Private Banking: Die Folgen des Erbschaftsteuer-Urteils

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 23.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Besonders aufhorchen lässt, dass sich Familienunternehmen auf die fortwirkenden Regelungen bis zu einer Gesetzesnovelle nicht gänzlich verlassen können. Eine exzessive Ausnutzung sei nicht geschützt. Die Details und Handlungsempfehlungen.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Erbschaftsteuer (Dokument zu den Leitsätzen des Urteils: 1 BvL 21/12) verkündet. Danach sind die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1 GG) verfassungswidrig. Wie geht es weiter?

...Weiterlesen im Private Banking Magazin | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: Han-ETF lanciert ETF für Wiederaufbau der Ukraine

Han-ETF hat den nach eigenen Angaben weltweit ersten ETF auf den Wiederaufbau der Ukraine aufgelegt. Der Ukraine Reconstruction UCITS ETF soll Anlegern laut Mitteilung Zugang zu Unternehmen bieten, die am Wiederaufbau der Ukraine und ihrer wirtschaftlichen Integration in Europa beteiligt sind. Ukrainische Firmen können nach einem Börsen-Listing ebenfalls aufgenommen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert