Verschmelzung eines Universal Fonds

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Universal hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 14. November 2015 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
G&P Universal Aktienfonds A DE0009767301 G&P – Struktur A LU0254322158

Fondsanteilen des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 04. November 2015 gekauft und 2015 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung, welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Verschmelzungsinformationen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung des nachfolgenden Fonds bzw. des nachfolgenden Teilfonds
G & P UNIVERSAL AKTIENFONDS
Anteilklasse A: WKN 976730; ISIN DE0009767301
(„Fonds“)
G&P – Struktur
Anteilklasse R-T: WKN A0J3PV ; ISIN LU0254322158
(„Teilfonds“)
Die Anleger des oben genannten Fonds bzw. Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass die Verwaltungsgesellschaft des G & P UNIVERSAL AKTIENFONDS sowie die Verwaltungsgesellschaft des G&P Invest im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen haben, den Fonds G & P UNIVERSAL AKTIENFONDS („übertragender Fonds“) mit dem Teilfonds G&P – Struktur („übernehmender Teilfonds“) rechtlich mit Wirkung zum 14. November 2015 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (13. November 2015 Übertragungsstichtag) zu verschmelzen. Da der 14. November 2015 kein Bankarbeitstag ist,,
findet der operationale Übertrag zum 16. November 2015 statt.
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltet den übertragenden Fonds G & P UNIVERSAL AKTIENFONDS.
Die IPConcept (Luxemburg) S.A. verwaltet den übernehmenden Teilfonds G&P – Struktur, ein Teilfonds des Umbrella- Konstrukts G&P Invest. Sowohl bei dem übertragenden Fonds als auch bei dem übernehmenden Teilfonds handelt es sich um sogenannte OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG. Der übertragende Fonds ist ein OGAW-Sondervermögen im Sinne des (deutschen) Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der übernehmende Teilfonds ist ein Teilfonds eines rechtlich unselbständigen Sondervermögens nach Luxemburger Recht (fonds commun de placement) im Sinne von Artikel 181 des (Luxemburger) Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds werden in den übernehmenden Teilfonds eingebracht (Verschmelzung durch Aufnahme).
Für den übernehmenden Teilfonds nehmen die Parteien IPConcept (Luxemburg) S.A. mit Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen die Funktion der Verwaltungsgesellschaft und die DZ PRIVATBANK S.A. mit Sitz an selbiger Adresse die Aufgaben der Verwahrstelle, Zentralverwaltung und Register- und Transferstelle wahr.
Fondsmanager und Vertriebsstelle des übernehmenden Teilfonds ist die Gebser & Partner AG mit Sitz in Mörfelder Landstrasse 117, D-60598 Frankfurt am Main. Die Gebser & Partner AG fungiert zurzeit auch als Anlageberatungsgesellschaft und Vertriebsstelle des übertragenden Fonds.
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
R.C.S. B-82183
Verwaltungsgesellschaft des G&P Invest
Universal-Investment-Gesellschaft mbH
Theodor-Heuss-Allee 70
D-60486 Frankfurt am Main
HRB 9937
Verwaltungsgesellschaft des
G & P UNIVERSAL AKTIENFONDS
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Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Hintergrund der Verschmelzung ist das geringe Volumen in dem übertragenden Fonds. Durch die Verschmelzung wird eine Erhöhung des Anlagevolumens erzielt, wodurch eine kosteneffizientere Verwaltung erreicht und somit die Wettbewerbsfähigkeit des übernehmenden Teilfonds gesteigert wird. Zudem ermöglicht ein höheres Fondsvolumen grundsätzlich eine breitere Diversifikation.
Die Verwaltungsgesellschaften erachten die Verschmelzung dieser beiden Fonds auch als im Interesse der Anleger, da der übertragende Fonds von der strategischen Ausrichtung dem übernehmenden Teilfonds entspricht.

Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger Anleger des übertragenden Fonds werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Teilfonds, sofern sie nicht von ihrem Umtausch- oder Rückgaberecht Gebrauch machen (vgl. unten: Rechte der Anleger). Ihre Anteile an dem übertragenden Fonds werden in Anteile an dem übernehmenden Teilfonds umgetauscht.
Von da an sind auch für die Anleger des übertragenden Fonds die Anlagebedingungen des übernehmenden Teilfonds maßgeblich.
Beide Verwaltungsgesellschaften gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung keine wesentlichen Auswirkungen auf das Portfolio des übernehmenden Teilfonds hat. Eine Neuordnung der Portfolien vor dem Übertragungsstichtag sowie eine Neuausrichtung des Portfolios des übernehmenden Teilfonds nach dem Übertragungsstichtag sind nicht vorgesehen, sofern die zu diesen Zeitpunkten maßgebliche Marktsituation nichts anderes erfordert.
Derzeit verhalten sich beide Fonds hinsichtlich ihrer Risikostruktur und Ertragsstruktur ähnlich. Das Risikoprofil beider Fonds ist derzeit in Risikoklasse 5 (5 von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IVRichtlinie eingestuft. Die Risikoeinstufung beider Fonds kann sich im Zeitablauf gemäß der o.g. Leitlinie ändern.
Anleger des übertragenden Fonds sollten berücksichtigen, dass das Rendite- und Risikoprofil des übertragenden Fonds zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden Teilfonds entspricht. Die mit der Anlage im übertragenden Fonds verbundenen marktbedingten Kursschwankungen werden hinsichtlich der Schwankungsbreite aller Voraussicht nach vergleichbar sein, was ähnliche Gewinnchancen und Verlustrisiken im übernehmenden Teilfonds zur Folge haben dürfte.
Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres abgezogen werden („Laufende Kosten“) lagen im letzten Geschäftsjahr beim übertragenden Fonds bei 2,12 % p.a. Die laufenden Kosten des übernehmenden Teilfonds lagen im letzten Geschäftsjahr hingegen bei 3,91 % p.a.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen spezifischen Besonderheiten des übernehmenden Teilfonds und des übertragenden Fonds stellen sich wie folgt dar:

Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbunden Gesamtrisikos des übernehmenden Teilfonds wird der relative VaR-Ansatz verwendet. Das dazugehörige Referenzportfolio setzt sich aus 75% EURO STOXX 50 Return Index und 25% JPM Unhedged ECU GBI Global EUR zusammen. Der erwartete Grad der Hebelwirkung, berechnet nach der Nominalwertmethode (Summe der Nominalwerte aller relevanten Derivate), wurde auf 0% – 30% des (Teil)- Fondsvolumens geschätzt. Ab dem 14. November 2015 wird zur Überwachung und Messung des mit den Anlageposi5 tionen des übernehmenden Teilfonds verbundenen Gesamtrisikos der absolute VaR-Ansatz verwendet. Der erwartete Grad der Hebelwirkung, berechnet nach der Nominalwertmethode (Summe der Nominalwerte aller relevanten Derivate), wird auf 0%-30% des Teilfondsvolumens geschätzt Die in nachstehender Tabelle aufgeführten effektiven teilfondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelung des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:

Eine möglichst faire Behandlung der Anteilinhaber, die vor Verschmelzung Anteile am übertragenden Fonds hatten, wird dadurch erzielt, dass eine ggf. angefallene erfolgsabhängige Vergütung des übernehmenden Teilfonds bereits vor Berechnung des Umtauschverhältnisses im Anteilpreis des übernehmenden Teilfonds berücksichtigt ist. Eine ungerechtfertigte Anteilpreisbelastung durch eine erfolgsabhängige Vergütung wird hierdurch verhindert.
Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.
Steuerliche Behandlung der Verschmelzung auf Ebene der Anleger Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
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Die Erträge des übertragenden Fonds und die Erträge des übernehmenden Teilfonds werden grundsätzlich thesauriert.
Der vorliegende Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung wird steuerlich als ein Tausch von Fondsanteilen behandelt, der einer Veräußerung gleich steht. Dabei werden sowohl die auf Fondsebene als auch die auf Anlegerebene gebildeten stillen Reserven steuerlich realisiert, d.h. die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Ergebnis wie ein Verkauf des übertragenden Fonds und dem nachfolgend ein Kauf des übernehmenden Teilfonds zu behandeln. Die Verschmelzung ist für Anleger der übertragenden Fonds nicht steuerneutral.
Für die Anleger, die bereits Anteile an dem übernehmenden Teilfonds vor der Verschmelzung gehalten haben, ergeben sich keine steuerlichen Konsequenzen aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung.
Jahres- und Halbjahresberichte
Das Geschäftsjahr des übertragenden Fonds wird vorzeitig zum Übertragungsstichtag beendet (Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 13. November 2015); das Geschäftsjahr des übernehmenden Teilfonds endet am 31. Dezember eines Jahres. Die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte des G & P UNIVERSAL AKTIENFONDS stehen Ihnen im Internet unter http://www.universal-investment.de zur Verfügung.
Per 13. November 2015 werden die Nettoinventarwerte des übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds berechnet, das Umtauschverhältnis wird festgelegt und der gesamte Verschmelzungsvorgang geprüft. Über die Verschmelzung wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers des übernehmenden Teilfonds PricewaterhouseCoopers, Société coopérative erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Rechte der Anleger
Anleger, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 9. November 2015 um 16:00 Uhr kostenlos an den übertragenden Fonds bzw. bis zum 9. November 2015 um 14:00 Uhr kostenlos an den übernehmenden Teilfonds zurückgeben.
Innerhalb dieses Zeitraumes können Anleger des übernehmenden Teilfonds auch ihre Anteile kostenlos in eine andere Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds „G&P – Struktur Anteilklasse I-T (ISIN: LU0254323040)“ umtauschen.
Anleger der übertragenden Fonds haben innerhalb dieses Zeitraums die Möglichkeit kostenlos ihre Fondsanteile in Anteile des Fonds „HP&P Euro Select UI Fonds (ISIN: DE0009790766)“ zu tauschen.
Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 9. November 2015 16.00 Uhr bis zum 13. November 2015 für den übertragenden Fonds nicht möglich.
Die Anleger des übertragenden Fonds werden für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen der Anteilklasse R-T des Teilfonds G&P – Struktur („übernehmender Teilfonds“) erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übernehmenden Teilfonds und des übertragenden Fonds ergibt.
Dieses Umtauschverhältnis wird zum 13. November 2015 wie oben beschrieben berechnet und die so ermittelte Umtauschquote im Bundesanzeiger und auf der jeweiligen Internetseite der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com) bzw. der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt (www.universalinvestment.
de) bekannt gegeben.
Für die Anleger des übertragenden Fonds ist der mit der Übertragung des Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden weder dem übernehmenden Teilfonds noch dem übertragendem Fonds in Rechnung gestellt. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter.
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Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Anlagebedingungen desübertragenden Fonds sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, der Verwahrstelle und der Vertriebsgesellschaft erhältlich.
Ab dem 14. November 2015 (operational ab dem 16. November 2015) werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Anleger, auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com) veröffentlicht. Darüber hinaus werden in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch im Mémorial und „Tageblatt“ sowie, falls erforderlich in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert.
Das ab dem 14. November 2015 gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Verwahrstelle sowie der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuell gültigen wesentlichen Anlegerinformationen der Anteilklasse R-T des übernehmenden Teilfonds G&P Struktur sind diesen Verschmelzungsinformationen als Anlage beigefügt und können kostenlos auf der Internetseite der IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com) abgerufen werden.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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