Capitalinside: Stiftung Warentest: Banken verlangen bis zu 328 Euro für Basiskonto

Von wegen “Konto für jedermann”. Bis zu 328 Euro Jahresgebühr müssen Kunden für ein sogenanntes Basiskonto berappen. Die Pflicht für Banken, auch weniger bonitätsstarken Erwachsenen auf Wunsch ein Konto einzurichten, gibt es seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes am 19. Juni 2016. Auch Obdachlose, Asylsuchende oder Personen ohne deutschen Aufenthaltsstatus sollen demnach ein Girokonto führen können.

Eine Schufa-Auskunft ist bei Kontoeröffnung nicht nötig. Das Basiskonto soll Überweisungen, Daueraufträge, Kartenzahlungen und Bargeldein- und -auszahlungen möglich machen. Die Institute müssen keinen Überziehungsrahmen gewähren. Vom Gesetzgeber vorgesehen war eigentlich auch, dass Banken für Basiskonten nur “angemessene Entgelte” erheben dürfen.

...Weiterlesen bei Capitalinside | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: Umfrage: Jeder Vierte vertraut KI mehr als Beratern

Künstliche Intelligenz gewinnt auch bei Finanzthemen an Bedeutung. Laut einer Bitkom-Umfrage können sich viele Deutsche KI bei Geldanlage und Beratung vorstellen – gleichzeitig wächst die Sorge vor Betrug und Fehlentscheidungen. Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Finanzwelt. Die Deutschen blicken auf den Einsatz von KI bei Geldanlage, Finanzplanung und Beratung allerdings mit gemischten Gefühlen. …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert