CashOnline: Wiedergeburt des Provisionsabgabeverbots

Das Provisionsabgabeverbot tritt am 1. Juli außer Kraft. Vor 13 Jahren büßte es die Qualität als gesetzliches Verbot ein. Provisionsabgaben waren seither zivilrechtlich verbindlich. Vor sechs Jahren wurde ihm in der Lebensversicherung mangels hinreichender Bestimmtheit auch im Verhältnis zum Vermittler die Wirksamkeit versagt. Seither können Provisionsabgaben frei beworben werden. Kunden, Vermittler, aber auch Fintechs sollen hiervon jedoch nicht lange profitieren. Denn das Provisionsabgabeverbot soll auf einfachgesetzlicher Ebene “rechtssicher” verankert werden. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Kanzlei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte

Das  neue Provisionsabgabeverbot soll nun bisher nicht erkannte Fehlanreize für Verbraucher vermeiden. Dazu sollen nicht nur Vermittler, egal ob erlaubnispflichtig oder -frei tätig, sondern auch deren Angestellte und selbst Versicherer aus anderen EU-Staaten dem Verbot unterworfen werden. Verstöße könnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Entgegenstehende Vereinbarungen würde die Wirksamkeit versagt. Das Verbot soll auch wieder die Qualität einer Marktverhaltensregel haben, damit Verbände, Versicherer und Vermittler mittels Abmahnung und Unterlassungsklage gegen Provisionsabgaben vorgehen können.

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