Verschmelzung von Fonds der Allianz Global Investors

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AGI hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 11. September 2015 fusionieren.
Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Best-in-One World P DE0009787002 Allianz Interglobal AT (EUR) DE0009797688

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB bereits eingestellt.
Anteile des „abgebenden Fonds“ können bis zum 28. August 2015 über die FFB zurückzugeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Best-in-One World
Fondsverschmelzung auf den Allianz Interglobal
Sehr geehrte Anteilinhaberin,
Sehr geehrter Anteilinhaber,
Sie halten Anteile an dem Investmentfonds Best-in-One World („Best-in-One World“) in Ihrem Wertpapierdepot.
Die Verwaltungsgesellschaft des Best-in-One World, Allianz Global Investors GmbH, hat beschlossen, den Best-in-One World am 11.09.2015 (dem „Verschmelzungsstichtag“) auf den Investmentfonds Allianz Interglobal („Allianz Interglobal“) zu verschmelzen, der ebenfalls durch Allianz Global Investors GmbH verwaltet wird.
Die Anteilklasse des Best-in-One World wird nach folgendem Schema auf die folgende Anteilklasse des Allianz Interglobal verschmolzen:

Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung der Fondsverschmelzung erfolgte am 31.07.2015 im Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Website: www.allianzglobalinvestors.de.
Warum erfolgt die Fondsverschmelzung?
Das Ziel dieser Konsolidierung besteht darin, das Produktangebot innerhalb der gleichen Produktstrategie zu straffen. Die Fonds Best-in-One World und Allianz Interglobal partizipieren an der Entwicklung von Aktien globaler Märkte. Durch die Verschmelzung der Vermögenswerte des Best-in-One World als untergehender Fonds mit denen des aufnehmenden Fonds Allianz Interglobal möchte man ein größeres Fondsvolumen generieren und die Anlagestrategie im aufnehmenden Fonds, dem Allianz Interglobal konzentrieren. Folglich kann die Strategie mit einem größeren Anlagevolumen umgesetzt werden. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen und dient damit dem Interesse der Anteilinhaber.
Der zu verschmelzende Fonds Best-in-One World ist in Bezug auf sein Chance-Risiko-Profil und sein Anlageziel sehr ähnlich im Vergleich zum Allianz Interglobal.

Gesetzliche Verkaufsunterlagen
Diesem Schreiben ist das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ des Allianz Interglobal beigefügt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zu den Anlagemöglichkeiten und dem Risikoprofil des Fonds. Daher sollten Sie den Inhalt der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ aufmerksam lesen. Der Jahresbericht des Allianz Interglobal ist vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres des Allianz Interglobal verfügbar. Der Halbjahresbericht steht zwei Monate nach Ablauf des Geschäftshalbjahres des Allianz Interglobal zur Verfügung.
Die genannten Unterlagen sowie die Verkaufsprospekte der jeweiligen Fonds erhalten Sie bei Ihrem Berater oder können von Ihnen am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet, in dem die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw. kostenlos angefragt werden. Außerdem stehen diese Unterlagen im Internet unter www.allianzglobalinvestors.de bzw. www.allianzgi-regulatory.eu für Sie bereit.
Die Fondsverschmelzung wird von einem Abschlussprüfer geprüft. Den genehmigten Verschmelzungsbericht stellen wir Ihnen gerne auf Rückfrage kostenfrei zur Verfügung. Er ist rund vier Monate nach dem Verschmelzungsstichtag verfügbar.
Änderungen im Portfolio des Fonds Best-in-One World im Zuge der Fondsverschmelzung
Im Hinblick auf die Fondsverschmelzung wird das Portfolio des Best-in-One World ab dem 21.08.2015 angepasst. Alle notwendigen Umschichtungen erfolgen im Rahmen der Bestimmungen des derzeit gültigen Verkaufsprospekts des Best-in-One World.
Kauf weiterer Anteile am Best-in-One World
Die Ausgabe neuer Anteile am Best-in-One World wird am 31.07.2015 eingestellt. Somit werden letztmalig Kaufaufträge, die am 30.07.2015 bis 14.00 Uhr (MESZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 03.08.2015 ausgeführt.
Verkauf von Anteilen am Best-in-One World
Die Rückgabe von Anteilen am Best-in-One World ist bis zum 03.09.2015 bis 14.00 Uhr (MESZ) – wie gewohnt kostenfrei – möglich. Verkaufsaufträge werden letztmalig mit dem Preis vom 07.09.2015 abgerechnet.
Ab dem 04.09.2015 wird die Anteilrücknahme eingestellt.

Ablauf der Fondsverschmelzung
Nach dem Verschmelzungsstichtag am 11.09.2015 werden Ihrem Wertpapierdepot automatisch und kostenfrei, d.h. ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags, Anteile am Allianz Interglobal im Gegenwert Ihrer bisherigen Anlage im Best-in-One World gutgeschrieben.
Hierzu wird der Wert Ihres Anteilbestands am Best-in-One World durch den Anteilpreis des Allianz Interglobal geteilt. Das Ergebnis ist Ihr neuer Anteilbestand am Allianz Interglobal, der anschließend Ihrem Wertpapierdepot gutgeschrieben wird. Berechnungsgrundlage ist der am Verschmelzungstag ermittelte jeweilige Anteilpreis der beiden Fonds.
Am Verschmelzungsstichtag wird der Best-in-One World etwaige Erträge des laufenden Geschäftsjahres thesaurieren.
Ihnen entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung.
Steuerneutrale Fondsverschmelzung
Der Erwerb von Anteilen des Allianz Interglobal im Zuge der Fondsverschmelzung des Best-In-One World gilt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich nicht als Neuerwerb. Dies bedeutet, dass bei einem späteren Verkauf der Anteile am Allianz Interglobal der Preis und Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs der Anteile am Best-In-One World für die Ermittlung einer etwaigen Steuerpflicht von Erträgen maßgebend sind. Wenn Sie weitere steuerrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Fondsverschmelzung für Sie persönlich haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Allianz Global Investors GmbH

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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