), sind aus dem Vermögen der jeweiligen Fonds zu begleichen. Aktuell sind laut den Bestimmungen des Prospekts sämtliche Bereitstellungsprovisionen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Kreditlinie durch die Verwaltungsgesellschaft zu begleichen. In diesem Zusammenhang werden ab dem Stichtag alle in Verbindung mit der Einrichtung einer Kreditlinie durch die Gesellschaft verbundenen Bereitstellungsprovisionen durch den betreffenden Fonds beglichen. Diese Gebühren werden anteilig auf die betreffenden Fonds umgelegt und können zu einer unwesentlichen Erhöhung der Gebühren für die betreffenden Fonds führen.

Mit anderen Worten werden ab dem Stichtag alle mit Krediten verbundenen Bereitstellungsprovisionen aus dem Vermögen der betreffenden Fonds beglichen. Diese Gebühren werden in gerechter und billiger Weise auf die jeweiligen Fonds umgelegt.

Kreditlinien werden gegebenenfalls zugunsten eines Fonds eingerichtet, um angesichts extremer Marktbedingungen Liquidität bereitzustellen. Da die Bereitstellung dieser Kreditfazilität im besten Interesse der Anteilinhaber der betreffenden Fonds liegt, ist davon auszugehen, dass eine Übernahme der damit einhergehenden Kosten durch die betreffenden Fonds angemessen ist.

Diese Änderung gilt für alle Fonds. Neue Fonds nehmen jedoch nicht automatisch an einer Kreditlinie teil; ihre Aufnahme muss daher in einem Beitrittsverfahren erfolgen. Dieses Verfahren umfasst unter anderem alle erforderlichen Sorgfaltsprüfungen, die von den Kreditgebern zur Genehmigung der Aufnahme der neuen Fonds durchzuführen sind. In diesem Zeitraum nehmen diese Fonds nicht an einer Kreditlinie teil und können diese nicht in Anspruch nehmen. Es ist zudem nicht gewährleistet, dass die Kreditgeber einer Aufnahme neuer Fonds zustimmen oder dass ein Fonds den Kredit in Anspruch nehmen kann, da die Kreditlinie der Verfügbarkeit (gemäß einer ausgewogenen Zuteilungsregelung) zwischen den Fonds und anderen Fonds von BlackRock, die an dem Kreditvertrag beteiligt sind, unterliegt. Demzufolge nehmen bestimmte Fonds unter Umständen nicht an der Kreditlinie teil, so dass ihnen diesbezüglich keine Kosten entstehen.

Mit Steuerrückforderungen verbundene Kosten
Ab dem Stichtag werden sämtliche Beratungskosten im Zusammenhang mit Rückforderungen von Kapitalertragsteuer innerhalb oder außerhalb der EU (zzgl. der darauf entfallenden Steuern oder Zinsen) von der Gesellschaft getragen und in gerechter und billiger Weise auf die betreffenden Fonds umgelegt (in derselben Weise wie solche Kosten im Zusammenhang mit EUKapitalertragsteuerrückforderungen berücksichtigt werden).

Die Gesellschaft hat bisher bei ihren Rückforderungen von Kapitalertragsteuern eine gute Erfolgsquote. Darüber hinaus wird, bevor eine Kapitalertragsteuerrückforderung außerhalb der EU erfolgt, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Wert der rückgeforderten Steuer die Beratungskosten für die Rückforderung erheblich übersteigt. Deshalb wäre es angemessen, wenn alle Beratungskosten, die mit Nicht-EU-Kapitalertragsteuerrückforderungen verbunden sind, von der Gesellschaft getragen und in gerechter und billiger Weise auf die betreffenden Fonds umgelegt würden, anstatt sie aus der Administrationsgebühr zu begleich.

Sofern eine Nicht-EU-Kapitalertragsteuerrückforderung erfolglos ist, kann dies jedoch aufgrund der auf die Fonds umgelegten Beratungskosten zu einer unwesentlichen Erhöhung der Gebühren für die betreffenden Fonds führen.

Deutsche Steuerreform
Um für bestimmte in Deutschland ansässige Investoren die Steuereffizienz zu wahren, plant die Verwaltungsgesellschaft, den Fonds entsprechend der sogenannten Aktienteilfreistellung gemäß § 20 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung) zu verwalten. Folglich wird sich der Fonds ab dem Stichtag verpflichten, dauerhaft mindestens 51 % seines
Nettoinventarwerts direkt in Aktien von Unternehmen anzulegen, die zum Handel an einer anerkannten Börse zugelassen oder auf einem organisierten Markt notiert sind. Diese Verpflichtung ändert nicht die Art und Weise, in der der Fonds verwaltet wird.

Anteilklassen mit Status eines UK Reporting Fund
Ab Anfang 2018 werden Anteilklassen des Fonds mit dem Status eines UK Reporting Fund nicht mehr die Buchstaben „RF“ im Namen tragen. Diese Namensänderung wird nicht den Steuerstatus der Anteilklasse ändern, aber die Gesellschaft wird die Kennung nicht mehr verwenden. Eine abschließende Liste aller BlackRock-Anteilklassen mit dem Status eines UK Reporting Fund findet sich auf der Website von HM Revenue and Customs unter www.gov.uk/government/publications/offshore-funds-list-of-reporting-funds. Für weitere Informationen zu dieser Änderung wenden Sie sich bitte an unser Investor Services Team.

Auswirkungen auf die Anteilinhaber
Anteilinhaber, die mit den in diesem Schreiben aufgeführten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile ohne Rücknahmegebühren jederzeit vor dem Stichtag gemäß den Bestimmungen des Prospekts zurückgeben. Falls Sie Fragen zum Rücknahmeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder das Investor Services Team vor Ort (Details siehe unten).

Rücknahmeerlöse werden den Anteileignern innerhalb von drei Geschäftstagen ab dem entsprechenden Handelstag ausgezahlt, sofern die maßgeblichen Dokumente (wie im Prospekt beschrieben) eingegangen sind.

Allgemeine Informationen
Aktualisierte Fassungen des Prospekts stehen den Anteilinhabern ab dem Stichtag kostenlos zur Verfügung. Kopien der Satzung der Gesellschaft sowie Jahres- und Halbjahresberichte sind ebenfalls auf Anfrage kostenlos bei Ihrem Ansprechpartner oder dem Investor Services Team vor Ort erhältlich: Investor.services@blackrock.com, Telefon +44 (0)207 743 3300. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen die Verantwortung für den Inhalt dieses Schreibens. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um sicherzustellen, dass dies der Fall ist) sind die Informationen in diesem Dokument richtig und lassen keine Tatsachen aus, die sich auf die Bedeutung dieser Angaben auswirken könnten. Exemplare des jeweils aktuellen Prospektes sowie der wesentlichen Anlegerinformationen in deutscher Sprache, die aktuelle Satzung und die Jahres- und Halbjahresberichte sind für die Anleger kostenlos in Papierform beim Sitz der Gesellschaft sowie bei folgenden Stellen erhältlich:
– der österreichischen Zahlstelle, der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien;
– der deutschen Informationsstelle BlackRock Investment Management (UK) Limited, German Branch, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main;
– dem Vertreter in der Schweiz: BlackRock Asset Management Schweiz AG, Bahnhofstrasse 39, 8001 Zürich.
– Zahlstelle in der Schweiz ist State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, Beethovenstrasse 19, CH- 8027 Zürich.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Freeman
Vorsitzender

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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