Private Banking: Die Folgen des Erbschaftsteuer-Urteils

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 23.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Besonders aufhorchen lässt, dass sich Familienunternehmen auf die fortwirkenden Regelungen bis zu einer Gesetzesnovelle nicht gänzlich verlassen können. Eine exzessive Ausnutzung sei nicht geschützt. Die Details und Handlungsempfehlungen.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Erbschaftsteuer (Dokument zu den Leitsätzen des Urteils: 1 BvL 21/12) verkündet. Danach sind die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1 GG) verfassungswidrig. Wie geht es weiter?

...Weiterlesen im Private Banking Magazin | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

TIAM FundResearch: Alphabet, die unterschätzte Billionen-Dollar-Maschine

Alphabet sorgt wieder für Schlagzeilen an der Börse. So setzt die Google-Mutter auf seine KI-Chips, die laut Analysten einen zusätzlichen Umsatz von bis zu einer Billion Dollar erschließen können. Und dann winken noch zwei große Cash-Fluten!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert