Private Banking: Negativzinsen, Teil 1: Depotbanken reichen Strafzins an Publikumsfonds weiter

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 17.11.2014. Die Altenburger Skatbank machte den Anfang, nun folgen die Depotbanken: Die Verwahrstellen fürs Fondsvermögen verlangen von den Investmentgesellschaften Strafgebühren auf das Guthaben ihrer Fonds und reichen dabei den Strafzins der EZB auf Einlagen weiter. Nur eine einzige Depotbank erhebt keine Negativzinsen, zeigt die Recherche von Das Investment, dem Schwestermagazin vom private banking magazin.

Es fing mit einem Schreiben von Bert Flossbach, an. Im Begleitbrief zu seinem Quartalsbericht 3/14 zitiert der Vorstand und Mitbegründer der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch aus dem Schreiben einer deutschen Depotbank, das er „finanzhistorisch“ nennt. Die Depotbank werde künftig negative Zinsen auf Kontoguthaben der Fondsgesellschaft erheben, heißt es darin. Mit anderen Worten: Fondsgesellschaften müssen Strafzinsen für den Cash-Anteil ihrer Produkte zahlen.

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