Wirtschaftswoche: Rechtstipp der Woche: Erbschaftsteuer

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Geerbte Immobilien sind nur steuerfrei, wenn Erbe und Verstorbener in dem Haus wohnen und wohnten. Außerdem: Rentenbesteuerung, Urlaubsanspruch und Comdirect-Panne.

Erbschaftsteuer – Strikte Regel für Steuerfreiheit
Erben können Immobilien mitunter frei von Erbschaftsteuer erhalten, wenn diese als Familienheim gewertet werden. Dafür muss sowohl der Verstorbene dort gewohnt haben als auch der Erbe dort weiter wohnen oder einziehen und wenigstens zehn Jahre lang bleiben. Nur zwingende Auszugsgründe, wie Pflegebedürftigkeit, akzeptiert das Finanzamt. Eine Erbin aus Hessen wollte trotz Auszugs von der Steuerfreiheit profitieren. Der Erblasser sei unter dramatischen Umständen in der Immobilie umgekommen. Da sie dies miterlebt habe, sei es zu einer schweren psychischen Krise gekommen. Eine Heilung sei nur bei Auszug möglich.

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