Citywire: MiFID-II-Kolumne von Markus Lange: Erster echter Lackmustest beim WpHG droht schon 2018

teaser_logo_citywire_300_200Nach mehrjähriger Vorbereitung und lang­wierigen Diskussionen sind die umfassen­den und detaillierten Neuregelungen anwendbar, die MiFID II und MiFIR mit sich bringen. Das schließt mannigfache konkretisierende Regeln mit ein. Für den Bereich des Anlegerschutzes sind dies insbesondere die drei Delegierten Rechts­akte der EU-Kommission aus April und Mai 2016 – eine inzwischen in nationales Recht umgesetzte Richtlinie sowie zwei unmit­telbar anwendbare Verordnungen. Für den Rechtsanwender in Deutschland finden sich die maßgeblichen nationalen Umsetzungs­vorschriften im WpHG und in der WpD­VerOV, außerdem in ergänzenden Regelwer­ken der BaFin, wie der WpHGMaAnzV und der WpDPV (die beide Ende November 2017 noch nicht in endgültiger Form vorlagen).

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