Das Investment: IDD in Teilen umsetzen? – „Rechtlich äußerst problematisch“

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Ein Entwurf für eine Versicherungsvermittler-Verordnung liegt vor. Trotzdem kann die IDD bis zum 23. Februar nicht umgesetzt werden, sagt Norman Wirth. Die Idee, die Richtlinie zunächst in Teilen wirksam werden zu lassen, hält der Rechtsanwalt für problematisch.

Anfang der Woche hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Entwurf einer Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) zur Umsetzung der Richtlinie IDD in die Praxis vorgelegt. Bis zum 24. November sind jetzt verschiedene Verbände aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Vorgehensweise sei ungewöhnlich, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, der sich als Vorstand des Vermittlerverbands AfW den Entwurf angesehen hat: Gewöhnlich stimmten sich die beteiligten Ministerien – in diesem Fall das Wirtschafts-, das Finanzministerium und das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz – im Vorfeld ab und versendeten dann einen gemeinsamen Entwurf. Bei dem VersVermV-Entwurf sei das Wirtschaftsministerium dagegen allein vorgeprescht. Das bedeutet: Nach Abstimmung mit den Verbänden werden im Nachgang auch die beiden anderen Ministerien noch einmal darübersehen und möglicherweise Änderungen einbringen. Diese werden dann zur Abstimmung voraussichtlich ein weiteres Mal an die Verbände gehen.

Termin 23. Februar auf der Kippe

Auch wenn auch das Vorgehen ungewöhnlich ist: Der Entwurf selbst halte für die Branche kaum Überraschungen bereit, findet Wirth. Er orientiere sich stark an den Vorgaben der Richtlinie. Aus Vermittlersicht sieht der Rechtsanwalt Unstimmigkeiten lediglich in Details: Vor allem betreffe das die Regelungen zu Weiterbildungspflichten, bei denen einige Vorgaben genauer erläutert werden sollten.

Der erste Entwurf einer Verordnung ist da: Kann das Datum 23. Februar als Zeitpunkt, an dem die IDD-Regeln europaweit in Kraft treten, jetzt doch eingehalten werden?

Rechtsanwalt Wirth bezweifelt das: Dem Bundesrat muss der Entwurf sechs Wochen vor Abstimmung vorliegen. Das heißt im konkreten Fall: Am 22. Dezember müsste die mit allen Beteiligten abgestimmte Gesetzesvorlage spätestens im Bundesrat eintreffen. Vorher müssten sich nicht nur Ministerien und Verbände geeinigt haben. Auch der Bundestag, der sich in diesem Fall ein Mitspracherecht ausbedungen hat, muss sein Einverständnis signalisiert haben. Das sei realistisch betrachtet kaum machbar, schätzt Wirth.

“Rechtfreie Räume”

Kürzlich hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments dem zähen Ringen um die IDD-Umsetzung eine neue Wendung gegeben: Er appellierte an die EU-Kommission, den IDD-Startschuss vom 23. Februar auf den 1. Oktober zu verschieben. Dem schloss sich jetzt das EU-Parlament an. Damit bliebe den Ländern der Europäischen Union rund sieben Monate mehr Zeit, die Vorgaben auf den Weg zu bringen. Das könnte auch anderen Ländern eine Erleichterung sein, die bei der Umsetzung noch weiter hinterherhinkten, als es Deutschland tut, schätzt Wirth.

Allerdings wird diskutiert, nicht die gesamte IDD-Umsetzung zu verschieben, sondern lediglich Teile davon. Das wiederum hält Wirth für rechtlich äußerst problematisch. Der gesamte Prozess beruhe auf drei Säulen: dem IDD-Umsetzungsgesetz, der nationalen Verordnung und den delegierten Rechtsakten, die von der EU-Kommission verabschiedet werden, erläutert der Rechtsanwalt. Da alle gemeinsam die IDD-Umsetzung tragen, ist es seiner Ansicht nach nicht möglich, einige Regeln bereits früher als andere wirksam werden zu lassen. Es entstünden ansonsten „rechtfreie Räume“, so Wirth.

Es bleibt spannend: Über den endgültigen Zeitplan zur IDD-Umsetzung muss nun die Europäische Kommission entscheiden.

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Quelle: Das Investment

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