Verschmelzung von Universal Fonds

ffb_300_200.jpgWir informieren Sie darüber, dass folgende Fonds zum 16. Juli 2014 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
H&A Aktien Euroland-UI DE0008491341 CHOM CAPITAL Active Return Europe UI R DE000A1JUU46

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB bis zum 25. Juni 2014 möglich sein.
Die Rücknahme von Anteilen über die FFB kann bis zum 3. Juli 2014 vorgenommen werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preisund Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung der beiden OGAW-Sondervermögen „H&A
Aktien Euroland-UI“ (zu übertragendes Sondervermögen) und „CHOM CAPITAL Active Return
Europe UI“ (übernehmendes Sondervermögen)
Die beiden OGAW-Sondervermögen werden von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt
am Main, (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Die Verwahrstelle des OGAW-Sondervermögen H&A
Aktien Euroland-UI ist Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main. Die Verwahrstelle
des OGAW-Sondervermögens CHOM CAPITAL Active Return Europe UI ist die Kreissparkasse Köln.
Das zu übertragende Sondervermögen „H&A Aktien Euroland-UI“ soll gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe
a) des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) auf das übernehmende Sondervermögen „CHOM CAPITAL
Active Return Europe UI“ verschmolzen werden (Verschmelzung durch Aufnahme).
Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Durch die Verschmelzung wird eine Erhöhung des Anlagevolumens erzielt, wodurch eine kosteneffizientere
Verwaltung und somit die Wettbewerbsfähigkeit des übernehmenden Sondervermögens gesteigert
wird.
Das übernehmende Sondervermögen weist ein höheres Fondsvolumen auf als das Sondervermögen
„H&A Aktien Euroland-UI“, weshalb aus anlagestrategischen Gesichtspunkten sowie aus Effizienz- und
Praktikabilitätsgründen „CHOM CAPITAL Active Return Europe UI“ als übernehmendes Sondervermögen
festgelegt wurde.
Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger
Anleger des zu übertragenden Sondervermögens werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger
der Anteilklasse „CHOM CAPITAL Active Return Europe UI AK R“ des übernehmenden Sondervermögens,
sofern sie nicht von Ihrem Rückgabe- oder Umtauschrecht Gebrauch machen (siehe unten
„Rechte der Anleger“); ihre Anteile am zu übertragenden Sondervermögen werden in Anteile am übernehmenden
Sondervermögen umgetauscht. Von da an sind auch für die Anleger des zu übertragenden
Sondervermögens die Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens maßgeblich.
Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich hier durch die Verschmelzung
keine Änderungen (zum Rückgaberecht siehe unten „Rechte der Anleger“).
Die beiden Sondervermögen sind von ihrer Ausgestaltung vergleichbar. Der Kern des Konzeptes des zu
übertragenden sowie des übernehmenden Sondervermögens ist jeweils ein unter fundamentalen Gesichtspunkten
zusammengestelltes europäisches Portfolio.
Anleger des zu übertragenden Sondervermögens sollten berücksichtigen, dass das Risiko- und Renditeprofil
des Sondervermögens zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden Sondervermögens entspricht.
Derzeit sind beide Sondervermögen hinsichtlich ihrer Ertragsstruktur und Risikostruktur vergleichbar.
Die vergangene Wertentwicklung beider Sondervermögen ist weitgehend vergleichbar. Die
mit der Anlage im übernehmenden Sondervermögen verbundenen marktbedingten Kursschwankungen
werden hinsichtlich der Schwankungsbreite mittelfristig aller Voraussicht nach nicht wesentlich vom zu
übertragenden Sondervermögen „H&A Aktien Euroland-UI“ abweichen. Beide Sondervermögen können
Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu
erzielen. Das Risikoprofil beider Sondervermögen ist derzeit in Risikoklasse 6 (von 7) gemäß Leitlinie
CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft. Die Risikoeinstufung beider
Sondervermögen kann sich im Zeitablauf gemäß der o.g. Leitlinie ändern.
Eine Neuordnung der Portfolios beider Sondervermögen ist vor dem Übertragungsstichtag
nicht geplant. Auch nach der Verschmelzung wird das übernehmende Sondervermögen an
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seiner bisherigen Portfoliostruktur festhalten, sofern die dann aktuelle Marktsituation nichts
anderes erfordert.
Die Kostenstruktur des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens stellt sich wie
folgt dar:
Die Kosten des zu übertragenden und übernehmenden Sondervermögens sind vergleichbar. Der Ausgabeaufschlag
ist mit 5 % in beiden Sondervermögen identisch. Ein Rücknahmeabschlag darf bei Anteilrückgabe
in beiden Sondervermögen nicht erhoben werden.
Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres dem Fondsvermögen abgezogen werden („Laufende Kosten“)
lagen im letzten Geschäftsjahr des zu übertragenden Sondervermögens bei 2,03 %. Die laufenden
Kosten des übernehmenden Sondervermögens lagen im letzten Geschäftsjahr bei 2,02 %.
Eine erfolgsabhängige Vergütung in dem zu übertragenen Sondervermögen ist nicht vorgesehen. Die
erfolgsabhängige Vergütung des übernehmenden Sondervermögens wird nachfolgend beschrieben:
Die Beratungs- oder die Asset Management-Gesellschaft kann für das OGAW-Sondervermögen oder
bei jeder Anteilklasse eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 15 % (Höchstbetrag) des
Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsindex am Ende der
Abrechnungsperiode übersteigt (Outperformance über dem Vergleichsindex), jedoch höchstens bis zu
10 % des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode.
Unterschreitet die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode die Performance des
Vergleichsindex (negative Benchmark-Abweichung), so erhält die Gesellschaft keine erfolgsabhängige
Vergütung. Entsprechend der Berechnung bei positiver Benchmark-Abweichung wird auf Basis des
vereinbarten Höchstbetrages der negative Betrag errechnet und auf die nächste Abrechnungsperiode
vorgetragen. Für die nachfolgende Abrechnungsperiode erhält die Gesellschaft nur dann eine erfolgsabhängige
Vergütung, wenn der aus positiver Benchmark-Abweichung errechnete Betrag den negativen
Vortrag aus der vorangegangenen Abrechnungsperiode am Ende der Abrechnungsperiode übersteigt.
In diesem Fall besteht der Vergütungsanspruch aus der Differenz beider Beträge. Ein verbleibender
negativer Betrag wird wieder in die neue Abrechnungsperiode vorgetragen. Ergibt sich am Ende
der nächsten Abrechnungsperiode erneut eine negative Benchmark-Abweichung, so wird der vorhandene
negative Vortrag um den aus dieser negativen Benchmark-Abweichung errechneten Betrag erhöht.
Ein positiver Betrag, der nicht entnommen werden kann, wird ebenfalls in die neue Abrechnungsperiode
vorgetragen.
Die Abrechnungsperiode beginnt am 1. Dezember und endet am 30. November eines jeden Kalenderjahres.
Als Vergleichsindex wird festgelegt: STOXX® Europe 600 TR (EUR)1.
Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich der Entwicklung des Vergleichsindex mit der
Entwicklung des Anteilwertes in der Abrechnungsperiode ermittelt. Der Anteilwert wird grundsätzlich
gemäß § 168 Abs. 1 Sätze 1 und 2 KAGB berechnet, d. h. abzüglich aller Kosten, allerdings mit Ausnahme
von zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erfolgten Ausschüttungen und geleisteten Steuerzahlungen.
Die dem OGAW-Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung
des Vergleichsindex abgezogen werden.
Entsprechend dem Ergebnis eines täglichen Vergleichs wird eine angefallene erfolgsabhängige Vergütung
im OGAW-Sondervermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertermittlung während der Abrechnungsperiode
unter dem Vergleichsindex, so wird eine in der jeweiligen Abrechnungsperiode bisher
zurückgestellte, erfolgsabhängige Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst.
1 Entspricht dem STOXX® Europe 600 Net Return (EUR) (Bloomberg SXXR Index). STOXX® ist eine eingetragene Marke der STOXX Ltd.
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Die am Ende der Abrechnungsperiode bestehende, zurückgestellte erfolgsabhängige Vergütung kann
entnommen werden.
Falls der Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderen Index festlegen,
der an die Stelle des genannten Index tritt.
Die erfolgsabhängige Vergütung kann – selbst bei positiver Abweichung zum Vergleichsindex – nur
dann entnommen werden, wenn der Anteilwert am Ende des Abrechnungszeitraumes den Anteilwert
zu Beginn des Abrechnungszeitraumes übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung).
Zukünftig ist die Kostenstruktur des übernehmenden Sondervermögens maßgeblich.
Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden weder dem zu übertragenden
noch dem übernehmenden Sondervermögen belastet. Die Kosten der Verschmelzung trägt die
Gesellschaft.
