FondsProfessionell: Strafzinsen für Sparer steuerlich nicht absetzbar

 

Wer ein “Verwahrentgelt” für Bankeinlagen zahlt, kann diese Belastung nicht steuerlich geltend machen. Das Bundesfinanzministerium sieht solche Kosten bereits mit dem Sparerpauschbetrag ausreichend berücksichtigt.

mmer mehr Bankkunden müssen als “Verwahrentgelte” etikettierte Strafzinsen für Guthaben berappen. Manch einer mag sich fragen, ob sich diese Kosten eigentlich von der Steuer absetzen lassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit dem Thema befasst und ist zu einem für Sparer unangenehmen Schluss gelangt: Nein, Strafzinsen sind nicht steuerlich absetzbar.

...Weiterlesen bei FONDS professionell | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

e-fundresearch: Columbia-Threadneedle-Experte Selva: „Stehen am Anfang eines mehrjährigen EM-Bullenlaufs“

Nach fast einem Jahrzehnt im Schatten der US-Mega-Caps meldeten sich Emerging Markets im Jahr 2025 eindrucksvoll zurück. Doch war das nur ein kurzes Aufflackern? Krishan Selva, Director und Client Portfolio Manager bei Columbia Threadneedle Investments, erklärt im Video-Interview, warum die Kombination aus Dollar Schwäche, Gewinnrevivals und strukturellen Themen wie KI und Elektrifizierung erst den Auftakt …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert