Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: Vermögensverwaltung in einer Familienstiftung

teaser_fondsverwalter_thorsten-klinkner-unternehmerkompositionen_300_200Durch die Übertragung des Vermögens in die Familienstiftung sorgt der Stifter dafür, dass das Vermögen vor jeglichem Zugriff geschützt bleibt. Gleichzeitig versorgt er mit den Erträgen die Familie.

Die gemeinnützige Stiftung ist in Deutschland durchaus bekannt. Damit fördern Institutionen, Unternehmen oder auch vermögende Privatleute soziale Zwecke. Mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Familienstiftung in ihren Wesensmerkmalen identisch. Wie die gemeinnützige Stiftung folgt auch die Familienstiftung § 81 BGB, in dem es heißt: „Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. Es muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen, das auch zum Verbrauch bestimmt werden kann.“

Der Unterschied zwischen den beiden Stiftungsformen liegt im Zweck der Stiftung. Während die gemeinnützige Stiftung einen, wie der Name bereits sagt, gemeinnützigen (beispielsweise kirchlichen, mildtätigen oder wie auch immer sozial/karitativ gearteten) Zweck verfolgt und deshalb vom Gesetzgeber stark steuerbegünstigt wird, ist die Familienstiftung darauf ausgerichtet, ebenfalls dem Namen nach, die Familie des Stifters beziehungsweise von ihm individuell ausgewählte Personenkreise finanziell zu fördern.

Für viele bedeutende Unternehmerfamilien ist die Familienstiftung das herausragende Instrument, um Vermögen zu verwalten, zu sichern und für die Familie zu strukturieren. Ob es die Familie Albrecht (Aldi) ist, die Familie Fielmann oder auch die Familie des kürzlich verstorbenen Heinz-Horst Deichmann – viele dieser Unternehmerdynastien haben das Instrument der Familienstiftung implementiert und ihre Vermögen in eine solche Stiftung überführt.

Doch wie funktioniert eine Familienstiftung?

Der Stifter überträgt durch Schenkung (zu Lebzeiten) oder Erbschaft (im Todesfall) sein Vermögen oder Teile seines Vermögens in eine Familienstiftung. Das kann Cash sein, das kann ein Aktien- oder ein Immobilien-Portfolio sein, das kann aber auch unternehmerisches Betriebsvermögen sein. Die Familienstiftung wird durch die Übertragung zur Vermögenseigentümerin. Das Vermögen an sich ist „ab diesem Zeitpunkt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Anteilseigner, Gesellschafter oder Mitglieder gibt es nicht, die Stiftung ist eigentümerlos, sie gehört nur sich selber“, wie es in der Fachliteratur heißt.

In der Satzung definiert der Stifter den Zweck der Familienstiftung, also vor allem, was mit den Erträgen aus der Vermögensverwaltung geschehen soll. Denn jede Art von Vermögen wird ja bei einer professionellen Bewirtschaftung Erträge abwerfen: Immobilien durch Vermietung und Verpachtung, Aktien, Renten etc. durch Wertsteigerungen, das Unternehmen durch den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten und eine ordentliche kaufmännische und strategische Unternehmensführung.

Der Zweck der Familienstiftung kann die laufende Versorgung der Begünstigten durch monatliche Ausschüttungen sein, die punktuelle Unterstützung bei Ausbildung, Studium oder Unternehmensgründung oder jede andere Form, die der Stifter festlegt. Er entscheidet allein, wie die von ihm ausgewählten Begünstigten mit den Erträgen aus der Familienstiftung versorgt werden sollen.

Das hat einen großen Vorteil: Durch die Übertragung des Vermögens in die Familienstiftung sorgt der Stifter dafür, dass das Vermögen vor jeglichem Zugriff geschützt bleibt, niemand kann Vermögen der Familienstiftung veräußern – außer die Stiftung selbst im Rahmen der Satzung – oder herauslösen, sodass dieses nicht in der Erbengeneration zersplittert oder für persönliche Befindlichkeiten aufgebraucht werden kann. Ebenso ist es vor Schadenersatzansprüchen sowie dem Zugriff von Sozialversicherungsträgern, Ex-Ehepartnern etc. geschützt.

Dadurch unterstützt die Familienstiftung strategisch denkende Unternehmer auch dabei, ihren Betrieb über die Generationen hinweg zu sichern. Eigentümerstruktur ist das Stichwort dafür, denn die Familienstiftung wird zum unantastbaren Gesellschafter – und die familiären Nachfolger oder auch ein Fremdmanagement können das Unternehmen operativ ohne oder mit eingeschränkter gesellschaftsrechtlicher Verantwortung führen.

Der operative Umgang mit dem Vermögen im Besitz der Familienstiftung läuft genauso ab wie zuvor, die Familienstiftung verändert die Vermögensverwaltung nicht, weder über die Geschäftsführung eines Unternehmens noch über einen externen oder internen Portfolio-Manager. Im Gegenteil, die Familienstiftung erleichtert die Vermögensverwaltung sogar erheblich. Wie bei der Verwaltung eines Immobilienvermögens werden bei Kapitalvermögen ebenfalls 15 Prozent Körperschaftsteuer als Ertragsbesteuerung fällig. Dieser Satz ist unabhängig von der Höhe der Erträge.

Dividenden und andere Kapitalerträge sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Durch das Beteiligungsprivileg für Kapitalgesellschaftsbeteiligungen ab 10 %, das bei den allermeisten Familienstiftungen mit Beteiligungsträgerfunktion greifen wird, wird die Steuerlast auf Dividendenerträge weitestgehend gen null reduziert. Soweit dieses Privileg gilt, werden die Erträge pauschal in Höhe von fünf Prozent als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben angesehen und unterliegen insofern der Besteuerung bei der Stiftung in Höhe von 15 Prozent. Im Ergebnis bleiben Kapitalerträge bei einer Familienstiftung damit zu 95 Prozent steuerfrei, und für die durchschnittliche Dividendenbesteuerung bedeutet das eine Höhe von 0,75 Prozent.

Thorsten Klinkner ist Rechtsanwalt und Steuerberater in Meerbusch bei Düsseldorf. Die von ihm gegründete UnternehmerKompositionen GmbH ist ausschließlich auf die Begleitung von Stiftern und Stiftungen spezialisiert. Er entwickelt für Unternehmerpersönlichkeiten und vermögende Familien erfolgreich individuelle, zukunftsorientierte Stiftungs-Strategien und schafft branchenübergreifend langfristige Eigentümerstrukturen. Thorsten Klinkner ist auch als Vortragsredner bundesweit aktiv.

www.unternehmerkompositionen.de

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Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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