Cash.Online: Erben: Pflichtteilsberechtigte dürfen Nachlassakte einsehen

cash-online_300_200Pflichtteilsberechtigte haben das Recht die Verfahrensakten des Erbscheinsverfahrens einzusehen. Darauf weist die Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hin.

Das deutsche Erbrecht ermöglicht es Erblassern, ihre nächsten Angehörigen (also Ehefrau, beziehungswiese -mann, Kinder, Enkelkinder und wenn es diese nicht gibt, Eltern) durch ein Testament zu enterben.

Diese Personen haben dann zwar kein Mitbestimmungs- und Zugangsrecht und sind von der Rechtsnachfolge ausgeschlossen. Sie haben aber als  Pflichtteilsberechtigte dennoch einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Ihnen der sogenannte Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – zu.

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In einer Reihe von Interviews haben Jens und Jan Ehrhardt in den vergangenen Monaten Einblicke in das Innenleben von DJE gegeben – und wehren sich gegen den Eindruck, dass es eine Schieflage im Unternehmen gäbe. Jan Ehrhardt zeigt seinen Smartphone-Bildschirm und wischt durch die WhatsApp-Nachrichten, die er mit seinem Vater Jens Ehrhardt in letzter Zeit ausgetauscht hat.

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