Cash.Online: Erben: Pflichtteilsberechtigte dürfen Nachlassakte einsehen

cash-online_300_200Pflichtteilsberechtigte haben das Recht die Verfahrensakten des Erbscheinsverfahrens einzusehen. Darauf weist die Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hin.

Das deutsche Erbrecht ermöglicht es Erblassern, ihre nächsten Angehörigen (also Ehefrau, beziehungswiese -mann, Kinder, Enkelkinder und wenn es diese nicht gibt, Eltern) durch ein Testament zu enterben.

Diese Personen haben dann zwar kein Mitbestimmungs- und Zugangsrecht und sind von der Rechtsnachfolge ausgeschlossen. Sie haben aber als  Pflichtteilsberechtigte dennoch einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Ihnen der sogenannte Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – zu.

...Weiterlesen bei Cash.Online| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

TIAM FundResearch: Altersvorsorgedepot: Diese Anbieter stehen schon in den Startlöchern

Die Zertifizierung von staatlich geförderten Altersvorsorgedepots privater Anbieter beginnt erst im Herbst. Doch die Branche arbeitet bereits an passenden Lösungen. Der Countdown läuft: In gut fünf Monaten, am 1. Januar 2027, soll die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland neu starten. Die Riester-Rente, seit Jahren mehr Auslaufmodell als Verkaufsschlager, weicht dem Altersvorsorgedepot – einem Produkt ohne …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert