Das Investment: Burnout: So bewältigen Sie die Krise

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Leiden Sie an einem Burnout? Stehen Sie dazu! Dann bewältigen Sie die Krankheit schneller. Und suchen Sie sich bei Problemen rund um das Arbeitsverhältnis professionelle Hilfe, rät Iris Riffelt. Hier erklärt die Rechtsanwältin und Buchautorin, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.„Ich habe meine Arbeit immer geschafft, im Augenblick ist es so, dass mir alles vor den Augen verschwimmt und ich keinen klaren Gedanken mehr fassen kann und dann eine Panik in mir aufsteigt.“ (M., 41 Jahre). Haben Sie so etwas auch schon mal gedacht? Das Zitat stammt von einem Mandanten meiner arbeitsrechtlichen Kanzlei, der an Burnout litt. Burnout wird auch als Schnittmenge von Stress, Depression und Erschöpfung angesehen.

Wenn Sie für sich erkannt haben, dass Sie eine Erschöpfung haben, welche nicht durch ein verlängertes Wochenende oder einen erholsamen Urlaub beseitigt werden kann, dann haben Sie den ersten wichtigen Schritt getan, um zu erkennen, dass Sie unter Burnout leiden. Es gibt verschiedene Stufen im Burnout-Prozess. Manchmal kann es sehr lange dauern, bis man sich das eingestehen kann. Meist wird dann auch die Fassade nach außen um jeden Preis aufrechterhalten. Das kostet zusätzliche Energie, die die Betroffenen dann nicht mehr zur Verfügung haben.

Lassen Sie also die Maske für sich und vor anderen fallen und gestehen Sie sich ein, dass Sie eine Krise haben und sich in einem Burnout-Prozess befinden. Sie werden erstaunt sein, dass Ihre nächsten Angehörigen dies bereits länger schon vermutet haben. Wenn Sie das Burnout-Syndrom vor anderen geheim halten, dann kann Ihnen niemand helfen, am wenigsten sie selbst.

Haben Sie die Erkenntnis gewonnen, dann zögern Sie nicht länger. Wenn Sie alle Alarmzeichen ignorieren, kann es am Ende des Prozesses von einem Tag auf den anderen zu einem völligen Zusammenbruch kommen, der meist mit einer schweren Depression einhergeht. Nach meinen Erfahrungen können die Betroffenen nicht mehr aufstehen, können selbst die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens nicht mehr erfüllen. Ziehen Sie daher unbedingt die Notbremse, sobald Sie erkennen, dass Sie nicht mehr können. Je länger Sie damit abwarten, desto länger wird der Genesungsprozess dauern.

Es gibt einige wichtige Stellschrauben, die zu Beginn der Krankheit beachtet werden müssen, damit aus einer Krankheit kein finanzielles und berufliches Drama wird. Wer die Krankheit rechtzeitig erkennt, akzeptiert und sich zur Bewältigung Hilfe holt, kann sie erfolgreich bewältigen. Eines ist klar: Es braucht Zeit, Ruhe und Geduld.

Was Sie nicht tun sollten
Immer wieder kommen Betroffene zu mir in die Kanzlei und wollen ihr Arbeitsverhältnis aufgrund ihrer Erkrankung selbst kündigen. Dies sollten Sie aus verschiedenen Gründen unbedingt vermeiden. Es gibt oft andere, bessere Lösungsmöglichkeiten. Bei Eigenkündigung müssen Sie mit einer Sperre von zwölf Wochen bei der Bundesagentur für Arbeit rechnen. Dies können Sie nur vermeiden, wenn Sie sich ein ärztliches Attest besorgen, in dem Ihnen empfohlen wird, aus dringenden medizinischen und ärztlichen Gründen Ihren Arbeitsplatzes aufzugeben. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür Vordrucke. Diese müssen Sie jedoch vor Ausspruch der Kündigung organisieren.

Eine solche Empfehlung rechtfertigt niemals eine außerordentliche, fristlose Kündigung, sondern allenfalls eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Oftmals gehen Ihnen dadurch zusätzliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Tantieme, Gratifikationen oder Umsatzbeteiligungen verloren. Manche Arbeitsverträge enthalten auch sogenannte Bestrafungsklauseln – was das Risiko mit sich bringt, dass der Arbeitgeber bei fristloser Eigenkündigung auch noch Schadenersatz von bis zu einem Monatsgehalt fordern kann. Durch ein geschickteres Vorgehen können Sie negative Folgen für sich und Ihren Geldbeutel allerdings vermeiden.

Oft wird auch die Frage gestellt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber aufgrund der längeren Krankheit das Arbeitsverhältnis kündigen kann. Dies ist nur unter besonderen Voraussetzungen für den Arbeitgeber möglich. Insbesondere muss der Arbeitgeber das sogenannte betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Sie werden daher regelmäßig nach sechs Wochen Krankheit ein Schreiben des Arbeitgebers erhalten, in dem dieser Sie zu einem Gespräch einlädt. Dieses Schreiben muss einer gewissen Form entsprechen, sonst ist es rechtlich nicht wirksam. Die Durchführung dieses Verfahrens ist die Grundvoraussetzung, um eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen zu können. Viele Arbeitgeber beachten das aus Unkenntnis nicht.

Bei einer Burnout-Erkrankung wird nur sehr schwer eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein, da es bereits an dem Merkmal der „negativen Gesundheitsprognose“ fehlt. Diese ist immer Voraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung. Die Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung und die Stolpersteine werden in dem Buch „Zwischenstopp Burnout“ ausführlich und verständlich behandelt. Hier finden Sie Formulierungsbeispiele für eine wirksame Ladung zum BEM-Gespräch. Sie erhalten auch eine Formulierungshilfe, wie Sie das BEM-Gespräch während Ihrer Krankheit abwenden können, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen. Nicht zu reagieren ist keine geeignete Maßnahme. Erfahrungsgemäß sind die Betroffenen nach sechs Wochen Krankheitszeitraum nicht in der Lage, emotional ein BEM-Gespräch durchzustehen. Dies ist jedoch auch nicht erforderlich. Auch für den Fall hält das Buch Formulierungshilfen parat.

Wichtig ist eine Unterscheidung zwischen dem „BEM-Verfahren“ und der „Wiedereingliederung“. Das BEM-Gespräch findet in der Regel am Anfang des Krankheitszeitraumes statt. Die Wiedereingliederung mit Wiedereingliederungsgespräch erfolgt am Ende des Krankheitszeitraumes – während Sie noch krank sind und Krankengeld beziehen, der Arbeitgeber aber informiert ist, dass Sie wieder einsteigen werden.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Wiedereingliederungsgespräch zu führen. Er kann verlangen, dass Sie erst dann wiederkommen, wenn Sie voll einsatzfähig und gesund sind. Bedenken Sie auch, dass für die Durchführung der Wiedereingliederung am Ende des Krankheitszeitraumes die Krankenkasse bezahlt. Sie verbrauchen wichtige Zeit, die Ihnen dann vielleicht bei der Genesung fehlt und die Sie stundenweise bereits beim Arbeitgeber verbringen, ohne Bezahlung durch diesen zu erhalten. Die Wiedereingliederung kann übrigens auch abgebrochen werden.

Häufige arbeitsrechtliche Probleme
Möglicherweise werden Sie aufgefordert, Ihr Firmenfahrzeug abzugeben. In vielen Fahrzeugüberlassungsverträge ist geregelt, dass Sie nach längerer Krankheit das Fahrzeug zurückgeben müssen. Es kommt auf die Formulierung an, ob und inwieweit diese Vereinbarung wirksam ist. All dies sind große Hürden, die dem Erkrankten bei der Genesung in den Weg gestellt werden und die zunächst unüberwindbar erscheinen. Scheuen Sie sich nicht, Rechtsrat einzuholen.

Leider zeigt die Erfahrung, dass auch die Krankenkassen zunehmend Druck auf die Erkrankten ausüben. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse können Sie zum medizinischen Dienst bestellen. Das dürfen Sie nicht ignorieren. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellen, Sie abmahnen und Ihnen unter Umständen auch kündigen. Die Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Hier ist es wichtig, vorbereitet zu sein und richtig zu reagieren. Oftmals entscheidet der medizinische Dienst auch lediglich aufgrund der Aktenlage und hat Sie nicht persönlich gesehen. Ihr Arzt kann Ihnen dabei helfen, einen Widerspruch gegen solch einen Bescheid einzulegen. Scheuen Sie sich nicht, auch hier Rechtsrat einzuholen.

Letztendlich ist jedoch das größte Problem jedes Betroffenen die finanzielle Situation. Hier kann ich Entwarnung geben. Sie sind abgesichert, nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten Sie Krankengeld der Krankenkasse. Der Zeitraum, in dem Sie gesund werden können, beträgt daher höchstens eineinhalb Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit werden Sie Arbeitslosengeld erhalten. Sie haben dann jedoch noch immer ein bestehendes Arbeitsverhältnis, in das Sie jederzeit zurückkehren können.

Auch die Urlaubsansprüche gehen während der Krankheit nicht verloren, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, mit den Urlaubsansprüchen und den Krankheitsdiagnosen zu jonglieren. Auf eigene Faust sollten Sie nichts unternehmen, egal ob Sie angestellt, verbeamtet, privat rechtschutzversichert oder selbstständig sind. Suchen Sie sich professionelle Rechtshilfe, damit Sie in dieser entscheidenden Situation keine Fehler machen. Und vor allen Dingen, damit Sie die Angst und Unsicherheit ablegen können und sich ganz auf Ihren Genesungsprozess konzentrieren können.

Das sollten Sie tun
Sind Sie beruflich eingespannt, dann lassen Sie sich unbedingt krankschreiben, notfalls auch über einen längeren Zeitraum. Typisch für Burnout-Betroffene ist, dass sie erst einmal selbst glauben, es gehe Ihnen gar nicht so schlecht. Nach einer gewissen Zeit, erfahrungsgemäß nach etwa zwei Monaten, werden Sie sich wahrscheinlich emotional auf eine Talfahrt begeben bis hin zur Depression. Dies ist abhängig vom Grad der Erschöpfung, den Sie erreicht haben. Je später Sie die Krise zugeben, desto länger dauert die Bewältigung.

Es werden Fragen auftauchen, wie: „Jetzt habe ich schon lange nicht mehr gearbeitet – und es geht mir trotzdem schlechter als jemals zuvor. Sollte ich vielleicht wieder arbeiten gehen?“ Das sollten Sie jedoch nicht tun. Das Beste ist durchzuhalten – bis es Ihnen in den nächsten Wochen nach und nach besser gehen wird. Mit dem Erkennen der Erkrankung beginnt der Genesungsprozess. Lassen Sie sich von den Rückschlägen, die sicher kommen, nicht entmutigen. Es werden weniger werden, Sie können sich dessen gewiss sein. Auf jeden schlechten Tag folgt ein guter.

Um durch die schwierige Anfangsphase zu gelangen, kann es nützlich sein, dass Sie zunächst aus dem gewohnten Umfeld herauskommen. Eine Kurmaßnahme von ein bis drei Monaten kann ratsam sein. Meist wird Ihnen dort in der Anfangszeit der Kontakte zu Ihrer Familie untersagt. Auch das kann positiv sein, damit Sie sich ohne Ablenkung ganz auf sich selbst konzentrieren können. Krankenkassen neigen zunehmend dazu, Arbeitnehmer schnellstmöglich in eine Kur zur Wiedereingliederung zuschicken.

Während und am Ende der Kur sind einige Dinge zu beachten. Achten Sie beispielsweise darauf, sich nicht von einer Anwendung zur nächsten hetzen zu lassen. Auch dort können Sie „Nein“ sagen. Meist glauben die Betroffenen, sie könnten im Anschluss an eine Kurmaßnahme gleich wieder ins Berufsleben einsteigen. Hiervon rate ich ab. Sie sollten zunächst in den familiären Alltag zurückfinden. Unterschätzen Sie diesen Prozess nicht. Nach der Ruhe der Kur wird Ihnen bereits der Alltag wie ein Sturm vorkommen. Nehmen Sie sich regelmäßige Auszeiten, in denen Sie nicht gestört werden können. Die Familie sollte das akzeptieren, auch wenn Sie lange Zeit weg waren. Sprechen Sie darüber nach Möglichkeit noch vor Ende der Kur mit dem Kurarzt – sonst werden Sie möglicherweise direkt im Anschluss an die Kur zur Wiedereingliederung in das Arbeitsverhältnis verpflichtet.

Haben Sie eine anspruchsvolle Tätigkeit im Management oder sind Sie selbstständig und können nicht längere Zeit fehlen, müssen Sie nach anderen Ruhephasen suchen. Ich will Ihnen nichts vormachen: Dann können Sie nur sehr schwer krank sein und ausfallen. Umso wichtiger ist es in dem Fall dafür zu sorgen, beispielsweise im Urlaub völlige Ruhe zu haben und nicht erreichbar zu sein. Sie können auch längerer Zeit ganz alleine in Urlaub gehen – ohne Familie, um den Kopf frei zu bekommen. Eine geeignete Maßnahme ist, in der Natur zu wandern: Auf diese Art und Weise finden Menschen leichter zu sich. Leichte Bewegung hilft, einen durch Stressbelastung erhöhten Cortisolspiegel abzubauen. Zu große Anstrengung beim Sport ist allerdings kontraproduktiv.

Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, die Arbeit umzuverteilen und ein Sabbatical zu beantragen. Oder Sie sind angestellt und reduzieren vorübergehend die Arbeitszeit. Unter welchen Umständen dies möglich ist, erkläre ich ebenfalls in meinem Buch „Zwischenstopp Burnout.“

Mittlerweile nehme ich mir von Zeit zu Zeit eine einwöchige Auszeit. Während einer solchen Zeit habe ich begonnen, das Buch zu schreiben. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass mir dies im Kanzleialltag und als Mutter zweier Kinder nicht so einfach möglich war. Ich habe es dennoch in dieser Ruhezeit getan und meinen Gedanken freien Lauf gelassen. Die Kinder haben kein Schaden davongetragen und die Kanzlei war ebenso nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil: Meine Mandanten profitieren von den gewonnenen Erkenntnissen und meinem Verständnis für ihre Situation.

Wenn Sie wieder mehr zur inneren Ruhe gefunden haben, merken Sie, dass Sie das ein oder andere Treffen mit Freunden, das Sie zuletzt nicht mehr so häufig wahrnehmen konnten, plötzlich viel intensiver genießen können. Der Weg aus der Krise kann auch eine große persönliche Bereicherung sein. Burnout ist keine aussichtslose Diagnose. Sie werden wieder gesund werden, wenn Sie sich Auszeiten gönnen und auf Ihr Inneres hören. Jede Krise ist eine große Chance zu Veränderung, innerem Wachstum und Verbesserung des Lebens.

Die Autorin
Iris Riffelt ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat seit 2006 eine eigene Kanzlei in Leimen. Ihr auf Basis eigener Erfahrungen verfasstes Buch ist als Anleitung konuzipiert und enthält Tabellen, Checklisten und Kurzzusammenfassungen. Es bietet kurze und schnell lesbare Textteile rund um die Diagnose Burnout und den arbeitsrechtlichen Rahmen.

Von: Iris Riffelt
Quelle: Das Investment

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