Das Investment: „Versicherungsberater arbeiten momentan ohne Rechtsgrundlage“

Versicherungsberater arbeiten derzeit ohne Rechtsgrundlage – und neue Erlaubnisse nach Paragraf 34e dürfen gar nicht ausgestellt werden, sagt Rechtsanwalt Oliver Korn von der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft. Wo der Fachanwalt momentan eine folgenreiche Gesetzeslücke sieht.

Versicherungsberater arbeiten derzeit ohne rechtliche Grundlage. Neue Zulassungen dürften eigentlich gar nicht ausgestellt werden. Das sagt der auf Vermittlerrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Oliver Korn. Bei der Umsetzung der IDD-Richtlinie in deutsches Recht sei dem  Gesetzgeber ein Fehler unterlaufen, so Korn: Das IDD-Umsetzungsgesetz, verkündet am 28. Juli, habe den alten Paragraf 34e Gewerbeordnung durch einen neuen ersetzt. Das habe formal schwerwiegende Folgen: Versicherungsberater befinden sich dadurch in einem rechtlichen Vakuum. Denn der alte Paragraf 34e bildete ihre Rechtsgrundlage. Der neue Paragraf 34d, der zukünftig die Basis für Versicherungsberater darstellt, tritt allerdings erst am 23. Februar in Kraft. „Bis dahin hängen Versicherungsberater in der Schwebe“, so Korn.

„Die Erlaubnisse existieren rechtlich nicht mehr“

Mangels Rechtsgrundlage könnten derzeit eigentlich keine neuen Erlaubnisse ausgestellt werden. Und auch bestehende Erlaubnisse seien jetzt streng genommen ungültig. „Sie mögen zwar mal erteilt worden sein, aber im Grunde existieren diese im rechtlichen Sinne nicht mehr. Denn die Norm, aufgrund der sie mal erteilt wurden, gibt es ja nicht mehr“, schlussfolgert Korn.

Bis am 23. Februar die Neufassung von Paragraf 34 GewO in Kraft tritt, bestünden für Versicherungsberater „erhebliche Rechtsunsicherheiten“, so Korn. Diese beträfen unter anderem die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Im schlimmsten Fall hätten Versicherungsberater in der Übergangszeit keinen Versicherungsschutz.

Das sollten Versicherungsberater jetzt tun

Der Rechtsanwalt sieht Handlungsbedarf bei Versicherungsberatern und Gesetzgeber: „Versicherungsberater als Erlaubnisinhaber sollten unbedingt mit ihrem Versicherer klären, ob sie derzeit noch versichert sind“, rät Korn. Der Gesetzgeber dagegen sollte die Lücke möglichst schnell schließen, fordert der Rechtsanwalt. Er solle am besten die alte Ermächtigungsgrundlage für Versicherungsberater, also den alten Paragraf 34e wieder in Kraft setzen.

Von der gesetzlichen Lücke ist allerdings nur eine überschaubare Anzahl von Personen betroffen: Laut Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) waren am 1. Juli in Deutschland 321 Versicherungsberater registriert. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern dürfen Versicherungsberater keine Provision oder Courtage annehmen, sondern arbeiten auf Basis von Honoraren.

Autor: Iris Bülow

Quelle: DAS INVESTMENT.

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