Änderung der Vertragsbedingungen bei Invesco Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Invesco Japanese Equity Core Fund A 749777 IE0030382570
Invesco Japanese Equity Core Fund A acc A1H4HF IE00B40W5Y20
Invesco Japanese Equity Core Fund A JPY acc A1H4HG IE00B428SJ43
Invesco Japanese Equity Core Fund A EUR acc A1H4HJ IE00B4KFBF47
Invesco Japanese Equity Core Fund A (EUR Hedged) acc A1JYJL IE00B6T7FR51

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.


Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Außerordentliche Hauptversammlung, 12.08.2016
Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
mit diesem Rundschreiben wenden wir uns an Sie als Anteilinhaber am Invesco Japanese Equity Core Fund, einem Teilfonds von Invesco Funds Series, einem offenen Umbrellafonds gemäß UCITS in der Rechtsform eines Unit Trust, ansässig in Irland und errichtet nach irischem Recht.
Wir möchten Sie über eine beabsichtigte Beschlussfassung und die damit einhergehende Abstimmung im Rahmen einer Außerordentlichen Hauptversammlung (im folgenden AHV) der Anteilinhaber am 12.08.2016 um 10:00 Uhr (Irische Zeit) in den Räumen von Invesco Global Asset Management DAC, Central Quay, Riverside IV, Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland informieren.
Invesco Global Asset Management DAC beabsichtigt, die Anteile an dem Invesco Japanese Equity Core Fund wie folgt umzuwandeln:
10 Anteile sollen in 1 Anteil umgewandelt werden, d.h. statt 10 Anteilen, die gegenwärtig von jedem Anteilinhaber gehalten werden, soll künftig nur 1 Anteil ausgegeben werden. Entsprechend diesem Verhältnis wird auch der Preis pro Anteil verzehnfacht.
Grund für die geplante Umwandlung ist Folgender: Derzeit ist der Stückpreis pro Anteil relativ niedrig (z.B. circa $2/¥200). Kursschwankungen bei einem niedrigen Stückpreis können zu erheblichen Rundungsdifferenzen führen. Dies kann einerseits dazu führen, dass der Stückpreis nicht die tatsächliche Performance des Fonds über kurzfristige Zeiträume widerspiegelt und andererseits dazu, dass große Rundungsdifferenzen entstehen, wenn Anteilinhaber Transaktionen innerhalb des Fonds ausführen. Wir sind der Ansicht, dass die geplante Umwandlung der Anteile des Fonds (Ausgabe von 1 Anteil anstelle von 10 Anteilen) zu einem genaueren Anteilspreis für den Anteilinhaber führen wird und so die tatsächliche Performance des Fonds genauer widerspiegelt. Wir sind daher der Auffassung, dass die Umwandlung im besten Interesse des Anteilinhabers ist.
Nach Umwandlung der Anteile wird der Depotauszug für den Anteilinhaber entsprechend aktualisiert.
Eventuelle Rundungsdifferenzen werden zugunsten des Anteilinhabers auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma aufgerundet. Alle Kosten und Aufwendungen, die im Rahmen der Umwandlung der Anteile anfallen, trägt die Verwaltungsgesellschaft. Vereinbarungen mit dem Anteilinhaber, Mindesteinlage- und Zeichnungsbeträge bleiben unverändert bestehen.
Wir empfehlen Ihnen, der Umwandlung der Anteile zuzustimmen, und bitten Sie, zugunsten des Beschlusses, wie in Anhang I dargelegt, abzustimmen.
Für den Fall, dass der beabsichtigte Beschluss von der Hauptversammlung angenommen wird und nicht Ihrer Anlagestrategie entspricht bzw. Sie nicht damit einverstanden sind, haben Sie das Recht, Ihre Anteile zu verkaufen oder zu übertragen oder von diesem Fonds in einen anderen Teilfonds von Invesco Funds Series oder in einen anderen Fonds von Invesco in Dublin oder Luxembourg zu wechseln, d.h. einen Umtausch Ihrer Anteile am Japanese Equity Core Fund in einen anderen Fonds zu verlangen. Ein solcher Verkauf, Übertragung oder Fondswechsel muss ab dem Datum dieses Rundschreibens bis spätestens zum 12.09.2016 erfolgen. Bei einem Verkauf fallen keine zusätzliche Gebühren für Sie an. Im Fall eines Wechsels in einen anderen Fonds gelten die üblichen Bedingungen für einen Umtausch. Eine Umtauschgebühr fällt nicht an.
Bitte beachten Sie die Anhänge I-IV, die diesem Rundschreiben beigelegt sind. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur AHV und zur Abstimmung.
Anhang I Ankündigung einer AHV
Anhang II Vollmachtformular für den Anteilinhaber
Anhang III Vertretungsformular für eine juristische Person
Anhang IV Definitionen
Anteilinhaber werden ferner auf Folgendes hingewiesen: Für den Fall, dass in der AHV keine Beschlussfähigkeit hergestellt werden kann, wird die Versammlung erneut am 26.08.2016 einberufen.
Falls der Beschluss in der AHV angenommen wird, wird die Umwandlung der Anteile ab dem 12.09.2016 wirksam. Hierüber werden Sie nicht gesondert informiert.
Falls der Beschluss in der AHV nicht angenommen wird oder wenn kein Quorum von Anteilinhabern in der AHV anwesend ist, wird die AHV vertagt und Sie werden darüber gesondert benachrichtigt.
Falls Sie Zweifel oder Fragen hinsichtlich der zu unternehmenden Schritte haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen sonstigen fachkundigen Berater.
Mit freundlichen Grüßen
Invesco Global Asset Management DAC

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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