Auflösung eines DWS Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 30. April 2014 liquidiert wurde. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.

Fondsname WKN ISIN
OP Bond Spezial K 554715 DE0005547152

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen über die FFB hat bereits stattgefunden.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.


Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

Anhang – Inhalt des Anschreibens
Kündigung des Verwaltungsrechts des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung des richtlinienkonformen Sondervermögens OP Bond Spezial K zum 30.04.2014.
Ferner wird bei diesem Sondervermögen im vierten Quartal 2013 die Depotbankfunktion von der Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München übergehen. Über den genauen Zeitpunkt berichtet eine separate Veröffentlichung.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Es ist vorgesehen, das Sondervermögen zum 30.04.2014 abzuwickeln und den Erlös an die verbleibenden Anteilinhaber zu verteilen. Sollte dies nicht möglich sein, geht mit Wirksamwerden der Kündigung das Verfügungsrecht über das Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank über, die das Sondervermögen in der Folge abwickeln wird.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im August 2013
Die Geschäftsführung

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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