Verschmelzung von SEB Fonds

ffb_300_200.jpg Die SEB hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 17. Mai 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen  erhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
SEB Strategy Aggressive I 603383 SEB Global Chance/Risk Fund D A1T721
Global Value Fund SEK C A0J4TJ SEB Global Chance/Risk Fund C 756512

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der „abgebenden Fonds“ über die FFB ist noch bis zum 29. April 2013 möglich.
Bei den Fondszusammenlegungen werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der
ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzungen unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden der aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preisund Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

An die
Anlegerinnen und Anleger der
SEB Strategy Aggressive Fund-SEB Strategy Aggressive
LU0447020297 C (EUR)
LU0123871567 D (EUR)
LU0397469726 C (SEK)
SEB Fund 1 – SEB Global Chance / Risk Fund
LU0122113094 C (EUR)
LU0845774990 D (EUR)
LU0845792208 D (SEK)
Datum
4. April 2013
Referenz
Client Services Team
Telefon: +352 2623-2595
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S.A. hat die folgenden Entscheidungen
getroffen:
I. Zusammenlegung
Zur Fortführung der wirtschaftlichen Rationalisierung und zur Umsetzung von Synergieeffekten
mit dem Ziel der Kostensenkung für Anleger hat der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der
Verwaltungsgesellschaft, die im Namen und im Auftrag des SEB Strategy Aggressive Fund –
SEB Strategy Aggressive und des SEB Fund 1 – SEB Global Value Fund (die
„aufgenommenen Teilfonds“) sowie des SEB Fund 1 – SEB Global Chance / Risk Fund (der
„aufnehmende Teilfonds“) handelt, beschlossen, die aufgenommenen Teilfonds
zusammenzulegen, indem ihre jeweiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den
aufnehmenden Teilfonds wie folgt übertragen werden:
nachstehend als die „aufgenommenen
Teilfonds“ bezeichnet
nachstehend als der „aufnehmende
Teilfonds“ bezeichnet
SEB Strategy Aggressive Fund – SEB
Strategy Aggressive
auf SEB Fund 1 – SEB Global Chance / Risk
Fund
Klasse C (EUR) ISIN LU0447020297 auf Klasse C (EUR) ISIN LU0122113094
(bereits bestehend)
Klasse C (SEK) ISIN LU0397469726 auf Klasse C (EUR) ISIN LU0122113094
(bereits bestehend)
Klasse D (EUR) ISIN LU0123871567 auf Klasse D (EUR) ISIN LU0845774990
(Auflegung am Zusammenlegungsstichtag)
nachstehend als die „aufgenommenen nachstehend als der „aufnehmende
Teilfonds“ bezeichnet Teilfonds“ bezeichnet
SEB Fund 1 – SEB Global Value Fund
Klasse C (SEK) ISIN LU0256626523 auf Klasse C (EUR) ISIN LU0122113094
(bereits bestehend)
Klasse D (SEK) ISIN LU0308027134 auf Klasse D (SEK) ISIN LU0845792208
(Auflegung am Zusammenlegungsstichtag)
Diese Zusammenlegung erfolgt nach Artikel 1, (20) a) sowie nach Kapitel 8 des Gesetzes vom
17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010”).
Die aufgenommenen Teilfonds und der aufnehmende Teilfonds werden zusammen als die
„Teilfonds“ bezeichnet.
Nach dem Tag des Inkrafttretens der Zusammenlegung erlöschen die aufgenommenen
Teilfonds nach abgeschlossener Zusammenlegung.
Hinsichtlich des SEB Strategy Aggressive Fund führt dies zu einer Auflösung des Fonds nach
der Aufnahme des SEB Strategy Aggressive, des einzigen bestehenden Teilfonds, durch den
aufnehmenden Teilfonds.
Wir empfehlen Anteilinhabern der Teilfonds nachdrücklich, die vorliegende Mitteilung
aufmerksam zu lesen, um sich der Auswirkungen der Zusammenlegung bewusst zu werden.
1. ALLGEMEINE HINWEISE
Der SEB Strategy Aggressive Fund und der SEB Fund 1 sind offene Investmentfonds („Fonds
communs de placement”), die gemäß Teil I des Gesetzes von 2010 als Miteigentum ohne
eigene Rechtspersönlichkeit von übertragbaren Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten
aufgelegt wurden.
Sie wurden mit einer Umbrella-Struktur aufgelegt, die derzeit aus einem (1) Teilfonds für SEB
Strategy Aggressive Fund und elf (11) Teilfonds für SEB Fund 1 besteht.
2. ÜBERBLICK ÜBER DIE BEABSICHTIGTE ZUSAMMENLEGUNG
(i) Die Zusammenlegung der aufgenommenen Teilfonds mit dem aufnehmenden Teilfonds
tritt am 17. Mai 2013 (der „Zusammenlegungsstichtag“) in Kraft.