Nachfolgend eine Übersicht über Ausgestaltungsmerkmale und Unterschiede der beiden Sondervermögen:
Fondsname „H&A Aktien Euroland-UI“ (zu
übertragendes Sondervermögen)
„CHOM CAPITAL Active Return
Europe UI AK R“ (übernehmende
Anteilklasse des Sondervermögens)
WKN / ISIN ? 849134 / DE0008491341 ? A1JUU4 / DE000A1JUU46
Ziele und Anlagepolitik ? Das Sondervermögen strebt als
Anlageziel einen möglichst hohen
Wertzuwachs an.
Um dies zu erreichen, investiert
das Sondervermögen zu mindestens
51 % in Aktien mit Sitz
in einem Teilnehmerstaat der
Europäischen Währungsunion.
Die Anlagepolitik stellt darauf
ab, in Aktien zu investieren, deren
Wachstumsaussichten gut
und deren Bewertung moderat
ist. Im Fokus stehen die Werte
des Dow Jones EURO STOXX
50®, es können aber auch Aktien
aus anderen Ländern oder
Marktsegmenten beigemischt
werden.
? Das Sondervermögen strebt als
Anlageziel einen möglichst hohen
Wertzuwachs an.
Um dies zu erreichen, investiert
das Sondervermögen zu mindestens
51 % in Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente europäischer
Aussteller und/oder
Bankguthaben bei Kreditinstituten
mit Sitz in einem Mitgliedstaat
der Europäischen Union.
Den Kern des Konzeptes bildet
ein unter fundamentalen Gesichtspunkten
zusammengestellter
Gesamtbestand von Aktien.
Bei der Auswahl der Titel stehen
die Perspektiven des Unternehmens,
jedoch nicht die Zugehörigkeit
zu einer Benchmark, einem
Sektor oder einer Region
im Vordergrund. Zusätzlich hierzu
sieht das Fondskonzept vor,
bei einzelnen Werten oder Indices
auf sinkende Kurse zu
spekulieren. Im Vordergrund
stehen hierbei Unternehmen,
deren Geschäftsmodelle Mängel
aufweisen oder bei denen strukturelle
Brüche zu erwarten sind.
Hierbei soll das primäre Ziel
sein, dass diese Verkäufe einen
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absoluten Wertbeitrag liefern
können. Zur reinen Absicherung
können auch Finanzinstrumente
wie bedingte oder unbedingte
Termingeschäfte genutzt werden.
Regional wird der Schwerpunkt
in Europa liegen.
Vergleichsindex ? Für das Sondervermögen wird
als Vergleichsindex herangezogen:
100% EURO STOXX 50 TR
(EUR)®2 Der Vergleichsindex
wird für das Sondervermögen
von der Gesellschaft festgelegt
und kann ggf. geändert werden.
Das Sondervermögen zielt
jedoch nicht darauf ab, den
Vergleichsindex nachzubilden,
sondern strebt die Erzielung einer
absoluten, von dem Vergleichsindex
unabhängigen
Wertentwicklung an.
? Für das Sondervermögen wird
als Vergleichsindex herangezogen:
100% STOXX Europe 600
TR (EUR) ®3. Der Vergleichsindex
wird für das Sondervermögen
von der Gesellschaft festgelegt
und kann ggf. geändert werden.
Das Sondervermögen zielt
jedoch nicht darauf ab, den
Vergleichsindex nachzubilden,
sondern strebt die Erzielung einer
absoluten, von dem Vergleichsindex
unabhängigen
Wertentwicklung an.
Derivateeinsatz ? Das Sondervermögen kann
Derivatgeschäfte tätigen, um
Vermögenspositionen abzusichern
oder um höhere Wertzuwächse
zu erzielen.
? Das Sondervermögen kann
Derivatgeschäfte tätigen, um
Vermögenspositionen abzusichern
oder um höhere Wertzuwächse
zu erzielen.
Risiko- und Ertragsprofil ? Das Sondervermögen ist derzeit
in der Risikostufe 6 (6 von
7) eingestuft, weil die Anteilpreise
sehr stark schwankten
und deshalb die Gewinnchance,
aber auch das Verlustrisiko
sehr hoch sein kann.
? Das Sondervermögen ist derzeit
in der Risikostufe 6 (6 von 7)
eingestuft, weil die Anteilpreise
sehr stark schwankten und deshalb
die Gewinnchance, aber
auch das Verlustrisiko sehr hoch
sein kann.
