Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Alceda Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
amandea ALTRUID HYBRID A0X9S3 LU0466452199

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Alceda Fund Management S.A.
(Société anonyme)
Gesellschaftssitz: 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg
R.C.S. Luxemburg: B 123.356
(die “Verwaltungsgesellschaft”)
Mitteilung an die Anteilinhaber der Anteilklassen (“AK“) A, B und C
des Teilfonds
amandea – ALTRUID HYBRID (der “Fonds”)
(WKN AK A: A0X9S3 / ISIN: LU0466452199
WKN AK B: A0N9JT / ISIN: LU0466453320
WKN AK C: A1W0MU / ISIN: LU0943240845)
Die Anteilinhaber werden hiermit über Nachfolgendes informiert:
I. Aufgrund der Beendigung der Geschäftstätigkeit der HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) S.A. als Depotbank,
Register-, Transfer- und Zahlstelle sowie der HSBC Trinkaus Investment Managers SA als Zentralverwaltungsstelle des
Fonds hat der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds die nachfolgenden Entscheidungen getroffen:
1. die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., mit Gesellschaftssitz in 2, Place François-Joseph Dargent,
L-1413 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg als Nachfolgerin der HSBC Trinkaus Investment Managers SA,
mit Gesellschaftssitz 8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel-Golf, Großherzogtum Luxemburg, in ihrer Funktion als
Zentralverwaltungsstelle des Fonds mit Wirkung zum 7. Februar 2014 (das “Übertragungsdatum”) zu ernennen.
– ein neuer Zentralverwaltungsvertrag wird zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der WARBURG INVEST
LUXEMBOURG S.A. abgeschlossen, welcher zur Einsichtnahme am Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft
erhältlich sein wird;
2. die M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A., mit Gesellschaftssitz in 2, Place François-Joseph Dargent,
L-1413 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als Nachfolgerin der HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) S.A.,
mit Gesellschaftssitz in 8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel-Golf, Großherzogtum Luxemburg, in ihrer
Funktion als Depotbank, Register- und Transferstelle und Luxemburger Zahlstelle des Fonds mit Wirkung zum
7. Februar 2014 zu ernennen.
– ein neuer Depotbank- und Zahlstellenvertrag sowie ein neuer Register-und Transferstellenvertrag werden
zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A. abgeschlossen, welche zur
Einsichtnahme am Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sein werden.
II. Kosten im Zusammenhang mit der Migration werden vom Fonds getragen.
III. Im Rahmen der Übertragung ändert sich die Gebührenstruktur wie nachfolgend beschrieben:
bis zum 7. Februar 2014 ab dem 7. Februar 2014
Depotbankvergütung 0,06% p.a.; Mindestvergütung Depotbankvergütung 0,04% p.a. zuzüglich Transaktionskosten;
Mindestvergütung
EUR 10.000,-
Zentralverwaltungsvergütung
0,14% p.a.; Mindestvergütung;
Pauschalgebühr ab der zweiten
AK EUR 5.000.-
Administrationsvergütung
0,06% p.a.; Mindestvergütung
EUR 18.000,-
Register- und
Transferstellenvergütung
EUR 3.500,- p.a. EUR 1.000,- p.a.
IV. Im Verkaufsprospekt des Fonds werden zudem sämtliche Verweise auf eine Anlage des Fonds in Swaps oder Credit
Default Swaps sowie auf eine Tätigung von Wertpapierleihgeschäften oder Pensionsgeschäften gestrichen. Da
solche Geschäfte auf Rechnung des Fondsvermögens bislang nicht getätigt wurden, ergeben sich auf Grund der
Änderung des Verkaufsprospekts keine Änderungen der gegenwärtigen Zusammensetzung des Fondsvermögens.
V. Die Anteilinhaber des Fonds können ihre Anteile ohne Entstehung von zusätzlichen Kosten innerhalb einer Frist
von einem Monat seit Veröffentlichung dieser Mitteilung, d.h. bis zum 3. Februar 2014 17:00 Uhr (MEZ),
zurückgeben, wenn sie mit den unter Punkt II. genannten Änderungen nicht einverstanden sind.
Alle Änderungen werden im Verkaufsprospekt des Fonds mit Datum Februar 2014 widergespiegelt,
welcher ab dem 7. Februar 2014 für Anteilinhaber kostenlos am Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft
erhältlich sein wird.
Luxemburg, im Januar 2014
Für den Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft

Siehe auch

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Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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