(ii) Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Interessen der Anteilinhaber mit der
Zusammenlegung des Teilfonds am besten gewahrt werden.
(iii) Die Zusammenlegung wurde von der Commission de Surveillance du Secteur Financier
gebilligt.
(iv) Anträge auf Rücknahme, Zeichnung und/oder den Umtausch von Anteilen der
aufgenommenen Teilfonds werden angenommen, wenn sie bis 3. Mai 2013, 15.30 Uhr
(Ortszeit Luxemburg) bei der Register- und Transferstelle eingehen (der Handel mit
dem aufnehmenden Teilfonds wird wie gewohnt fortgeführt).
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(v) Hinsichtlich der Zusammenlegung wird das Portfolio des SEB Fund 1 – SEB Global
Value Fund veräußert. Folglich wird das Portfolio des SEB Fund 1 – SEB Global Value
Fund am Zusammenlegungsstichtag vollständig in Barmitteln gehalten. Das Portfolio
des SEB Strategy Aggressive Fund setzt sich am Stichtag der Zusammenlegung zu
90% aus Anlagen in Aktien und zu 10% aus Barmitteln zusammen. Daher erfolgt vor
dem Zusammenlegungsstichtag eine Neugewichtung des Portfolios.
(vi) Die verfahrensrelevanten Aspekte der Zusammenlegung werden im Einzelnen in
Abschnitt 5 dieser Bekanntmachung dargestellt. Eine Übersicht Ihrer Möglichkeiten in
Bezug auf die Zusammenlegung wird in Abschnitt 5.2 dieser Mitteilung dargestellt; dazu
gehört insbesondere Ihr Recht auf eine kostenfreie Rücknahme Ihrer Anteile vor dem
Zusammenlegungsstichtag.
3. ZUSAMMENLEGUNGSZEITPLAN UND -STICHTAG
Die Zusammenlegung erfolgt gemäß folgendem Zeitplan:
(i) Versand der Unterlagen an Anteilinhaber der Teilfonds 4. April 2013
(ii) Letzte Anträge auf Rücknahme, Zeichnung und/oder den
Umtausch von Anteilen der aufgenommenen Teilfonds
3. Mai 2013
(iii) Letzter Handelstag 3. Mai 2013
(iv) Berechnung des Umtauschverhältnisses 17. Mai 2013
(v) Zusammenlegungsstichtag 17. Mai 2013
4.WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE BEABSICHTIGTE ZUSAMMENLEGUNG
4.1. Vergleich zwischen den beiden Teilfonds
Der Vergleich zwischen den aufgenommenen Teilfonds und dem aufnehmenden Teilfonds wird
in Anhang 1 wiedergegeben
4.2. Bestimmungen in Bezug auf die Übertragung von Vermögenswerten
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der aufgenommenen sowie des aufnehmenden
Teilfonds werden in Übereinstimmung mit den aktuellsten Fassungen der jeweiligen Prospekte
von SEB Strategy Aggressive und SEB Fund 1 am Tag der Berechnung des
Umtauschverhältnisses bewertet.
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der aufgenommenen Teilfonds werden am
Zusammenlegungsstichtag auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen.
An diesem Stichtag erlöschen die aufgenommenen Teilfonds.
Im Gegenzug erhalten die Anteilhaber der aufgenommenen Teilfonds für Ihre Anteile an den
aufgenommenen Teilfonds am Zusammenlegungsstichtag eine Anzahl von Anteilen der in den
entsprechenden Klassen des aufnehmenden Teilfonds neu ausgegebenen Anteile multipliziert
mit dem jeweiligen Umtauschverhältnis. Die Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds
werden an den jeweiligen Ergebnissen des aufnehmenden Teilfonds beteiligt.
3(13)
Beachten Sie bitte, dass die Anteile der Klasse C (SEK) der aufgenommenen Teilfonds von der
Klasse C (EUR) des aufnehmenden Teilfonds aufgenommen werden. Anteilinhaber der
aufgenommenen Teilfonds der Klasse C (SEK) werden daher am Zusammenlegungsstichtag
Anteile der Klasse C (EUR) des aufnehmenden Teilfonds auf der Grundlage der am
Bewertungstag anwendbaren Wechselkurse erhalten.
Das Umtauschverhältnis darf erst zehn (10) Geschäftstage nach Ablauf des in nachstehendem
Abschnitt 5.2 genannten Zeitraums von dreißig (30) Tagen berechnet werden.
