Welche Vorteile bietet Fonds der Status als Sondervermögen? (Teil 2)

Christian Rommelfanger und Gerd Bennewirtz - Teamleiter Handel (links) und geschäftsführender Gesellschafter (rechts) der SJB
Christian Rommelfanger und Gerd Bennewirtz – Teamleiter Handel (links) und geschäftsführender Gesellschafter (rechts) der SJB

Investmentfonds besitzen in Deutschland den besonderen Status des gesetzlich geschützten Sondervermögens. Bei deutschen Banken auf Tages- und Festgeldkonten, Sparbüchern oder Girokonten gelagertes Geld ist hingegen durch den Einlagensicherungsfonds der Banken geschützt. Doch dieser Schutz hat seine Grenzen und gilt nur bis zur individuellen Sicherungsgrenze der jeweiligen Bank. Als Höchstgrenze der Absicherung sind 20 Prozent der Eigenmittel der Bank im Sinne von Artikel 72 der EU-Verordnung Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen festgeschrieben. Ab Januar 2020 wird diese Grenze auf 15 Prozent, ab 2025 auf nur noch 8,75 Prozent abgesenkt. Besonders eklatant ist allerdings das Missverhältnis zwischen dem Volumen des Einlagensicherungsfonds und dem privaten Geldvermögen der Deutschen, das bei etwa 1:100 liegt.

Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei 5 Millionen Euro, so dass aktuell pro Kunde 1 Million Euro geschützt wären. (Vgl. https://einlagensicherungsfonds.de/informationen-zur-freiwilligen-einlagensicherung/schutzumfang/hoehe-des-schutzes-sicherungsgrenzen/) Doch bis zum Jahre 2025 wird dieses Limit auf gerade einmal 437.500 Euro absinken – ein Betrag, bei dem die ersten Investoren ins Grübeln kommen. Auch wenn die durchschnittliche Sicherungsgrenze höher liegt: Ein kompletter Schutz ist durch diese Maßnahmen keineswegs gewährleistet, zudem schwanken die möglichen Entschädigungszahlen mit den Veränderungen des Eigenkapitals der Bank, die den Kunden nur in den seltensten Fällen bekannt sind.

Abweichend hiervon beträgt die Sicherungsgrenze für neu in den Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken aufgenommene Institute bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres grundsätzlich nur 250.000 Euro – ein Betrag, der schnell erreicht ist, gerade wenn es um Investitionen für die Altersvorsorge geht. Die Quintessenz: Mit der viel beschworenen Sicherheit deutscher Spareinlagen ist es bei genauerem Hinsehen nicht weit her – der Status des Sondervermögens, der einen vollständigen und gesetzlich garantierten Schutz bietet, ist dem in seiner Höhe schwankenden und selten hundert Prozent ausmachenden Entschädigungsanspruch an den Einlagensicherungsfonds bei Weitem vorzuziehen.

Der Hauptkritikpunkt am Einlagensicherungsfonds: Ein Rechtsanspruch auf eine Entschädigung besteht nicht! So sehr der Bundesverband deutscher Banken auch betont, dass dies allein „praktische Gründe“ habe – einklagbar sind Ansprüche aus dem Einlagensicherungsfonds eben nicht. Die deutschen Banken argumentieren, dass ein solcher Rechtsanspruch aus dem Einlagensicherungsfonds eine Versicherung machen würde, was das Verfahren komplizierter und teurer werden ließe. Aber ist dies der wirkliche Grund dafür? Auch die Beteuerungen, der Einlagensicherungsfonds habe bisher in allen Entschädigungsfällen die Anleger entschädigt und sich zu keiner Zeit auf den nicht vorhandenen Rechtsanspruch berufen, sind hier nicht zielführend. Denn in der bisherigen Geschichte des Einlagensicherungsfonds sind immer nur vergleichsweise kleine Institute insolvent geworden, für die eine Entschädigung geleistet werden musste. Diese war aus den vorhandenen Mitteln zu bezahlen, doch was, wenn einmal eine wirklich große deutsche Bank in Schieflage gerät?

In diesem Fall würden die in dem Einlagensicherungsfonds vorhandenen Gelder von rund 5 Milliarden EUR nicht im Entferntesten ausreichen, alle Anleger zu entschädigen – und eben hierin liegt der wahre Grund für den fehlenden Rechtsanspruch. Werden Commerzbank oder Deutsche Bank insolvent, sind die vorhandenen Mittel nur ein Bruchteil der entstehenden Forderungen, und deshalb bewahrt sich der Einlagensicherungsfonds mit seiner besonderen Rechtskonstruktion vor Schadenersatzansprüchen. Dass ein wirklicher Schutz aller in Deutschland auf Sparbüchern und Girokonten verwahrten Gelder nicht möglich ist, beweist in aller Deutlichkeit die folgende Gegenüberstellung. Während das gesamte Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2015 5.318,2 Milliarden EUR (d.h. 5,3 Billionen EUR) betrug (Quelle: Statista, vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/77707/umfrage/geldvermoegen-deutscher-haushalte-seit-2004), verfügt der Einlagensicherungsfonds den Schätzungen von Finanzexperten zufolge per Jahresmitte 2015 gerade einmal über die Summe von 5 Milliarden EUR (vgl. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/umbau-der-einlagensicherung-die-banken-beruhigen-13737623.html).

Offizielle Angaben über die jeweilige Höhe des im Einlagensicherungsfonds verfügbaren Gelder werden keine gemacht – man kann sich denken warum: Denn hier besteht ein eklatantes Missverhältnis, das sofort klar macht: Eine Entschädigung ist im Falle des „Worst Case“ überhaupt nicht möglich, die „geschützten“ Gelder übersteigen bei Weitem das im Einlagensicherungsfonds vorhandene Volumen. Das Verhältnis von rund 1:100, in dem die Rücklagen der Einlagensicherung zum privaten Geldvermögen der Deutschen stehen, macht vielmehr auch dem naivsten Anleger deutlich: Der Schutz der Anlegergelder im neu gestalteten Einlagensicherungsfonds ist nur theoretischer Natur und kann im Ernstfall keinen Investor vor einem weitreichenden Verlust seiner Vermögenswerte bewahren.

Fazit:
Deshalb ist es weit empfehlenswerter, eigene Gelder, die für Altersvorsorge, Anschaffungen oder die Absicherung des Lebensstandards im Alter benötigt werden, in den als „Sondervermögen“ strukturierten Investmentfonds anzulegen. Diese bieten dem Investor die absolute Sicherheit, über die von ihm erworbenen Wertpapiere auch nach einer Insolvenz von Kapitalanlagegesellschaft oder Depotbank verfügen zu können. Investmentfonds als Sondervermögen weisen für Privatanleger den besten Schutz auf, den in Deutschland eine Geldanlage haben kann – ein Totalverlust ist unmöglich, die Vermögenswerte sind konkurssicher und insolvenzgeschützt. FondsGesellschaften oder der deutsche Gesetzgeber brauchen selbst in der aktuell angespannten Finanzmarktsituation keine neuen Maßnahmen zum Schutze der Anleger ergreifen – als „Sondervermögen“ ist das Absicherungsniveau schon jetzt optimal. Im Gegensatz dazu beweisen die neuen Änderungen und Umstrukturierungen des Einlagensicherungsfonds, dessen Schutzniveau zukünftig noch weiter sinken wird, dass für Festgeldkonten und Sparbücher in Deutschland keine echte Sicherheit besteht!

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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