Ertragsverwendung ? ausschüttend ? ausschüttend
Verwaltungsvergütung ? max. 1,20 % p.a. ? max. 0,30 % p.a.
Berater- bzw. Asset-
Managementvergütung
? max. 0,60 % p.a. ? max. 1,60 % p.a.
Verwahrstellenvergütung ? max. 0,10 % p.a. ? max. 0,06 % p.a. (min.
€ 18.000,00 p.a.)
Laufende Kosten ? 2,03 % p.a. ? 2,02 % p.a.
Fondswährung ? EUR ? EUR
Erfolgsabhängige Vergütung
? keine ? bis zu 15 % (Höchstbetrag) des
Betrages, um den die Anteilwertentwicklung
die Entwicklung
des Vergleichsindex (STOXX Europe
600 TR (EUR)) am Ende der
Abrechnungsperiode übersteigt
(Outperformance über dem
Vergleichsindex) mit Verlustvortrag,
jedoch höchstens bis zu
2 STOXX® ist eine eingetragene Marke der STOXX Limited
.
3 Siehe Fußnote 1
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10 % des Durchschnittswerts
des OGAW-Sondervermögens in
der Abrechnungsperiode.
Ausgabeaufschlag ? 5 % ? 5 %
Rücknahmeabschlag ? keinen ? keinen
Geschäftsjahr ? 1. Oktober – 30. September ? 1. Dezember – 30. November
Fondsdomizil ? Deutschland ? Deutschland
Vertriebsländer ? Deutschland ? Deutschland
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der
Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann und somit von ihrer bisherigen Behandlung – gegebenenfalls
auch nur geringfügig – abweichen kann.
Bei dieser Verschmelzung kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten
Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral.
Vom zu übertragenden Sondervermögen erwirtschafte und noch nicht ausgeschüttete Erträge werden
den Anlegern zum Übertragungsstichtag als sog. ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zugewiesen.
Rechte der Anleger
Die Ausgabe der Anteile des zu übertragenden Sondervermögens wird am 1. Juli 2014 eingestellt.
Die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden
sind, haben die Möglichkeit bis zum 09. Juli 2014 ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben, mit
Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden, oder alternativ Ihre
Anteile kostenfrei in Anteile des Sondervermögens „HP&P Euro Select UI Fonds (WKN / ISIN: 979076 /
DE0009790766) zu tauschen.
Anleger des übernehmenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind,
haben bis zum 09. Juli 2014 das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben. Auf ein kostenfreies
Umtauschangebot wird verzichtet, da kein Sondervermögen von der Gesellschaft verwaltet
wird, dass hinsichtlich seiner bisherigen Anlagegrundsätze mit den Anlagegrundsätzen des übernehmenden
Sondervermögens vergleichbar ist.
Anleger des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens, die nicht bis zum 09. Juli
2014 von ihrem kostenfreien Rückgaberecht bzw. – sofern vorgesehen – von Ihrem kostenfreien Umtauschrecht
Gebrauch machen, können nach der erfolgten Verschmelzung unter Beachtung der vertraglichen
Regelungen des übernehmenden Sondervermögens ihre Anteile börsentäglich zurückgeben.
Die Verschmelzung wird durch den Abschlussprüfer des übernehmenden Sondervermögens entsprechend
den Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB geprüft. Die Gesellschaft wird auf Anfrage den Anlegern
der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers, ob die Verschmelzung den
Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB entsprochen hat (Prüfbericht), kostenlos zur Verfügung stellen.
Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag – Wirksamwerden der
Verschmelzung
Für Zwecke der Übertragung berechnet die Gesellschaft zum Übertragungsstichtag die Inventarwerte
des übernehmenden und des zu übertragenden Sondervermögens. Die Verwahrstelle bestätigt der Gesellschaft
nach Prüfung die Fondsbewertung des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens.
Im Anschluss ermittelt die Gesellschaft das Umtauschverhältnis unter Berücksichtigung
einer möglichen Ausschüttung des zu übertragenden Sondervermögens. Die Anzahl der Anteile des
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übernehmenden Sondervermögens errechnet sich aus dem Verhältnis der Inventarwerte des übernehmenden
Sondervermögens zu dem Inventarwert des zu übertragenden Sondervermögens.