Führt das angewandte Umtauschverhältnis nicht zu einer Ausgabe ganzer Anteile, erhalten die
Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds Anteilsbruchteile von bis zur dritten
Nachkommastelle für die jeweiligen Klassen des aufnehmenden Teilfonds
4.3. Kosten der Zusammenlegung
Die mit der Zusammenlegung einhergehenden Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten
werden von der Verwaltungsgesellschaft übernommen; ausgenommen hiervon sind die aus der
Neugewichtung des Portfolios des SEB Strategy Aggressive Fund entstehenden
Transaktionskosten, die vom aufgenommenen Teilfonds SEB Strategy Aggressive Fund – SEB
Strategy Aggressive übernommen werden.
5. RECHTE DER ANTEILINHABER HINSICHTLICH DER BEABSICHTIGTEN ZUSAMMENLEGUNG
5.1. Erwartete Auswirkungen der beabsichtigten Zusammenlegung auf die Anteilinhaber des
aufnehmenden Teilfonds
Für die Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds hat die Zusammenlegung zur Folge, dass
sie ab dem Tag der Zusammenlegung Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds werden.
Die Zusammenlegung ist für sämtliche Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds verbindlich,
die von ihrem Recht auf kostenfreie Rücknahme ihrer Anteile gemäß den in den Abschnitten 2.
und 5.2. gesetzten Fristen keinen Gebrauch gemacht haben.
5.2. Recht auf kostenfreie Rücknahme
Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden
sind, können eine kostenfreie Rücknahme ihrer Anteile (ausgenommen von im Zusammenhang
mit den aufgenommenen Teilfonds bei der Durchführung von Rücknahmen oder
Umwandlungen entstandenen Veräußerungskosten) während eines Zeitraums von dreißig (30)
Tagen ab dem Versanddatum der vorliegenden Mitteilung an die Anteilinhaber, d.h. zwischen
dem 4. April 2013 und dem 3. Mai 2013, beantragen.
Wir machen die Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds darauf aufmerksam, dass die
Zusammenlegung in den Bestimmungen über die Zusammenlegung, die von der im Auftrag der
Teilfonds tätigen Verwaltungsgesellschaft festgelegt wurden, näher erläutert wird (siehe hierzu
Abschnitt 5.4).
Nach Artikel 75 (2) des Gesetzes von 2010 wird der Zusammenlegungsstichtag im Mémorial C,
Recueil des Sociétés et Associations veröffentlicht.
4(13)
5.3. Bericht über die Zusammenlegung
Der Bericht über die Zusammenlegung, der von PricewaterhouseCoopers, Société coopérative,
dem zugelassenen Wirtschaftsprüfer der aufgenommenen Teilfonds im Hinblick auf die
Zusammenlegung erstellt wird, enthält eine Bewertung folgender Punkte:
(i) Kriterien, die zur Bewertung der Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten zur
Berechnung des Umtauschverhältnisses angewandt werden;
(ii) Verfahren zur Berechnung des Umtauschverhältnisses und
(iii) das endgültige Umtauschverhältnis.
Gemäß Artikel 71 (3) des Gesetzes von 2010 wird den Anteilinhabern der Teilfonds und der
Commission de Surveillance du Secteur Financier auf Anfrage ein Bericht über die
Zusammenlegung kostenfrei am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung
gestellt.
5.4. Verfügbare Dokumente
Ein Exemplar der:
(i) Bestimmungen der Zusammenlegung;
(ii) Erklärung der Depotbank der Teilfonds, in der bestätigt wird, dass sie gemäß Artikel 70
des Gesetzes von 2010 die Übereinstimmung der in Artikel 69 Absatz 1, Punkte a), f)
und g) dargelegten Verfahren mit den Anforderungen des Gesetzes von 2010 und dem
Verwaltungsreglement der Teilfonds überprüft hat;
(iii) der letzten Fassung des Prospekts des aufnehmenden Teilfonds vom Juni 2012 sowie
der neuesten Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen sind für Anteilinhaber der
aufgenommenen Teilfonds auf Anfrage kostenfrei erhältlich; ihnen wird empfohlen,
diese wesentlichen Anlegerinformationen auf der Website der Verwaltungsgesellschaft
unter www.sebgroup.lu einzusehen.
5.5. Besteuerung
Die Zusammenlegung der aufgenommenen Teilfonds mit dem aufnehmenden Teilfonds kann
für die Anteilinhaber steuerliche Folgen haben. Anteilinhaber sollten sich von ihren
professionellen Beratern über die Auswirkungen dieser Zusammenlegung auf ihre individuelle
steuerliche Lage informieren lassen.
6. BEWERTUNG DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Teilfonds werden in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen in der aktuellsten Fassung der jeweiligen Prospekte der Teilfonds zum Stichtag
der Berechnung des Umtauschverhältnisses bewertet.
