Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Swisscanto

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Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Swisscanto (LU) Equity Fund Green Invest Emerging Markets B A0NDYC LU0338548034
Swisscanto (LU) Portfolio Fund Dynamic 0-100 B A1JWH8 LU0770376241
Swisscanto (LU) Equity Fund Systematic Volatility H EUR B A2AB8Z LU1309522594

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.


Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Swisscanto Asset Management International S.A.
Société Anonyme
19, rue de Bitbourg, L-1273 Luxemburg
(R.C.S. Luxemburg: B 121904)
Mitteilung an die Anteilinhaber des Swisscanto (LU)
(nachfolgend «Fonds»)
Der Verwaltungsrat der Swisscanto Asset Management International S.A., der Verwaltungsgesellschaft des Fonds gemäss den Bestimmungen des Kapitels 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung, hat gemäss Artikel 8 der Satzung der Verwaltungsgesellschaft und gemäss Artikel 13 der Vertragsbedingungen des Fonds beschlossen, folgende Änderungen im Verkaufsprospekt sowie in den Vertragsbedingungen vorzunehmen:
1 Einführung eines neuen Anteilsklassenkonzepts
Bei jedem Teilfonds des Fonds ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, verschiedene Anteilsklassen (im Folgenden die «Anteilsklassen») anzubieten.
1.1 Eigenschaften der Anteilsklassen
Die Eigenschaften der Anteilsklassen lauten neu wie folgt (vgl. geänderter Verkaufsprospekt Ziff. 1.4.1):
a) Anteilsklassen A
Anteile dieser Anteilsklassen A stehen allen Anlegern offen und können grundsätzlich von sämtlichen Vertriebsträgern angeboten werden.
Bei den Anteilsklassen A wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben.
b) Anteilsklassen B
Anteile dieser Anteilsklassen B werden allen Anlegern angeboten, die einen schriftlichen Anlageberatungsvertrag oder einen anderen Vertrag, welcher die Zulassung zu den oben genannten Anteilsklassen B umfasst, mit einem Kooperationspartner abgeschlossen haben, und sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kooperationspartner und einer Gesellschaft der Swisscanto Gruppe besteht.
Bei den Anteilklassen B wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben.
c) Anteilsklassen C
Anteile dieser Anteilsklassen C werden allen Anlegern angeboten, die einen schriftlichen und auf Dauer angelegten Anlageberatungsvertrag, welcher die Zulassung zu den oben genannten Anteilsklassen C umfasst, mit einem Kooperationspartner abgeschlossen haben, und sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kooperationspartner und einer Gesellschaft der Swisscanto Gruppe besteht.
Bei der Anteilklasse C wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben.
d) Anteilsklassen D
Anteile dieser Anteilsklassen D stehen nur institutionellen Anlegern offen, und können grundsätzlich von sämtlichen Vertriebsträgern angeboten werden.
Bei den Anteilklassen D wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben.
e) Anteilsklassen G
Anteile dieser Anteilsklassen G stehen institutionellen Anlegern offen, die einen schriftlichen und auf Dauer angelegten Investmentvertrag mit einer Bank oder einem anderen Professionellen des Finanzsektors abgeschlossen. Banken und andere Professionelle des Finanzsektors können die Anteile nur anbieten oder auf fremde Rechnung zeichnen, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit einer Gesellschaft der Swisscanto Gruppe besteht.
Bei den Anteilklassen G wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben.
f) Anteilsklassen J
Anteile dieser Anteilsklassen J stehen nur institutionellen Anlegern, die Vermittler sind, offen. Bei den Anteilklassen J wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben. g) Anteilsklassen M
Anteile dieser Anteilsklassen M werden nur Anlegern angeboten, die einen schriftlichen und auf Dauer angelegten Anlageberatungsvertrag mit der Zürcher Kantonalbank abgeschlossen haben, welcher die Zulassung zu den oben genannten Anteilsklassen M umfasst, und sofern die Zürcher Kantonalbank mit einer Gesellschaft der Swisscanto Gruppe eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat.

Es wird daher keine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben.
h) Anteilsklassen N
Anteile dieser Anteilsklassen N stehen institutionellen Anlegern offen, welche bei Zeichnung auf eigene Rechnung eine individuelle Investitionsvereinbarung oder ein individuelles Vermögensverwaltungsmandat mit der Zürcher Kantonalbank oder einem Kooperationspartner der Zürcher Kantonalbank abgeschlossen haben.
Zusätzlich stehen diese Anteile institutionellen Anlegern offen, welche einen Dienstleistungsvertrag mit einer Bank oder mit einer Gesellschaft der Swisscanto Gruppe abgeschlossen. Banken können die Anteile nur anbieten oder auf fremde Rechnung zeichnen, sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit einer Gesellschaft der Swisscanto Gruppe besteht.
Es wird daher keine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben.
i) Anteilsklassen S
Anteile der Anteilsklassen S stehen nur der Swisscanto Asset Management International S.A. oder anderen Verwaltungsgesellschaften offen, die einen Kooperationsvertrag mit der Swisscanto Asset Management International S.A. abgeschlossen haben.
Die Entschädigung der Verwaltungsgesellschaft und ihrer Beauftragten für die Leitung, das Asset Management und gegebenenfalls den Vertrieb wird nicht dem Fondsvermögen belastet, sondern auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung bzw. Regelung zwischen der Swisscanto Asset Management International S.A. und dem Anleger separat vergütet.
1.2 Verwendung der Erträge:
Bei den Anteilsklassen, bei welchen der Buchstabe “A” an zweiter Stelle steht, handelt es sich um Fondsanteile, die als ausschüttende Fondsanteile aufgelegt sind. Bei den Anteilsklassen, bei welchen der Buchstabe “T” an zweiter Stelle der jeweiligen Anteilsklasse steht, handelt es sich um Fondsanteile, die als thesaurierende Fondsanteile aufgelegt sind (vgl. geänderter Verkaufsprospekt Ziff. 1.4.2).
1.3 Währungsabsicherung
Bei den Anteilsklassen bei welchen der Buchstabe “H” an dritter Stelle der Bezeichnung der jeweiligen Anteilslasse steht, handelt es sich um Anteilsklassen, bei welchen eine systematische Währungsabsicherung betrieben wird (vgl. geänderter Verkaufsprospekt Ziff. 1.4.4). Bei allen anderen Anteilsklassen handelt es sich um Anteilsklassen, bei welchen auf Anteilsklassenebene keine Währungsabsicherung betrieben wird.
1.4 Währungskürzel
Die Währungskürzel werden jeweils angegeben, wenn sich die Referenzwährung der Anteilsklasse von der Rechnungswährung des Teilfonds unterscheidet.
1.5 Kommissionssätze
Die Anteilsklassen unterscheiden sich bezüglich der Kommissionssätze, welche der jeweiligen Anteilsklasse maximal jährlich belastet werden können. Die neue maximale jährliche pauschale Verwaltungskommission, Management Fee und Administration Fee je Teilfonds können dem neuen Verkaufsprospekt entnommen werden.

2 Überführung der bestehenden Anteilsklassen in das neue Anteilsklassenkonzept
2.1 Überführung
Der geänderte Verkaufsprospekt wird zum 05. September 2016 in Kraft treten. Bestehende Anteilinhaber erfahren mit Inkrafttreten der Prospektanpassung folgende Änderungen:
– Die Anteilsklassen A werden neu als Anteilklassen AA inkl. allfälligem Währungskürzel und allfälliger Währungsabsicherung weitergeführt. Für bestehende Anteilinhaber ändert sich die Valoren- bzw. ISINNr. nicht (nachfolgend “Valoren-Nr.”).
– Die Anteilsklassen B werden neu als Anteilsklassen AT inkl. allfälligem Währungskürzel und allfälliger Währungsabsicherung weitergeführt. Für bestehende Anteilinhaber ändert sich die Valoren-Nr. nicht.
– Die Anteilsklassen I werden neu als Anteilsklassen DA inkl. allfälligem Währungskürzel und allfälliger Währungsabsicherung weitergeführt. Für bestehende Anteilinhaber ändert sich die Valoren-Nr. nicht.
Erfüllen Anteilinhaber die Kriterien der Anteilsklassen DA nicht, werden sie in die neuen Anteilsklassen JA umgebucht. Die Währung sowie die Währungsabsicherung werden beibehalten und die Bezeichnung entsprechend hinzufügt. Diese Umbuchung zieht eine Änderung der Valoren-Nr. nach sich.
