Private Banking: Schwierig, aber nicht unmöglich: Welche Satzungsänderungen bei Stiftungen möglich sind

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 SJB | Korschenbroich, 09.02.2015. Was tun, wenn die Stiftungssatzung ein erfolgreiches Arbeiten stark erschwert oder sogar unmöglich macht. Mal ist es die Vorgabe der mündelsicheren Anlage, mal eine inadäquate Gremienstruktur. Die Rechts- und Stiftungsexperten Gregor Seikel und Knut Mikoleit erklären, was getan werden kann.

Der Bedarf nach einer Satzungsänderung bei einer Stiftung ergibt sich, wenn die Satzung die Stiftungswirklichkeit nicht oder nicht mehr abbildet. Dann ist zu überlegen, ob der Regelungs-gehalt der Satzung mit aller Vorsicht an die aktuellen tatsächlichen Verhältnisse angepasst und die Satzung förmlich geändert werden kann. Dafür gibt es nicht nur aufgrund der zahlreichen Änderungen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht der vergangenen Jahre genügend Anlass.

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