Das Umtauschverhältnis wird am 16. Juli 2014 wie oben beschrieben berechnet und die so ermittelte
Umtauschquote im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Der Übertragungsstichtag ist der 15. Juli 2014. Nach Ablauf des Übertragungsstichtages, 15. Juli 2014,
24:00 Uhr, ist die Übertragung zum 16. Juli 2014 (Aufnahmetag und Tag der Berechnung der Umtauschverhältnisse)
gemäß § 189 KAGB wirksam.
Wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens
Diesen Verschmelzungsinformationen sind die Wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden
Sondervermögens beigefügt.
Wesentliche Anlegerinformationen
WKN / ISIN: A1JUU4 / DE000A1JUU46
Dieser Fonds wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltet.
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer
Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen
können.
CHOM CAPITAL Active Return Europe UI – Anteilklasse R
Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an.
Um dies zu erreichen, investiert der Fonds zu mindestens 51 % in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente europäischer Aussteller
und/oder Bankguthaben bei Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Den Kern des Konzeptes bildet
ein unter fundamentalen Gesichtspunkten zusammengestellter Gesamtbestand von Aktien. Bei der Auswahl der Titel stehen die
Perspektiven des Unternehmens, jedoch nicht die Zugehörigkeit zu einer Benchmark, einem Sektor oder einer Region im
Vordergrund. Zusätzlich hierzu sieht das Fondskonzept vor, bei einzelnen Werten oder Indices auf sinkende Kurse zu spekulieren.
Im Vordergrund stehen hierbei Unternehmen, deren Geschäftsmodelle Mängel aufweisen oder bei denen strukturelle Brüche zu
erwarten sind. Hierbei soll das primäre Ziel sein, dass diese Verkäufe einen absoluten Wertbeitrag liefern können. Regional wird der
Schwerpunkt in Europa liegen, da hier ein Netzwerk mit hervorragendem Zugang zu den Unternehmen und ihren Managements
besteht.
Für den Fonds wird als Vergleichsindex herangezogen: 100% STOXX Europe 600 TR (EUR). Der Vergleichsindex wird für den
Fonds von der Gesellschaft festgelegt und kann ggf. geändert werden. Der Fonds zielt jedoch nicht darauf ab, den Vergleichsindex
nachzubilden, sondern strebt die Erzielung einer absoluten, von dem Vergleichsindex unabhängigen Wertentwicklung an.
Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.
In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.
Die Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Dokuments durchgeführte. Sie kann sich im Rahmen der Anlagebedingungen des
Fonds (siehe im Verkaufsprospekt unter „Besondere Anlagebedingungen“) jederzeit ändern.
Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet.
Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die
Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter
Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von
weniger als 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Risiko- und Ertragsprofil Ziele und Anlagepolitik
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung
des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine
völlig risikolose Anlage dar.
Der Fonds ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis stark schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das
Verlustrisiko hoch sein kann.
Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken
berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts. Folgende
Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein:
– Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Staats- und Unternehmensanleihen anlegen. Die Aussteller dieser
Anleihen können u.U. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann.
– Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu den oben unter „Ziele und Anlagepolitik“ genannten Zwecken
einsetzen. Dadurch erhöhte Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Durch eine Absicherung mittels Derivate gegen
Verluste können sich auch die Gewinnchancen des Fonds verringern.
– Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko verbunden
sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers
resultieren kann.
– Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch
Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere
Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen geschädigt werden.
Typischerweise geringere Rendite
Geringeres Risiko
Typischerweise höhere Rendite
Höheres Risiko
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb
der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag ist ein Höchstsatz. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den
tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Anteile des Fonds erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im November 2013 endete. Die laufenden
Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Die laufenden Kosten umfassen nicht eine erfolgsbezogene Vergütung und anfallende
Gebühren für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen (Transaktionskosten). Der Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr
enthält Einzelheiten zu den genau berechneten Kosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter
“Verwaltungs- und sonstige Kosten”.
Praktische Informationen Frühere Wertentwicklung Kosten
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.
Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.
Der Fonds wurde am 20.12.2011 aufgelegt. Das Auflagedatum dieser Anteilklasse war am 13.04.2012.
Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet.
Verwahrstelle des Fonds ist die Kreissparkasse Köln.
Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds und ggf.
weiteren Anteilklassen des Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.universalinvestment.
de/Publikumsfonds/Fonds-Selektor.
Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte
aus dem Fonds besteuert werden.
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar
gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
STOXX® Europe 600 ist eine eingetragene Marke der Stoxx Limited.
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 15.07.2014

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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