– Die Anteilsklassen J werden neu als Anteilsklassen DT inkl. allfälligem Währungskürzel und allfälliger Währungsabsicherung weitergeführt. Für bestehende Anteilinhaber ändert die Valoren-Nr. nicht.
Erfüllen Anteilinhaber die Kriterien der Anteilsklassen DT nicht, werden sie in die neuen Anteilsklassen JT umgebucht. Die Währung sowie die Währungsabsicherung werden beibehalten und die Bezeichnung entsprechend hinzufügt. Diese Umbuchung zieht eine Änderung der Valoren-Nr. nach sich.
– Die Anteilsklassen N werden neu als Anteilsklassen NT inkl. allfälligem Währungskürzel und allfälliger Währungsabsicherung weitergeführt. Für bestehende Anteilinhaber ändert die Valoren-Nr. nicht.
– Die Anteilsklassen P werden neu als Anteilsklassen GT inkl. allfälligem Währungskürzel und allfälliger Währungsabsicherung weitergeführt. Für bestehende Anteilinhaber ändert die Valoren-Nr. nicht.
Erfüllen Anteilinhaber die Kriterien der Anteilsklassen GT nicht, werden sie in die neuen Anteilsklassen DT umgebucht. Die Währung sowie die Währungsabsicherung werden beibehalten und die Bezeichnung entsprechend hinzufügt. Diese Umbuchung zieht eine Änderung der Valoren-Nr. nach sich.
– Die Anteilsklassen R werden neu als Anteilsklassen BT inkl. allfälligem Währungskürzel und allfälliger Währungsabsicherung weitergeführt. Für bestehende Anteilinhaber ändert die Valoren-Nr. nicht.
Erfüllen Anteilinhaber die Kriterien von Anteilsklassen BT nicht, werden sie in die neuen Anteilsklassen AT umgebucht. Die Währung sowie die Währungsabsicherung werden beibehalten und die Bezeichnung entsprechend hinzufügt. Diese Umbuchung zieht eine Änderung der Valoren-Nr. nach sich.
2.2 Anteilinhaber, welche die Voraussetzungen der neuen Anteilsklasse nicht erfüllen Erfüllen Anteilinhaber die Kriterien der neuen Anteilsklassen nicht, können sie ihre Anteile kostenfrei bis zum Datum des Inkrafttretens des Verkaufsprospekts zurückgeben oder in Anteile einer anderen Anteilsklasse desselben Teilfonds umtauschen, deren Bedingungen sie erfüllen. Für Anleger, die keine dieser Möglichkeiten in Anspruch nehmen, jedoch die Voraussetzungen des Haltens ihrer neuen Anteilsklasse nicht erfüllen, wird die Verwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Verwahrstelle einen zwangsweisen Umtausch in eine andere Anteilsklasse des entsprechenden Teilfonds vornehmen.
3 Weitere Anpassungen des Verkaufsprospekts und der Vertragsbedingungen des Fonds
3.1 Anpassungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V Richtlinie) 3.1.1 Auswirkungen bei der Verwahrstelle
Neue rechtliche Vorgaben führen dazu, dass der Begriff „Depotbank“ durch den Begriff „Verwahrstelle“ ersetzt wird, und dass im Verkaufsprospekt neu dargelegt ist, wie die Verwahrstelle die folgenden Aufgaben (a) Verwahrung von Vermögenswerten, (b) Überwachungspflichten, sowie (c) Überwachung der Cashflows wahrnimmt. Des Weiteren sind auch die Interessenkonflikte der Verwahrstelle und das Ziel der Interessenkonfliktpolitik beschrieben und ein Weblink angegeben, wo Einsicht in die aktuelle Interessenkonfliktpolitik genommen werden kann (vgl. Ausführungen im geänderten Verkaufsprospekt unter dem Kapitel „Management und Verwaltung“ unter dem Abschnitt „Verwahrstelle, Hauptzahl-, Zentralverwaltungs-, Register und Transfersteller“ sowie in den Vertragsbedingungen in Artikel 3).
3.1.2 Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft
Eine Zusammenfassung der Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft ist im Verkaufsprospekt ergänzt worden. Diese steht im Einklang mit den geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorschriften und ist mit dem Ziel erstellt worden, die Anlegerinteressen sowie die Interessen der Verwaltungsgesellschaft und des Konzerns langfristig und nachhaltig zu schützen. Sie ist darauf angelegt, ein wirksames und solides Risikomanagement zu fördern und eine übermässige Übernahme von Risiken zu verhindern (vgl. geänderter Verkaufsprospekt Ziff. 6).
3.2 Definition der institutionellen Anleger
Bei der Aufzählung, wer unter die Definition der institutionellen Anleger fällt, sind „gemeinnützige Einrichtungen“ gestrichen und „öffentlich-rechtliche Körperschaften“ aufgenommen worden (vgl. geänderter Verkaufsprospekt Ziff. 1.4.1 lit. j).
3.3 Auswirkungen betreffend Risiken im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe
Die Risikohinweise sind um einen Absatz in Bezug auf Interessenkonflikte bei der Wertpapierleihe erweitert worden. Es wird nun darauf hingewiesen, dass, obwohl Gegenparteien, die zur gleichen Gruppe wie die Verwaltungsgesellschaft gehören, ihre Geschäfte mit der im Handelsverkehr üblichen Sorgfalt ausüben, es dennoch zu Interessenkonflikten kommen kann (vgl. geänderter Verkaufsprospekt Ziff. 1.6 Abschnitt „Risiken im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe“).
3.4 Wechsel unabhängiger Wirtschaftsprüfer
Der Wechsel des Wirtschaftsprüfers zu Ernst & Young S.A., Luxemburg, wird im Verkaufsprospekt umgesetzt (vgl. im geänderten Verkaufsprospekt unter dem Kapitel „Management und Verwaltung“ unter dem Abschnitt „Unabhängiger Wirtschaftsprüfer“).
3.5 Anpassung Zielfonds
Unter den zulässigen Anlagen betreffend Anlagen in Fondsanteile werden die beiden nicht regulatorisch notwendigen Zusätze, dass der Fonds auch in Anteile von Fonds nach schweizerischem Recht investieren kann, und dass nur Zielfonds zulässig sind, die eine ähnliche Anlagepolitik wie der entsprechende Teilfonds oder einzelne Teilbereiche davon verfolgen, ersatzlos gestrichen (vgl. im geänderten Verkaufsprospekt Ziff. 2.3.1 lit. e und Vertragsbedingungen Art. 4 lit. e).
3.6 Ergänzung Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes sowie der Ausgabe, Konversion und Rücknahme von Anteilen
Die Liste der Fälle, in denen die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt ist, die Berechnung des Nettovermögenswertes sowie Ausgabe, Konversion und Rücknahme von Anteilen, für einen oder mehrere Teilfonds, vorübergehend auszusetzen, ist um den Fall erweitert worden, dass aufgrund von besonderen Umständen in Bezug auf eine sorgfältige und angemessene Verwaltung des Fonds oder der Teilfonds im Interesse der Anteilinhaber eine solche Aussetzung erfolgen kann. (vgl. im geänderten Verkaufsprospekt Ziff. 3.6 lit. e und Vertragsbedingungen Art. 9 lit. e).
3.7 Publikationen betreffend Liquidation Die Auflage aus Artikel 15 der Vertragsbedingungen, dass die Kündigung in drei monatlich
aufeinanderfolgenden Veröffentlichungen gemäss Artikel 14 bekannt zu machen sind, ist nicht regulatorisch notwendig und wurde ersatzlos gestrichen.
5
Im Übrigen sind weitere Anpassungen formeller Natur vorgenommen, die nicht explizit aufgeführt werden.
Anteilinhaber, die mit den oben beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile kostenfrei bis zum 05. September 2016, Datum des Inkrafttretens des Verkaufsprospekts, zurückgeben.
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), die Vertragsbedingungen des Fonds sowie die Änderungen der Rechtsdokumente im Wortlaut und die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei der Swisscanto Asset Management International S.A., 19, rue de Bitbourg, L-1273 Luxemburg, bei der Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8014 Zürich (Vertreterin in der Schweiz), bei der DekaBank, Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstrasse 16, D-60325 Frankfurt am Main (Zahl- und Informationsstelle in Deutschland), bei der Valartis Bank (Liechtenstein) AG, Schaaner Strasse 27, FL-9487 Gamprin-Bendern (Vertreterin und Zahlstelle in Liechtenstein) oder bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz (Zahl- und Informationsstelle in Österreich) angefordert werden.
Der Verwaltungsrat:
Swisscanto Asset Management International S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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