Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Axxion S.A.

teaser_logo_ffb_300_200Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Arbor Invest – Systematik Actions au Porteur P o.N. A0MRUW LU0318816500
Arbor Invest-Vermögensverwalt. Actions au Porteur P o.N.  A0MZLY LU0324372738
Arbor Invest-Vermögensverwalt. Actions au Porteur I o.N.  A0NF4R LU0352153018
Arbor Invest-Substanzwerte Actions au Porteur P o.N.  A1JTET LU0741243645
Arbor Invest – Spezialrenten Actions au Porteur P o.N.  A1XEEX LU1035659520
Concept I-w&p Europe Balanced Actions au Porteur P o.N.  A0M906 LU0336716443

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.


Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB

HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.

AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg B-82 112

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES

ARBOR INVEST
mit dem Teilfonds
ARBOR INVEST – SYSTEMATIK
(ISIN LU0318816500)
ARBOR INVEST – VERMÖGENSVERWALTUNGSFONDS
(ISIN LU0324372738; ISIN LU0352153018)
ARBOR INVEST – SUBSTANZWERTE
(ISIN LU0741243645)
ARBOR INVEST – SPEZIALRENTEN
(ISIN LU1035659520)

Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über folgenden Änderungen informieren, die am 19. Juni 2017 in Kraft treten werden:

1. Es wird klargestellt, dass Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden in gesetzlich
vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch auf der elektronischen Plattform „Recueil électronique des sociétés et associations” (www.rcsl.lu) offengelegt und im „Tageblatt“ sowie falls erforderlich in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert. Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Informationen werden in den jeweils erforderlichen Medien eines jeden Vertriebslandes veröffentlicht.
2. Es wurde klargestellt, dass Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge von Anteilen, welche bis spätestens 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am Vortag eines Bewertungstages bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind, auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet und Anträge, welche nach 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am Vortag eines Bewertungstages eingehen, auf der Grundlage des Anteilwertes des nächsten Bewertungstages abgerechnet werden.
3. Es wurde klargestellt, dass alle nicht auf die Fondswährung lautenden Vermögenswerte zum letzten Devisenmittelkurs umgerechnet werden.
4. Es wird klargestellt, dass, sofern anwendbar, den Teilfonds im Rahmen der im Zusammenhang mit dem Erwerb , der Veräußerung und der Verwaltung von Vermögenswerten; insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Teilfonds und deren Verwahrung, die banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland belastet werden können.
5. Es wird klargestellt, dass der angemessene Anteil an Kosten für die Werbung und an solchen Kosten, welche direkt im Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen, maximal 0,20% p.a. berechnet auf Basis des jeweiligen Netto-Teilfondsvolumens zum vorangegangenen Geschäftsjahresende betragen darf.
6. Es wird klargestellt, dass, sofern anwendbar, den Teilfonds im Rahmen aller anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben u.a. Kosten für die Bearbeitung von Quellensteuerrückforderungsverfahren und fondsspezifische Reports belastet werden können.
7. Es wird klargestellt, dass, sofern anwendbar, den Teilfonds Kosten für die Sicherheitsverwaltung beim Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung belastet werden können.
8. Den Teilfonds können zukünftig, sofern anwendbar, folgende Kosten belastet werden:
a. Gerichtskosten;
b. Alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/ oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in Rechnung gestellt werden, sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des jeweiligen Teilfonds in Fondsanteilen anfallen;
c. Die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen;
d. Die Verwaltungsgebühren, die für den Fonds bzw. einen Teilfonds bei Behörden zu entrichten sind, insbesondere die Verwaltungsgebühren der CSSF und anderer Aufsichtsbehörden anderer Staaten sowie die Gebühren für die Hinterlegung der Dokumente des Fonds;
e. Versicherungskosten;
f. Auslagen des Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft;
g. Generelle Betriebskosten des Fonds;
h. Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbesondere der Erstellung der Mehrwertsteuererklärung etwaiger Anteilzertifikate sowie Ertragsschein- und Bogenerneuerungen, des Verkaufsprospektes, der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document), der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilungen an die Anleger, der Einberufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern in denen die Anteile eines Teilfonds vertrieben werden sollen sowie die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichtsbehörden;
i. Kosten für die Risikomessung.
9. Änderungen betreffend den Teilfonds ARBOR INVEST – VERMÖGENSVERWALTUNGSFONDS:
Das Erfolgshonorar in Bezug auf die Anteilklasse P wird dahingehend geändert, dass die Verwaltungsgesellschaft zukünftig berechtigt ist, pro Geschäftsjahr eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe von 10% (vormals 15%) des Wertzuwachses des um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes zu erhalten. Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Fonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahlund

Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Mai 2017 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.

HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.

Concept I Sicav
Société d’Investissement à Capital Variable
15, rue de Flaxweiler – L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxembourg B 135989
Mitteilung an die Aktionäre der

Charisma Sicav mit dem Teilfonds
Concept I Sicav – w&p Europe Balanced
(ISIN Aktienklasse P: LU0336716443; ISIN Aktienklasse I: LU0871570833)

Wir möchten die Aktionäre hiermit über folgende Änderungen informieren, die am 19. Juni in Kraft treten werden:
1. Der Ausgabepreis ist zukünftig innerhalb von drei (ehemals zwei) Bankarbeitstagen in Luxemburg nach dem entsprechenden Bewertungstag zahlbar. Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt zukünftig innerhalb von drei (ehemals zwei) Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag.
2. Es wird klargestellt, dass, sofern anwendbar, den Teilfonds im Rahmen aller anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben u.a. Kosten für die Bearbeitung von Quellensteuerrückforderungsverfahren und fondsspezifische Reports belastet werden können.
3. Es wird klargestellt, dass Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch auf der elektronischen Plattform „Recueil électronique des sociétés et associations”(www.rcsl.lu) offengelegt und im „Tageblatt“ sowie falls erforderlich in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert. Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie alle sonstigen Informationen werden in den jeweils erforderlichen Medien eines jeden Vertriebslandes veröffentlicht.Aktionäre, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Aktien kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.

Grevenmacher, im Mai 2017 / Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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