Capitalinside: Stiftung Warentest: Banken verlangen bis zu 328 Euro für Basiskonto

Von wegen “Konto für jedermann”. Bis zu 328 Euro Jahresgebühr müssen Kunden für ein sogenanntes Basiskonto berappen. Die Pflicht für Banken, auch weniger bonitätsstarken Erwachsenen auf Wunsch ein Konto einzurichten, gibt es seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes am 19. Juni 2016. Auch Obdachlose, Asylsuchende oder Personen ohne deutschen Aufenthaltsstatus sollen demnach ein Girokonto führen können.

Eine Schufa-Auskunft ist bei Kontoeröffnung nicht nötig. Das Basiskonto soll Überweisungen, Daueraufträge, Kartenzahlungen und Bargeldein- und -auszahlungen möglich machen. Die Institute müssen keinen Überziehungsrahmen gewähren. Vom Gesetzgeber vorgesehen war eigentlich auch, dass Banken für Basiskonten nur “angemessene Entgelte” erheben dürfen.

...Weiterlesen bei Capitalinside | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Citywire: Medien: Darum geht es im Streit zwischen Bafin und Berenberg

Berichten zufolge könnte die Begebung einer Wandelanleihe eine wichtige Rolle spielen. Bereits im April wurde durch einen Artikel des Platow-Briefes bekannt, dass sich Berenberg mit der Bafin über den Jahresabschluss 2025 stritt. Am 19. Juni spitzte sich die Situation auf spektakuläre Weise zu. Die Bafin entmachtete die drei Geschäftsführer und persönlich haftenden Gesellschafter Hendrik Riehmer, David Mortlock und Christian …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert