Capitalinside: BVK zur Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung: „Versicherern verbieten, nicht bedarfsgerechte Produkte in den Markt zu drücken“

Mehr Verbraucherschutz, Anerkennung des Berufsstandes und weniger Bürokratie – das sind die wesentlichen Punkte, die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an der Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gerne verbessern würde.

Aber langsam. Worum genau geht es genau? Im Rahmen der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die 2018 in Kraft treten soll, muss auch die dazugehörige VersVermV neu gefasst werden. Nun gab es den ersten Entwurf vom Bundeswirtschaftsministerium dazu. Am meisten kritisiert der BVK dabei die vorgesehene Nachweispflicht bei der Weiterbildung für Versicherungsvermittler sowie die geplante Lernerfolgskontrolle. “Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen halten wir solche Kontrollen für schwer bis gar nicht umsetzbar”, sagt BVK-Präsident Michael Heinz.

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