Die aufgenommenen Teilfonds beauftragen den zugelassenen Wirtschaftsprüfer mit der
Validierung der Kriterien, die zur Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum
Datum der Berechnung des Umtauschverhältnisses angewendet wurden. Der zugelassene
Wirtschaftsprüfer ist PricewaterhouseCoopers, Société coopérative.
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Für die Anteilinhaber der Teilfonds sowie die Commission de Surveillance du Secteur Financier
ist/sind ein Exemplar/e des Berichts bzw. der Berichte des zugelassenen Wirtschaftsprüfers auf
Anfrage kostenfrei am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
7. VERFAHREN ZUR BERECHNUNG DES UMTAUSCHVERHÄLTNISSES
Das Umtauschverhältnis zwischen Anteilen der aufgenommenen Teilfonds und Anteilen des
aufnehmenden Teilfonds wird am 17. Mai 2013 auf der Grundlage der Nettoinventarwerte der
aufgenommenen bzw. des aufnehmenden Teilfonds berechnet.
Die aufgenommenen Teilfonds beauftragen den zugelassenen Wirtschaftsprüfer mit der
Validierung des Verfahrens zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie des
tatsächlichen Umtauschverhältnisses, das am Tag der Berechnung dieses Verhältnisses
bestimmt wird.
8. ÜBERTRAGUNG DER VERMÖGENSWERTE UND UMTAUSCH DER ANTEILE
Die Zusammenlegung wird so durchgeführt, dass die aufgenommenen Teilfonds ihre gesamten
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen.
Die aufgelaufenen Erträge der aufgenommenen Teilfonds werden auf die entsprechende
Anteilklasse des aufnehmenden Teilfonds übertragen und als aufgelaufene Erträge in der
entsprechenden Anteilklasse des aufnehmenden Teilfonds verbucht. Beim aufnehmenden
Teilfonds vor der Zusammenlegung aufgelaufene Erträge bleiben davon unberührt.
Die Zusammenlegung hat für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds keine absehbaren
Auswirkungen.
Die Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds erhalten neu ausgegebene Anteile der
jeweiligen Klasse des aufnehmenden Teilfonds.
Beachten Sie bitte, dass die Anteile der Klasse C (SEK) der aufgenommenen Teilfonds von der
bestehenden Anteilklasse C (EUR) des aufnehmenden Teilfonds aufgenommen werden.
Anteilinhaber der Klasse C (SEK) der aufgenommenen Teilfonds erhalten daher am Stichtag
der Zusammenlegung eine Anzahl von in der Klasse C (EUR) des aufnehmenden Teilfonds
gehaltenen Anteilen entsprechend der Anzahl der in der Klasse C (SEK) der aufnehmenden
Teilfonds gehaltenen Anteile multipliziert mit dem jeweiligen Umtauschverhältnis.
Das Portfolio des SEB Strategy Aggressive Fund – SEB Strategy Aggressive wird vor dem
Zusammenlegungsstichtag neu gewichtet. Vor oder nach der Zusammenlegung erfolgt keine
Neugewichtung des Portfolios des SEB Fund 1 – SEB Global Value Fund.
Anteilinhaber der Teilfonds haben das Recht, innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen
die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile kostenfrei (ausgenommen von im
Zusammenhang mit den aufgenommenen Teilfonds bei der Durchführung von Rücknahmen
oder Umwandlungen entstandenen Veräußerungskosten) zu beantragen. Dieses Recht tritt zum
Versanddatum der vorliegenden Mitteilung an die Anteilinhaber in Kraft, d.h. zwischen dem 4.
April 2013 und dem 3. Mai 2013.
Das Umtauschverhältnis wird erst zehn (10) Geschäftstage nach Ablauf des oben genannten
Zeitraums von dreißig (30) Tagen berechnet.
9.WICHTIGE ZUSATZINFORMATIONEN
Die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Zusammenlegung verbundenen Rechts-,
Beratungs- und Verwaltungskosten werden von der Verwaltungsgesellschaft übernommen;
ausgenommen hiervon sind die aus der Neugewichtung des Portfolios des SEB Strategy
6(13)
Aggressive Fund entstehenden Transaktionskosten, die vom aufgenommenen Teilfonds SEB
Strategy Aggressive Fund – SEB Strategy Aggressive übernommen werden.
Der Vergleich zwischen den aufgenommenen Teilfonds und dem aufnehmenden Teilfonds wird
in Anhang 1 wiedergegeben.
Die wesentlichen Anlegerinformationen für die neu ausgegebenen Anteilklassen des
aufnehmenden Teilfonds und weitere Informationen über die Zusammenlegung sind am
eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich oder auf der Website der
Verwaltungsgesellschaft unter www.sebgroup.lu abrufbar.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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