Pressemitteilung Loys AG: Doppel- und Nominalbesteuerung

Loys AG | Frankfurt am Main, 14.06.2021.

Der Bundesfinanzhof hat sich zur Doppelbesteuerung von Renten geäußert und dabei klar gestellt, dass eine Doppelbesteuerung von Einkünften nicht systemkonform ist. Das ist gut so, betrifft aber keineswegs nur Rentenzahlungen.

Für Aktieninvestoren stellt die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen ein fortdauerndes Ärgernis dar. Denn Unternehmensgewinne werden zunächst auf der Unternehmensebene mit Körperschafts- und Gewerbeertragsteuer belastet. Man liegt nicht völlig verkehrt, wenn man von einer durchschnittlichen Belastung in Höhe von 30% ausgeht.

Wenn dann der nach Steuern verbleibende Jahresüberschuss als Dividende an die Eigentümer ausgeschüttet wird, greift der Fiskus erneut kräftig zu. Es fallen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Ohne Kirchensteuer werden nochmals 26,4% fällig, so dass aus 100 EUR Vorsteuergewinn 70 EUR Jahresüberschuss und gleichzeitig Dividende werden. Sodann zahlt der Anleger auf die Dividende in Höhe von 70 EUR nochmals 18,50 EUR Steuern, so dass aus dem Vorsteuergewinn seines Unternehmens von 100 gerade einmal 51,50 EUR netto bei ihm ankommen. Mit anderen Worten: Unternehmensgewinne, die ausgeschüttet werden, werden effektiv mit 48,50% besteuert. Der Staat nimmt den Anlegern fast die Hälfte des ihnen zustehenden Unternehmensgewinns weg.

Ich bin stets aufs Neue erstaunt, wenn ich Forderungen lese, die Kapitalertragsteuer anzuheben. Wissen diese Leute nicht, wie schwach es um die deutsche Aktienkultur bestellt ist? Haben sie gar keine Ahnung davon, warum die Vermögensentwicklung in Deutschland gegenüber vergleichbaren Ländern erbärmlich ausfällt? Die reichen Nachbarländer Deutschlands wie die Schweiz, die Niederlande, Dänemark und Österreich lachen über den Unwillen der deutschen Politik, die Wohlstandsentwicklung seiner Bürger stärker zu priorisieren.

Neben der beschriebenen Doppelbesteuerung ist auch die Nominalbesteuerung von Kursgewinnen ärgerlich. Denn der Anleger zahlt mitunter Kapitalertragsteuern ohne eine reale Wertsteigerung realisiert zu haben. Das Thema ist durch den Ausdruck `kalte Progression´ hinlänglich bekannt. Es wäre aus Fairnessgründen höchste Zeit, hier einen Inflationsausgleich einzuführen, zumal die Geldentwertung nach jahrelanger exzessiver Gelddruckerei durch die staatlichen Notenbanken jetzt in Galopp gerät.

An den Steuerdiskussionen dieser Tage verdrießt mich vor allem die Einseitigkeit der Perspektive. Müsste es nicht das Ziel des Staates sein, die Zwangsabgaben möglichst niedrig zu gestalten, damit die Bürger privat Wohlstand bilden und dadurch Unabhängigkeit vom Staat erreichen können? In der politischen Praxis geht es aber stets nur um die Frage, wie der Staat noch höhere Einnahmen erzielen kann.

Und das Menetekel einer zusätzlichen Steuer, nämlich einer `Finanztransaktionssteuer´ schwebt bereits über den Anlegern. Mit Neid schaut man auf die Schweiz, wo ein freies Volk großen Wohlstand, geringe Abgabenlast und hohe Umweltstandards genießt.

Aus Chicago

Ihr

Dr. Christoph Bruns

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