Tagesarchiv

Capitalinside: Investmentsteuerreform: So lassen sich 100.000 Euro Freibetrag optimal nutzen

Für Anleger ist der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Dann wird die Reform das Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Eine zentrale Veränderung für Privatanleger ist dabei die Behandlung von Kursgewinnen mit Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden (sogenannte Altanteile).Nur noch bis zum 31.12.2017 gilt für diese Altfonds die Regelung, dass Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben. Bei Verkäufen ab 2018 unterliegen auch die Kursgewinne solcher Altfonds der Besteuerung. Aktuell gilt dafür der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, hinzu kommen 5,5 Prozent …

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Das Investment: „Steuerfreiheit von Fonds-Altbeständen wird ausgehebelt!“

2018 ändern sich die Regeln für Fonds-Altbestände: Die bisher garantierte Steuerfreiheit geht verloren. Für langfristig orientierte Fondsanleger birgt die Reform eine Steuerfalle, die unter Umständen sehr teuer werden kann.Unabhängig vom Kaufdatum gelten alle Fondsanteile per 31. Dezember 2017 als „fiktiv veräußert“ und am 1. Januar 2018 als „fiktiv wieder angeschafft“. Mit diesem bürokratischen Akt wird die zuvor garantierte Steuerfreiheit von Altbeständen ab 2018 ausgehebelt.

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Das Investment: Alle Steuern abschaffen – bis auf eine!

„Unser Steuersystem ist ein bürokratisches Monster, übermäßig und unnötig kompliziert, ineffizient und intransparent“, meinen Finanzberater und Bestseller-Autoren Matthias Weik und Marc Friedrich und machen einen Vorschlag, wie man dieses System einfacher und gerechter gestalten kann.Der Artikel ist ein Auszug aus dem jüngsten Buch von Matthias Weit und Marc Friedrich “Sonst knallt’s” und wurde uns freundlicherweise von beiden Autoren zur Verfügung gestellt.Die Grundidee unseres Steuersystems ist ein Relikt aus dem Mittelalter: die Ertragsbesteuerung. Der größte Teil aller Steuern, die wir zahlen, …

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Focus Online: Noch weniger Rente als auf dem Papier! Diese Abzüge werden gerne vergessen

Die in Aussicht gestellte gesetzliche Rente genügt Ihnen und außerdem haben Sie privat vorgesorgt? Achtung! Von den berechneten Rentenansprüchen kommt nur ein Teil auch bei Ihnen an. Krankenkasse und Finanzamt halten bei Rentnern vorher die Hand auf. Mit diesen Abzügen müssen Sie rechnen 1. Gesetzliche Rente Steuern Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse werden bis zum Jahr 2040 schrittweise komplett steuerpflichtig. Diese „nachgelagerte Besteuerung“ startete 2005 mit einem steuerpflichtigen Rentenanteil von 50 Prozent. Wer dieses Jahr in Rente geht, muss bereits …

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