Private Banking: Testament und Kinder: Was bei großen Erbschaften an Minderjährige zu beachten ist

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 26.09.2014. In den kommenden fünf Jahren werden in Deutschland rund 2,6 Billionen Euro vererbt. In einigen Fällen ist ein Minderjähriger unter den Erben oder gar Alleinerbe. Für diesen Fall sollte vorgesorgt sein. Sorgerechtsverfügung und Testamentsvollstreckung machen es möglich. Ein Gastbeitrag vom Erb- und Stiftungs-Experten Jörg Plesse.

Fragt man 20- bis 45-Jährige nach ihrem Testament, so erhält man häufig folgende Antwort: „Für ein Testament bin ich doch noch viel zu jung.“ Allgemein herrscht die Meinung vor, dass vor allem Ältere ein Testament benötigen. Das ist jedoch falsch. In der Regel ist ein Testament für Jüngere mindestens genauso wichtig. Denn deren Kinder sind häufig noch minderjährig und deswegen besonders schutzbedürftig.

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