Private Banking: Die Folgen des Erbschaftsteuer-Urteils

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 23.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Besonders aufhorchen lässt, dass sich Familienunternehmen auf die fortwirkenden Regelungen bis zu einer Gesetzesnovelle nicht gänzlich verlassen können. Eine exzessive Ausnutzung sei nicht geschützt. Die Details und Handlungsempfehlungen.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Erbschaftsteuer (Dokument zu den Leitsätzen des Urteils: 1 BvL 21/12) verkündet. Danach sind die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1 GG) verfassungswidrig. Wie geht es weiter?

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Citywire: Jan Ehrhardt zu DJE: „Es gibt keinen Machtkampf”

In einer Reihe von Interviews haben Jens und Jan Ehrhardt in den vergangenen Monaten Einblicke in das Innenleben von DJE gegeben – und wehren sich gegen den Eindruck, dass es eine Schieflage im Unternehmen gäbe. Jan Ehrhardt zeigt seinen Smartphone-Bildschirm und wischt durch die WhatsApp-Nachrichten, die er mit seinem Vater Jens Ehrhardt in letzter Zeit ausgetauscht hat.

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